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ArbG Schwerin, 13.07.2011 - 55 Ca 153/10 |
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Verfahrensgang
- ArbG Schwerin, 13.07.2011 - 55 Ca 153/10
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2014 - 5 Sa 230/11
Wird zitiert von ...
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.08.2014 - 5 Sa 230/11
Vergütung nach dem Tarifwerk des Öffentlichen Dienstes aufgrund früherem …
Auf die Berufung des Klägers und unter teilweiser Abänderung des klagabweisenden Urteils des Arbeitsgericht Schwerin vom 13. Juli 2011 (55 Ca 153/10) bezüglich des Klageantrages zu 1.7 wird der Beklagte verurteilt, an den Kläger 75, 56 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. August 2009 zu zahlen.Das Arbeitsgericht hat die Klage und die Widerklage mit Urteil vom 13. Juli 2011 als unbegründet abgewiesen (55 Ca 153/2010).
die Beklagte und Berufungsbeklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Schwerin vom 13.07.2011 - 55 Ca 153/10 - zu verurteilen,.
das Urteil des Arbeitsgerichts Schwerin vom 13.07.2011 - 55 Ca 153/10 - teilweise abzuändern und auf die Widerklage festzustellen, dass der Kläger aufgrund seiner Gewerkschaftsmitgliedschaft an den Haustarifvertrag zwischen dem Arbeiter-Samariter-Bund KV A-Stadt / Westmecklenburg und der Gewerkschaft ver.di vom 04.10.2007 gebunden ist.