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   AG Düsseldorf, 22.09.2015 - 57 C 10602/14   

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https://dejure.org/2015,29736
AG Düsseldorf, 22.09.2015 - 57 C 10602/14 (https://dejure.org/2015,29736)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.2015 - 57 C 10602/14 (https://dejure.org/2015,29736)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 2015 - 57 C 10602/14 (https://dejure.org/2015,29736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Filesharing Verjährung Meldeauskunft Verzögerung Zustellung falsche Anschrift

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Filesharing Verjährung Meldeauskunft Verzögerung Zustellung falsche Anschrift

  • damm-legal.de

    Ein Mahnbescheid, dessen Zustellung um mehr als einen Monat verzögert ist, hemmt nicht die Verjährung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verbreitung eines Filmwerkes über ein Filesharing-Netzwerk; Bereicherung des privaten Filesharers hinsichtlich des Verbreitungsschadens; Berufen auf die Rückwirkung der Zustellung; Tragen der Beweislast für die der alsbaldigen Zustellung zu Grunde liegenden Tatsachen

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Zur Hemmung der Verjährung durch Klage wenn Klageschrift nicht zugestellt werden kann

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ein Mahnbescheid, dessen Zustellung um mehr als einen Monat verzögert ist, hemmt nicht die Verjährung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Mahnbescheid und die Hemmung der Verjährung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rückwirkung der Zustellung und die Beweislast für die der alsbaldigen Zustellung zu Grunde liegenden Tatsachen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rückwirkung der Zustellung und die Beweislast für die der alsbaldigen Zustellung zu Grunde liegenden Tatsachen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Niederlage von Abmahnkanzlei wegen Verjährung und Entreicherung

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Hemmung der Verjährung durch Klage wenn Klageschrift nicht zugestellt werden kann

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Privates Filesharing: Verjährung und Entreicherung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.09.2015 - 57 C 10602/14
    Von dem Grundsatz, dass die Klägerseite nicht verpflichtet ist, vor Klageerhebung die fortbestehende Richtigkeit der Anschrift des Beklagten zu prüfen (BGH NJW 1993, 2614) ist abzuweichen, wenn der letzte vorgerichtliche Kontakt mit dem Beklagten mehrere Jahre zurück liegt.

    Der Grundsatz, dass ein Kläger nicht verpflichtet ist, vor Erhebung der Klage eine vorgerichtlich bekannte Anschrift nochmals auf ihre Richtigkeit prüfen zu lassen (BGH NJW 1993, 2614), gilt dann nicht, wenn vorgerichtlich für einen längeren Zeitraum eine schriftliche Kommunikation mit der Gegenseite nicht mehr erfolgt ist.

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 237/03

    Begriff der Zustellung eines Mahnbescheides "demnächst"

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.09.2015 - 57 C 10602/14
    In entsprechender Anwendung von § 691 Abs. 2 ZPO ist eine Zustellung im Mahnverfahren noch dann als alsbald anzusehen, wenn die der Klägerin zuzurechnende Verzögerung nicht mehr als einen Monat beträgt (BGH NJW-RR 2006, 1436).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.09.2015 - 57 C 10602/14
    In der Verbreitung, die bloße Nebenfolge des auf eigenen Erwerbs zum Zwecke des Endverbrauchs gerichteten Handelns ist, kann schon abstrakt-generell keine objektive Möglichkeit der Bereicherung erblickt werden, weil durch die Verbreitung über Filesharing nicht nur keine direkten Einnahmen erzielen können, sondern darüber hinaus sich auch nicht eine abstrakt-generelle Möglichkeit der Erlangung eines Marktvorteils ergibt, zumal gar kein auf einen Markt zielendes Handeln vorliegt, was auch Grund dafür ist, dass die Sachlage mit der dem "Bochumer Weihnachtsmarktfall" (BGH GRUR 2012, 715) zu Grunde liegenden nicht vergleichbar ist, denn hier liegt ein marktbezogenes Handeln vor und die abstrakt-generelle Möglichkeit der Erlangung einer Bereicherung besteht darin, dass ein Weihnachtsmarkt mit Musikdarbietung für Kunden attraktiver ist als einer solche ohne, weswegen die Aussicht auf höhere Standgebühren besteht.
  • AG Düsseldorf, 28.04.2015 - 57 C 9342/14

    Filesharing Schadenersatz Höhe Lizenzanalogie Bereicherung Filesharer

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.09.2015 - 57 C 10602/14
    Dies führt im Ergebnis dazu, dass mangels Verbleib irgendeiner Position im Vermögen des Filesharers dieser jedenfalls im Hinblick auf die Verbreitung entreichert ist (vgl. hierzu auch ausführlich und überzeugend Geier, NJW 2015, 1149 (1152) und bereits AG Düsseldorf BeckRS 2015, 08980).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 2/14

    Rückwirkung demnächst erfolgender Klagezustellung: Hinnehmbare dem Kläger

    Auszug aus AG Düsseldorf, 22.09.2015 - 57 C 10602/14
    Die zu berücksichtigende Verzögerung stellt dabei den Zeitraum zwischen der fiktiven Zustellung ohne Verzögerung und der tatsächlich erfolgten Zustellung dar (BGH BeckRS 2015, 13524).
  • AG Saarbrücken, 14.12.2015 - 121 C 197/15

    Urheberrechtsverstoß durch Filesharing eines Filmwerks im Internet:

    vorgetragen hat (vgl. AG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 2015 - 57 C 10602/14 -, Rn. 11ff, juris).
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