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   AG Hannover, 26.07.2005 - 550 C 7701/05   

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https://dejure.org/2005,19468
AG Hannover, 26.07.2005 - 550 C 7701/05 (https://dejure.org/2005,19468)
AG Hannover, Entscheidung vom 26.07.2005 - 550 C 7701/05 (https://dejure.org/2005,19468)
AG Hannover, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 550 C 7701/05 (https://dejure.org/2005,19468)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    § 17 RVG
    Befriedungsgebühr; Strafverfahren; Einstellung; Bußgeldverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 250 Abs. 2 BGB; § 17 Nr. 10 RVG
    Eintrittspflicht aus einem Versicherungsverhältnis; Erstattungsfähige Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt; Umwandlung eines Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht aus einem Versicherungsverhältnis; Erstattungsfähige Kosten für einen beauftragten Rechtsanwalt; Umwandlung eines Freistellungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch

  • Burhoff online

    Befriedungsgebühr; Strafverfahren; Einstellung; Bußgeldverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG -VV Nr. 4141; StPO § 170 Abs. 2
    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr bei Einstellung des Strafverfahrens und Abgabe an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Hannover, 26.07.2005 - 550 C 7701/05
    Der ehemals bestehende Freistellungsanspruch des Klägers hat sich gemäß § 250 Abs. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch umgewandelt, da die Beklagte die Zahlung nach Fristsetzung seitens des Klägers ernsthaft und endgültig verweigerte (vgl. BGH, NJW 2004, 1868).
  • AG Papenburg, 21.03.2007 - 4 C 928/06
    (ebenso: Amtsgericht Hannover, Urteil vom 26.07.2005, Az. 550 C 7701/05 veröffentlicht in AGS 2006, 235; Amtsgericht Regensburg, Entscheidung vom 28.11.2005, 5 C 3474/05 veröffentl. in AGS 2006, 125; Gerold/Schmidt, RVG -Kommentar 17. Auflage 2006 zu VV 5115, 5116 Rnr. 5; Hartmann, Kostengesetze 36. Auflage 2006 RVG Anhang nach VV 5115 Rnr. 3; M. Burmann/R. Hess, Die anwaltliche Vergütung in Verkehrsstrafverfahren und Bußgeldverfahren nach dem RVG in NJW-Spezial 2004 Seite 159, 160; Norbert Schneider, Gebühren nach dem RVG in verkehrsrechtlichen Straf- und Bußgeldsachen in ZfS 2004 Seite 495-500).
  • AG Köln, 13.09.2006 - 118 C 326/06

    Rechtsanwaltsvergütung: Befriedungsgebühr nach Einstellung des Ermittlungs- und

    Nach Auffassung des erkennenden Gerichts ergibt sich dabei bereits aus § 17 Nr. 10 RVG, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und das nach seiner Einstellung sich anschließende Bußgeldverfahren zwei unterschiedliche Angelegenheiten und damit getrennt voneinander zu bewerten sind (vgl. AG Köln, Urteil vom 26.01.2006, Az. 118 C 532/05 = AGS 2006, 234 f. ; so auch AG Regensburg, Urteil vom 28.11.2006, Az. 5 C 3474/05 = AGS 2006, 125; AG Hannover AGS 2006, 235; Baumgärtel/Föller/Hergenröder/Houben/Lompe, aaO Rdnr. 2; Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Auflage, Ziffer 5115, 5116 Rdnr. 5; Schneider/'Wolf, RVG, 3. Auflage, Ziffer 4141 Rdnr. 18; Enders, JurBüro 2006, 101 ff. unter ausdrücklicher Aufgabe seiner ehemals zu § 84 Abs. 2 BRAGO vertretenen gegenteiligen Auffassung).
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