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   AG Düsseldorf, 06.10.2010 - 57 C 4889/10   

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https://dejure.org/2010,11813
AG Düsseldorf, 06.10.2010 - 57 C 4889/10 (https://dejure.org/2010,11813)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.10.2010 - 57 C 4889/10 (https://dejure.org/2010,11813)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 57 C 4889/10 (https://dejure.org/2010,11813)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Telemedicus

    Schadensschätzung bei widerrechtlicher Verwertung eines Lichtbildes

  • Telemedicus

    Schadensschätzung bei widerrechtlicher Verwertung eines Lichtbildes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung von Urheberrechten wegen der Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken; Schätzung eines Schadens anhand von Honorartabellen

  • rechtambild.de

    MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen einschlägig

  • kanzlei.biz

    Kostenlose Urheberrechtsübertragung für Veröffentlichung in Fan-Magazin umfasst keine gewerbliche Nutzung durch Dritte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 97 Abs. 1; UrhG § 97 Abs. 2; ZPO § 287
    Verletzung von Urheberrechten wegen der Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken; Schätzung eines Schadens anhand von Honorartabellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtambild.de (Kurzinformation)

    MFM-Honorarliste auch für Hobbyfotografen anwendbar

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 266/02

    Pressefotos

    Auszug aus AG Düsseldorf, 06.10.2010 - 57 C 4889/10
    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (BGH, ZUM 2009, 225; BGH, GRUR 2006, 136 - Pressefoto).

    Ob der Verletzer selbst bereit gewesen wäre für seine Nutzungshandlung eine Vergütung zu zahlen, ist unerheblich (BGH, GRUR 2006, 136 - Pressefotos).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2006 - 20 U 138/05

    Doppelter Schadensersatz bei fehlender Urhebernennung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 06.10.2010 - 57 C 4889/10
    Im Rahmen der Schadensschätzung gemäß § 287 ZPO ist allerdings die Preisliste der MFM eine geeignete Grundlage (vgl. OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2006, 393).

    Diesem steht nach § 13 Abs. 1 UrhG ein Recht zu, über seine Namensnennung zu entscheiden (OLG Düsseldorf GRUR-RR 2006, 393).

  • BGH, 02.10.2008 - I ZR 6/06

    Whistling for a train

    Auszug aus AG Düsseldorf, 06.10.2010 - 57 C 4889/10
    Zu ermitteln ist der objektive Wert der Benutzungsberechtigung (BGH, ZUM 2009, 225; BGH, GRUR 2006, 136 - Pressefoto).

    Bei der Bemessung der Höhe der zu zahlenden Lizenzgebühr können auch auf branchenübliche Vergütungssätze und Tarife als Maßstab zurückgegriffen werden, wenn sich in dem entsprechenden Zeitraum eine solche Übung herausgebildet hat (BGH ZUM 2009, 225; Dreier/Schulze, UrhG, 3. Aufl., § 97 Rdz. 63).

  • OLG Hamburg, 23.04.1998 - 3 U 238/94

    Mehrfachveröffentlichung

    Auszug aus AG Düsseldorf, 06.10.2010 - 57 C 4889/10
    Für die Zweitverwertung hält das Gericht einen Abschlag von 50 % für gerechtfertigt (vgl. auch Hanseatisches Oberlandesgericht, Entscheidung vom 17.12.1998, 3 U 238/94).
  • LG Memmingen, 04.05.2011 - 12 S 796/10

    Schadensersatzanspruch wegen der unberechtigten Nutzung eines Bildnisses

    Bloßes Vertrauen darauf, dass sich ein nicht näher bekannter Fotograf beim Upload seiner Bilder tatsächlich an die Geschäftsbedingungen eines Bildportals hält, genügt dieser Prüfungspflicht nicht (so auch AG Hamburg ZUM 2006, 586 ff. [38]; AG Düsseldorf, 57 C 4889/10 [20]).
  • AG Düsseldorf, 14.12.2011 - 57 C 4871/11

    Schadensersatz wegen unberechtigter Verwendung von Lichtbildern im Internet beim

    (Az. 57 C 4889/10) zugrunde lag.
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