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   AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14   

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https://dejure.org/2014,61174
AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14 (https://dejure.org/2014,61174)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2014 - 57 C 422/14 (https://dejure.org/2014,61174)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2014 - 57 C 422/14 (https://dejure.org/2014,61174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Filesharing sekundäre Darlegungslast Beweislast tatsächliche Vermutung Mehrpersonenhaushalt Familie Anschlussinhaber

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Filesharing sekundäre Darlegungslast Beweislast tatsächliche Vermutung Mehrpersonenhaushalt Familie Anschlussinhaber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der tatsächlichen Vermutung der Alleinnutzung des Anschlussinhabers im Mehrpersonenhaushalt bei Annahme der Rechtsverletzung des Anschlussinhabers als Täter; Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • internetrechtsiegen.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtsverletzung - Anschlussinhabertäterschaft bei Leben mit Familienangehörigen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14
    Zusätzlich trifft den Anschlussinhaber sodann eine sekundäre Darlegungslast dahingehend vorzutragen, dass weitere Mitnutzer ernsthaft als mögliche Täter in Betracht kommen, in diesem Umfang trifft den Anschlussinhaber im Rahmen des Zumutbaren auch eine Recherchepflicht, eine Veränderung der Beweislast ist mit dieser sekundären Darlegungslast nicht verbunden, vielmehr ergibt diese sich ausschließlich daraus, dass der Vortrag von Tatsachen geboten ist, die für die Beklagtenseite leicht vortragbar sind, während sie sich der Sphäre der beweisbelasteten Klägerseite entziehen (BGH NJW 2014, 2360).

    Nachdem zivilrechtliche Aufsichts- und Überwachungspflichten und damit auch die Pflicht zur Belehrung hinsichtlich des Verbots von Urheberechtsverletzungen gegenüber volljährigen Kindern nicht bestehen, besteht kein Raum für eine Störerhaftung (so im Ergebnis auch BGH NJW 2014, 2360 Rn. 28).

  • LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14
    (Anmerkung: Die Entscheidung wurde bestätigt durch LG Düsseldorf 12 S 2/15 vom 24.02.2016).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14
    Eine solche setzt das Vorhandensein von Überwachungspflichten voraus (BGH NJW 2010, 2061), diese ergeben sich jedoch nicht bereits aus der Anschlussinhaberschaft als solches, sondern bestehen nur in dem Umfang, wie sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere der zivilrechtlichen Aufsichtspflicht, ergeben (BGH NJW 2013, 1441 (1444)).
  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14
    Eine solche setzt das Vorhandensein von Überwachungspflichten voraus (BGH NJW 2010, 2061), diese ergeben sich jedoch nicht bereits aus der Anschlussinhaberschaft als solches, sondern bestehen nur in dem Umfang, wie sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere der zivilrechtlichen Aufsichtspflicht, ergeben (BGH NJW 2013, 1441 (1444)).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06
    Auszug aus AG Düsseldorf, 09.12.2014 - 57 C 422/14
    Wird einer Partei eine sekundäre Darlegungslast auferlegt, so ist Grundlage hierfür der Umstand, dass bestimmte Tatsachen in der Sphäre des Gegners liegen und daher nur diesem, nicht aber der beweisbelasteten Partei, zugänglich sind (ständige Rechtsprechung, BGH NJW 1999, 1404 (1406); BGH NJW 2008, 982 (984); Beck-OK-ZPO-Bacher § 284 Rn. 84).
  • LG Düsseldorf, 24.02.2016 - 12 S 2/15

    Täterschaft beim Filesharing

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 09.12.2014, Az. 57 C 422/14, wird zurückgewiesen.
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