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   AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09   

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https://dejure.org/2010,20924
AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09 (https://dejure.org/2010,20924)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 26.10.2010 - 55 C 2239/09 (https://dejure.org/2010,20924)
AG Bremerhaven, Entscheidung vom 26. Oktober 2010 - 55 C 2239/09 (https://dejure.org/2010,20924)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage ist zur gerichtlichen Geltendmachung der Hausgeldansprüche im eigenen Namen für die Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigt; Ermächtigung einer Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage zur Geltendmachung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwalterin einer Wohnungseigentumsanlage ist zur gerichtlichen Geltendmachung der Hausgeldansprüche im eigenen Namen für die Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft ermächtigt; Ermächtigung einer Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage zur Geltendmachung von ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgeschiedener GbR-Gesellschafter als Hausgeldschuldner?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schicksal einer 2-Personen-GbR-WEG nach Austritt eines Gesellschafters

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    GbR-Gesellschafter haftet ab Ausscheiden aus der Gesellschaft nicht mehr für Wohngeld! (IMR 2011, 245)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 12.04.2007 - 32 Wx 64/07

    Veräußerung des Wohnungseigentums mit Zustimmung des Verwalters unter Ausnahme

    Auszug aus AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09
    In Hinblick auf § 12 WEG bedeutet dies, dass eine Zustimmung nicht erforderlich ist, ebenso wie auch der Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft als Wohnungseigentümerin keiner Zustimmung bedarf (Riecke/Schmid - Schneider, Kompaktkommentar zum WEG , 3. Aufl. 2010, § 12 Rn. 32; OLG Hamm MittBayNot 1989, 152; OLG München NJW 2007, 1536 ).

    Die von Klägerseite angeführte Entscheidung des OLG München (NJW 2007, 1536 ) betrifft einen anderen Fall; in der dort zugrunde liegenden Konstellation lag mit der Einbringung der Eigentumswohnung in die GbR eine Veräußerung, das heißt ein rechtsgeschäftlicher Übertragungsakt, gerade vor.

  • BGH, 13.12.1965 - II ZR 10/64

    Erwerb von Alleineigentum an einem Grundstück - Einwilligung zur Eintragung als

    Auszug aus AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09
    Das Gesellschaftsvermögen geht dann bei Auflösung der GbR in entsprechender Anwendung des § 738 BGB durch Anwachsung auf den letzten Gesellschafter über (BGH NJW 1966, 827; BGH NJW 1974, 899; MüKomm - Ulmer/Schäfer, BGB , 5. Aufl. 2009, § 738 Rn. 11).

    So wächst auch in einer GbR bei liquidationsloser Übernahme des Gesellschaftsvermögens durch einen Gesellschafter dieses Vermögen dem Alleinübernehmer ohne besondere Übertragungsakte zu (BGH NJW 1966, 827).

  • BGH, 14.02.1974 - II ZR 83/72

    Anspruch auf Ablösung der Sicherheiten bei Ausscheiden eines Gesellschafters -

    Auszug aus AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09
    Das Gesellschaftsvermögen geht dann bei Auflösung der GbR in entsprechender Anwendung des § 738 BGB durch Anwachsung auf den letzten Gesellschafter über (BGH NJW 1966, 827; BGH NJW 1974, 899; MüKomm - Ulmer/Schäfer, BGB , 5. Aufl. 2009, § 738 Rn. 11).
  • BGH, 06.10.1994 - V ZB 2/94

    Rechtsfolgen der Rückwirkung der Anfechtung des Erwerbs von Wohnungs- oder

    Auszug aus AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09
    Maßgeblich ist vielmehr die materielle Rechtslage (BGH NJW 1994, 3352 ; KG WuM 2001, 353).
  • BGH, 25.09.2006 - II ZR 218/05

    Eigentumsverhältnisse an einem Grundstück bei Eintragung der Anleger an einem

    Auszug aus AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09
    Dass die GbR selbst nicht grundbuchfähig ist, steht dem nicht entgegen (BGH, Urteil vom 25.9.2006 - II ZR 218/05).
  • OLG Hamm, 04.01.1989 - 15 W 416/88

    BGB-Gesellschaft als Wohnungseigentümer

    Auszug aus AG Bremerhaven, 26.10.2010 - 55 C 2239/09
    In Hinblick auf § 12 WEG bedeutet dies, dass eine Zustimmung nicht erforderlich ist, ebenso wie auch der Gesellschafterwechsel bei einer Personengesellschaft als Wohnungseigentümerin keiner Zustimmung bedarf (Riecke/Schmid - Schneider, Kompaktkommentar zum WEG , 3. Aufl. 2010, § 12 Rn. 32; OLG Hamm MittBayNot 1989, 152; OLG München NJW 2007, 1536 ).
  • BGH, 03.07.2020 - V ZR 250/19

    Nachhaftung des Gesellschafters einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts für

    (b) Hieraus folgt aber, weil es für die Einordnung einer Forderung als Altverbindlichkeit i.S.v. § 160 Abs. 1 Satz 1 HGB nicht auf ihr Entstehen oder ihre Fälligkeit ankommt, sondern darauf, dass die Rechtsgrundlage der Zahlungsverpflichtung bis zum Ausscheiden des Gesellschafters gelegt worden ist, dass es für dessen Nachhaftung nicht darauf ankommen kann, ob der Beschluss über die Erhebung des Beitrags, d.h. der Beschluss über den Wirtschaftsplan, die Jahresabrechnung oder auch über eine Sonderumlage, vor oder nach dem Ausscheiden gefasst wurde (zutreffend Bärmann/Becker, WEG, 14. Aufl., § 16 Rn. 176; Bub/von der Osten, FD-MietR 2011, 313274; aA AG Bremerhaven, BeckRS 2010, 30623).
  • LG Düsseldorf, 18.09.2019 - 25 S 18/19
    Wäre die GbR zum Zeitpunkt der jeweiligen Beschlüsse nach § 28 Abs. 5 WEG nicht mehr Eigentümerin, hätten ihr auch keine Zahlungspflichten auferlegt werden können (vgl. AG Bremerhaven, Urteil vom 26. Oktober 2010, - 55 C 2239/09).
  • OLG Brandenburg, 29.09.2011 - 12 U 112/11

    Gaslieferung: Zustandekommen eines Gaslieferungsvertrages nach dem Standardtarif

    Wie das Amtsgericht Bremerhaven mit rechtskräftigem Urteil vom 26.10.2010 zum Az.: 55 C 2239/09 (in IMR 2011, 245) zutreffend entschieden habe, bestünde keine Nachhaftung eines ausgeschiedenen Gesellschafters nach § 736 Abs. 2 BGB i.V.m. § 160 HGB für Neuschulden aus der Zeit nach seinem Ausscheiden.
  • LG Bremen, 09.05.2011 - 4 S 367/10

    Berufung zur Einzugsermächtigung bei Zustimmung von Verwaltungsbeiräten wird

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufungen des Beklagten gegen die Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 23.11.2010, Az.: 55 C 2237/09.55 C 2238/09, 55 C 2239/09, und 55 C 2259/09, gemäß § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • LG Bremen, 09.05.2011 - 4 S 368/10

    Berufung zur Einzugsermächtigung bei Zustimmung von Verwaltungsbeiräten wird

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufungen des Beklagten gegen die Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 23.11.2010, Az.: 55 C 2237/09.55 C 2238/09, 55 C 2239/09, und 55 C 2259/09, gemäß § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • LG Bremen, 09.05.2011 - 4 S 370/10

    Berufung zur Einzugsermächtigung bei Zustimmung von Verwaltungsbeiräten wird

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufungen des Beklagten gegen die Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 23.11.2010, Az.: 55 C 2237/09.55 C 2238/09, 55 C 2239/09, und 55 C 2259/09, gemäß § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • LG Bremen, 09.05.2011 - 4 S 366/10

    Berufung zur Einzugsermächtigung bei Zustimmung von Verwaltungsbeiräten wird

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufungen des Beklagten gegen die Urteil des Amtsgerichts Bremerhaven vom 23.11.2010, Az.: 55 C 2237/09.55 C 2238/09, 55 C 2239/09, und 55 C 2259/09, gemäß § 522 II ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
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