Weitere Entscheidung unten: AG Gelnhausen, 20.03.2007

Rechtsprechung
   AG Gelnhausen, 20.04.2007 - 55 C 851/06   

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https://dejure.org/2007,20295
AG Gelnhausen, 20.04.2007 - 55 C 851/06 (https://dejure.org/2007,20295)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 20.04.2007 - 55 C 851/06 (https://dejure.org/2007,20295)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 20. April 2007 - 55 C 851/06 (https://dejure.org/2007,20295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Nr. 4141 VV RVG
    Befriedungsgebühr; Einstellung des Strafverfahrens; Abgabe an die Verwaltungsbehörde

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr; Einstellung des Strafverfahrens; Abgabe an die Verwaltungsbehörde;

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 14 Abs. 1; RVG -VV Nr. 4141
    Rechtsanwaltsvergütung: Anfall der Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens, Betsimmung der Gebührenhöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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  • AG Saarbrücken, 16.11.2005 - 42 C 365/05
    Auszug aus AG Gelnhausen, 20.04.2007 - 55 C 851/06
    Dabei wird dem Rechtsanwalt ein Rahmen zugestanden, innerhalb dessen seine Entscheidung durch das Gericht nicht überprüfbar ist (AG Saarbrücken, Az. 42 C 365/05).
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   AG Gelnhausen, 20.03.2007 - 55 C 851/06   

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https://dejure.org/2007,39469
AG Gelnhausen, 20.03.2007 - 55 C 851/06 (https://dejure.org/2007,39469)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 20.03.2007 - 55 C 851/06 (https://dejure.org/2007,39469)
AG Gelnhausen, Entscheidung vom 20. März 2007 - 55 C 851/06 (https://dejure.org/2007,39469)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen der rechtsanwaltlichen Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe des Verfahrens an die Verwaltungsbehörde zur Durchführung eines Bußgeldverfahrens

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Saarbrücken, 16.11.2005 - 42 C 365/05
    Auszug aus AG Gelnhausen, 20.03.2007 - 55 C 851/06
    Dabei wird dem Rechtsanwalt ein Rahmen zugestanden, innerhalb dessen seine Entscheidung durch das Gericht nicht überprüfbar ist (AG Saarbrücken, Az. 42 C 365/05).
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