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   RG, 09.10.1909 - Rep. I. 552/08   

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https://dejure.org/1909,133
RG, 09.10.1909 - Rep. I. 552/08 (https://dejure.org/1909,133)
RG, Entscheidung vom 09.10.1909 - Rep. I. 552/08 (https://dejure.org/1909,133)
RG, Entscheidung vom 09. Oktober 1909 - Rep. I. 552/08 (https://dejure.org/1909,133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Verfahren auf Nichtigkeitserklärung oder Zurücknahme von Patenten. Inwiefern ist eine selbständige Anfechtung der Entscheidung über den Kostenpunkt zulässig?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 71, 440
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.03.1995 - X ZB 1/95

    "Drahtelektrode"; Anfechtung der Kostenentscheidung eines Nichtigkeitsurteils

    Soweit die Beschwerdeführerin § 99 Abs. 2 ZPO heranziehen will, wonach ausnahmsweise gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt die sofortige Beschwerde stattfindet, wenn die Hauptsache durch eine aufgrund eines Anerkenntnisses ausgesprochene Verurteilung erledigt ist, übersieht sie, daß es nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung (RGZ 71, 440, 442; RGZ 86, 440, 441; BGH GRUR 1961, 278 - Lampengehäuse; BGH GRUR 1965, 231, 233 r. Sp. - Zierfalten) und Schrifttum (Benkard, PatG GebrMG, 9. Aufl., § 22 PatG Rdn. 6, 46 u. § 84 PatG Rdn. 1; Schulte, PatG, 5. Aufl., § 83 Rdn. 2; Klauer-Möhring, Patentrechtskommentar, 3. Aufl., § 38 PatG Rdn. 4; a.M. Schmieder, GRUR 1980, 74, 76 ff.) im Patentnichtigkeitsverfahren kein das Gericht bindendes Anerkenntnis des Beklagten im Sinne von § 307 Abs. 1 ZPO gibt.
  • BGH, 15.06.1951 - I ZR 5/51

    See-Versicherungsrecht

    Er ist aber lange vor Inkrafttreten des VVG in ständiger Rechtsprechung vom Reichsgericht anerkannt worden und behält als ein das gesamte Rechtsleben beherrschender Grundsatz auch außerhalb des Bereichs des VVG für die Seeversicherung seine Geltung (RGZ 62, 190, RGZ 69, 175, RGZ 71, 440).
  • BGH, 15.06.1951 - II ZR 5/51
    Er ist aber lange vor Inkrafttreten des VVG in st. Rspr. vom RG anerkannt worden und behält als ein das gesamte Rechtsleben beherrschender Grundsatz auch außerhalb des Bereichs des VVG für die Seevers, seine Geltung (RGZ 62, 190; 69, 175; 71, 440).
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