Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 30.03.2011 - 57 C 14084/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
"Advent, Advent, ein Gedichtlein brennt” / Zum Schadensersatz beim Diebstahl von Adventsgedichten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Veröffentlichung eines fremden Gedichts auf einer werbefinanzierten Internetseite ohne Zustimmung des Urhebers verpflichtet zum Schadensersatz; Schadensersatz wegen Veröffentlichung eines fremden Gedichts auf einer werbefinanzierten Internetseite
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 19a; UrhG § 97 Abs. 2
Veröffentlichung eines fremden Gedichts auf einer werbefinanzierten Internetseite ohne Zustimmung des Urhebers verpflichtet zum Schadensersatz; Schadensersatz wegen Veröffentlichung eines fremden Gedichts auf einer werbefinanzierten Internetseite - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Urheberrecht: Zur Entschädigung bei unerlaubter Verwendung eines Gedichts
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Entschädigung bei unerlaubter Verwendung eines Gedichts
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Entschädigung bei Verwendung eines Gedichts
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
600 EUR Schadensersatz für urheberrechtswidrige Nutzung von kurzem Gedicht
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
600 EUR Schadensersatz für Online-Gedicht
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Adventsgedicht bringt Schadensersatzpflicht
- netzrecht.org (Kurzinformation)
Schadensersatz bei unzulässiger Verwendung eines Sprachwerks
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Unerlaubte Verwendung eines Gedichts auf einer Internetseite
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Veröffentlichung eines Adventsgedichts ohne Zustimmung des Autors, Urheberrechtsverletzung - Streitwert 6.000,00 Euro
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Fremdes Adventsgedicht und Werbeeinnahmen? Keine Kostendeckelung bei Abmahnung!
- 123recht.net (Kurzinformation)
Gedicht ohne Zustimmung veröffentlicht? Ein teurer Spaß! // Keine Deckelung der Abmahnkosten wenn Veröffentlichung auf werbefinanzierter Webseite