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LG Duisburg, 20.05.1996 - 56 KLs 22/96 |
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Verfahrensgang
- LG Duisburg, 20.05.1996 - 56 KLs 22/96
- OLG Düsseldorf, 21.06.1996 - 2 Ws 249/96
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 337/99
Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers
hat der 2. Strafsenat durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Steffen, den Richter am Oberlandesgericht Braunöhler und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Redick am 10. Februar 2000 auf die Gegenvorstellung des Verurteilten gegen den Senatsbeschluß vom 15. September 1999 (2 Ws 312-313/99), auf den Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerden gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Rechtspflegerin des Landgerichts Duisburg vom 27. Februar 1998 und 4. August 1998 (56 Kls 22/96) und auf die als Beschwerden geltenden Erinnerungen des Verurteilten gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Rechtspflegerin des Landgerichts Duisburg vom 27. Februar 1998 und 4. August 1998 (56 Kls 22/96) nach Anhörung der Beteiligten beschlossen:. - OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 336/99
Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers
hat der 2. Strafsenat durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Steffen, den Richter am Oberlandesgericht Braunöhler und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Redick am 10. Februar 2000 auf die Gegenvorstellung des Verurteilten gegen den Senatsbeschluß vom 15. September 1999 (2 Ws 312-313/99), auf den Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerden gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Rechtspflegerin des Landgerichts Duisburg vom 27. Februar 1998 und 4. August 1998 (56 Kls 22/96) und auf die als Beschwerden geltenden Erinnerungen des Verurteilten gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Rechtspflegerin des Landgerichts Duisburg vom 27. Februar 1998 und 4. August 1998 (56 Kls 22/96) nach Anhörung der Beteiligten beschlossen:. - OLG Düsseldorf, 10.02.2000 - 2 Ws 346/99
Zustellungsvollmacht des Pflichtverteidigers
hat der 2. Strafsenat durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Steffen, den Richter am Oberlandesgericht Braunöhler und die Richterin am Oberlandesgericht Dr. Redick am 10. Februar 2000 auf die Gegenvorstellung des Verurteilten gegen den Senatsbeschluß vom 15. September 1999 (2 Ws 312-313/99), auf den Antrag des Verurteilten auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerden gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Rechtspflegerin des Landgerichts Duisburg vom 27. Februar 1998 und 4. August 1998 (56 Kls 22/96) und auf die als Beschwerden geltenden Erinnerungen des Verurteilten gegen die Kostenfestsetzungsbeschlüsse der Rechtspflegerin des Landgerichts Duisburg vom 27. Februar 1998 und 4. August 1998 (56 Kls 22/96) nach Anhörung der Beteiligten beschlossen:.