Weitere Entscheidung unten: FG Hamburg, 08.10.1986

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   EuGH, 27.02.1985 - 56/83   

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EuGH, 27.02.1985 - 56/83 (https://dejure.org/1985,1970)
EuGH, Entscheidung vom 27.02.1985 - 56/83 (https://dejure.org/1985,1970)
EuGH, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - 56/83 (https://dejure.org/1985,1970)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Italien / Kommission

    1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - TÄTIGWERDEN DER MITGLIEDSTAATEN - MITTELBARE ABGABEN AUF LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • EU-Kommission

    Italien / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Maßnahmen des Europäischen Ausrichtungsfonds und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL); Rechtmäßigkeit der Entscheidung 83/48/EWG der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über den von der italienischen Republik vorgelegten Rechnungsabschluss für die vom ...

  • Judicialis
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATIONEN - TÄTIGWERDEN DER MITGLIEDSTAATEN - MITTELBARE ABGABEN AUF LANDWIRTSCHAFTLICHE ERZEUGNISSE - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 26.06.1979 - 177/78

    Pigs und Bacon Commission

    Auszug aus EuGH, 27.02.1985 - 56/83
    "Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347) und vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon Commission, Slg. 1979, 2161) festgestellt hat, sind die Mitgliedstaaten, sobald die Gemeinschaft gemäß Artikel 40 EWG- Vertrag eine Regelung über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für einen bestimmten Sektor erlassen hat, verpflichtet, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die von dieser Regelung abweichen oder sie verletzen können.
  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.02.1985 - 56/83
    3i Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76 (Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245) entschieden hat, erlaubt Artikel 8 der Verordnung Nr. 729/70 des Rates vom 21. April 1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 94, S. 13) der Kommission nur, zu Lasten des EAGFL die nach den geltenden Vorschriften in den verschiedenen Agrarsektoren gezahlten Beträge zu übernehmen; alle sonstigen Beträge gehen zu Lasten der Mitgliedstaaten.
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus EuGH, 27.02.1985 - 56/83
    21 Wie der Gerichtshof im Urteil vom 7. Februar 1979 in den verbundenen Rechtssachen 15 und 16/76 (Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321) entschieden hat, ist in Fällen, in denen das Gemeinschaftsrecht die Zahlung einer Beihilfe davon abhängig macht, daß zum Zeitpunkt der Zahlung bestimmte Nachweisförmlichkeiten erfüllt sind, eine Beihilfe nicht im Einklang mit dem Gemeinschaftsrecht gewährt, wenn diese Voraussetzung mißachtet wird, und die damit verbundenen Ausgaben dürfen deshalb beim Rechnungsabschluß für das jeweilige Haushaltsjahr grundsätzlich nicht zu Lasten des EAGFL übernommen werden.
  • EuGH, 29.11.1978 - 83/78

    Redmond

    Auszug aus EuGH, 27.02.1985 - 56/83
    "Wie der Gerichtshof in den Urteilen vom 29. November 1978 in der Rechtssache 83/78 (Pigs Marketing Board, Slg. 1978, 2347) und vom 26. Juni 1979 in der Rechtssache 177/78 (Pigs and Bacon Commission, Slg. 1979, 2161) festgestellt hat, sind die Mitgliedstaaten, sobald die Gemeinschaft gemäß Artikel 40 EWG- Vertrag eine Regelung über die Errichtung einer gemeinsamen Marktorganisation für einen bestimmten Sektor erlassen hat, verpflichtet, sich aller Maßnahmen zu enthalten, die von dieser Regelung abweichen oder sie verletzen können.
  • BVerfG, 13.08.2013 - 2 BvR 2660/06

    Zur Frage einer staatlichen Schadensersatz- und Entschädigungspflicht wegen der

    Zudem hat die Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen in Art. 33 Abs. 2 ihres Entwurfs zur Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen (Anlage zur Resolution 56/83 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Dezember 2001), in dem sie in der Staatenpraxis bereits geltende Regeln kodifiziert hat, unmittelbar gegen Staaten gerichtete individuelle Ansprüche aus der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit der Staaten ausdrücklich ausgeklammert.

    (1) Art. 3 des IV. Haager Abkommens vermittelt grundsätzlich keinen individuellen Entschädigungsanspruch, sondern positiviert nur den allgemeinen völkerrechtlichen Grundsatz (vgl. Art. 1 der Artikel über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen, vorgelegt von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen, Anlage zur Resolution 56/83 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 21. Dezember 2001) einer Haftungsverpflichtung zwischen den Vertragsparteien; dieser Schadensersatzanspruch besteht nur in dem Völkerrechtsverhältnis zwischen den betroffenen Staaten und unterscheidet sich von dem Primäranspruch der betroffenen Personen auf Einhaltung der Verbote des humanitären Völkerrechts (BVerfGE 112, 1 ; BVerfGK 3, 277 ).

  • BVerwG, 05.04.2016 - 1 C 3.15

    Adressatenerweiterung; allgemeine Leistungsklage; allgemeine Regeln des

    So sieht etwa Art. 42 des das Völkergewohnheitsrecht systematisierenden Entwurfs der International Law Commission (ILC) zur Staatenverantwortlichkeit vor, dass sich auch ein Staat nur auf die Verletzung von Völkerrecht berufen kann, wenn die Verpflichtung allein ihm gegenüber besteht - Art. 42 Buchst. a - oder er von der Verletzung einer gegenüber einer Vielzahl von Staaten bestehenden Verpflichtung spezifisch betroffen ist - "specifically affects that State" (siehe die Anlage zur Resolution 56/83 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Dezember 2001 - Art. 42 Buchst. b).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

    Eine Bestätigung und Weiterentwicklung hat das Konzept der zwingenden Völkerrechtsnormen jüngst in den Artikeln der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (International Law Commission - ILC) zum Recht der Staatenverantwortlichkeit erfahren (siehe die Anlage zur Resolution 56/83 der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 12. Dezember 2001, zitiert nach der nicht amtlichen deutschen Fassung des Übersetzungsdienstes der Vereinten Nationen).
  • EuGH, 06.10.2020 - C-66/18

    Niederlassungsfreiheit

    Wie sich zunächst aus Art. 3 der von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen ausgearbeiteten Artikel über die Verantwortlichkeit der Staaten für völkerrechtswidrige Handlungen ergibt, von denen die Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer Resolution 56/83 vom 12. Dezember 2001 Kenntnis genommen hat, die das Völkergewohnheitsrecht kodifizieren und die auf die Union anwendbar sind, bestimmt sich die Beurteilung der Handlung eines Staates als "völkerrechtswidrig" jedoch ausschließlich nach dem Völkerrecht.
  • BGH, 02.11.2006 - III ZR 190/05

    BGH verneint Ersatzansprüche der Geschädigten des NATO-Angriffs auf die Brücke

    (2) Dass bei den Genfer Zusatzprotokollen nach den Grundsätzen der Staatenverantwortlichkeit nur zwischenstaatliche und keine unmittelbaren individuellen Wiedergutmachungsansprüche in Rede standen, bestätigt sich der Sache nach unter anderem dadurch, dass auch der Entwurf der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (International Law Commission [ILC]) zum Recht der Staatenverantwortlichkeit aus dem Jahre 2001 (vgl. Anlage zur Resolution 56/83 der Generalversammlung der Vereinten Nationen v. 12. Dezember 2001; abgedruckt in Sartorius II Nr. 6) in Art. 42 ff nur die Berechtigung des verletzten Staates zur Geltendmachung der Verantwortlichkeit eines anderen Staates und keine individuellen Ansprüche verletzter Individuen vorsieht.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.12.1984 - 55/83

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    meine Herren Richter! In den Rechtssachen 55/83 und 56/83 greift die Italienische Republik Teile von zwei Kommissionsentscheidungen an, in denen bestimmte von der italienischen Interventionsstelle (AIMA) gezahlte Summen nicht als zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL) gehend anerkannt wurden.

    Außerdem stellen sich jedoch Fragen im Hinblick auf Zahlungen für Fleisch (Rechtssache 55/83) und für Getreide (Rechtssache 56/83).

    Italien greift daher in der Rechtssache 56/83 die Kommissionsentscheidung 83/48 an, weil die Entscheidung dies nicht berücksichtigt habe.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.04.2003 - C-224/01

    DER GERICHTSHOF HAT ERSTMALS ÜBER DIE FRAGE DER HAFTUNG EINES MITGLIEDSTAATS FÜR

    43: - Vgl. die Anlage zur Resolution (Dok. A/Res/56/83).
  • EGMR, 28.03.2023 - 39611/18

    GEORGIA v. RUSSIA (IV)

    [17] See UN General Assembly Resolution 56/83, 28 January 2002, UN Doc.

    A/RES/56/83.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2014 - C-242/13

    Commerz Nederland

    Die Artikel über die Verantwortlichkeit der Staaten wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur Anwendung auf die Staaten empfohlen (vgl. UNGA A/RES/56/83, UNGA A/RES/59/35 und UNGA A/RES/62/61).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.1998 - C-54/95

    Bundesrepublik Deutschland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    (37) - Vgl. u. a. Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 18/76 (Deutschland/Kommission, Slg. 1979, 343) und vom 27. Februar 1985 in der Rechtssache 56/83 (Italien/Kommission, Slg. 1985, 703).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.1989 - 70/87

    Fédération de l'industrie de l'huilerie de la CEE (Fediol) gegen Kommission der

  • EuG, 15.09.2015 - T-346/12

    Ungarn / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.1995 - C-49/94

    Irland gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechnungsabschluss des

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1989 - 14/88

    Italienische Republik gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - EAGFL -

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Rechtsprechung
   FG Hamburg, 08.10.1986 - I 56/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,18828
FG Hamburg, 08.10.1986 - I 56/83 (https://dejure.org/1986,18828)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08.10.1986 - I 56/83 (https://dejure.org/1986,18828)
FG Hamburg, Entscheidung vom 08. Oktober 1986 - I 56/83 (https://dejure.org/1986,18828)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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