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   ArbG Berlin, 23.11.2011 - 56 Ca 8155/11   

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ArbG Berlin, 23.11.2011 - 56 Ca 8155/11 (https://dejure.org/2011,79194)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 23.11.2011 - 56 Ca 8155/11 (https://dejure.org/2011,79194)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2012 - 7 Sa 2559/11

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.11.2011 - 56 Ca 8155/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 23.11.2011, Aktenzeichen 56 Ca 8155/11, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • LSG Hamburg, 28.06.2012 - L 1 KR 148/11

    Krankenversicherung - Schließung einer Krankenkasse - keine Klagebefugnis eines

    Sie reichen von der auch im die Klage des Klägers abweisenden Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 27. Januar 2012 (13 Ca 172/11) vertretenen Auffassung, dass kraft Gesetzes gemäß § 155 Abs. 4 Satz 9 in Verbindung mit § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V mit dem Tag der Schließung der City BKK die Arbeitsverhältnisse aller - auch der ordentlich kündbaren - Arbeitnehmer, die nicht nach § 164 Abs. 3 SGB V untergebracht wurden, endeten und diese Regelung insoweit eindeutig und verfassungsgemäß sei (vgl. ArbG Hamburg 12.10.2011 - 3 Ca 239/11 und 3 Ca 240/11, juris; ArbG Hamburg 7.11.2011 - 22 Ca 166/11 und 22 Ca 168/11, juris), bis zum Gegenteil, dass eine solche Auslegung der Regelung in § 155 Abs. 4 Satz 9 in Verbindung mit § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V im Sinne einer "tabula-rasa"-Lösung offensichtlich quer zum gesamten Arbeitsrecht stehe und die Gesetzesbegründungen keinerlei Anhaltspunkte für einen solchen vom Gesetzgeber gewollten Systembruch hergäben, weshalb durch § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V lediglich klargestellt sei, dass die Vertragsverhältnisse nach Maßgabe der arbeitsrechtlichen Vorschriften endeten (vgl. ArbG Berlin 23.11.2011 - 56 Ca 8155/11, juris).
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Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    City BKK - Fortbestand der Arbeitsverhältnisse trotz Schließung der Krankenkasse

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