Rechtsprechung
AG München, 03.12.2010 - 566 F 881/08 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,67502) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 1568b
Aus Liebhaberei angelegter Weinvorrat ist kein Haushaltsgegenstand i. S. d § 1568b BGB; keine Vergleichbarkeit mit Lebensmittelvorräten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Der Streit um den Wein...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ein gepflegter Weinkeller
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Trennung - Aufteilung edler Weine?
- lto.de (Kurzinformation)
Zum Scheidungsrecht - Weinsammlung kein ehelicher Haushaltsgegenstand
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Scheidungsstreit um einen Weinkeller - Ist Wein das Hobby nur eines Partners, kann der andere nicht die Hälfte des Vorrats verlangen
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Weinsammlung ist kein bei Scheidung aufzuteilender Haushaltsgegenstand
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Bei Scheidung - Weinsammlung bleibt außen vor
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Ehescheidung: Wer kriegt den Wein?
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 1304