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ArbG Berlin, 29.10.2013 - 57 Ca 8720/13 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fristlose Kündigung nach Veröffentlichung von Patientendaten auf Facebook?
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-lachenmann.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Fristlose Kündigung nach Veröffentlichung von Patientendaten auf Facebook?
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.10.2013 - 57 Ca 8720/13
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2014 - 17 Sa 2200/13
- BAG, 19.08.2014 - 2 AZN 490/14
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 11.04.2014 - 17 Sa 2200/13
Außerordentliche Kündigung - Veröffentlichen von Patientenfotos in sozialen …
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.10.2013 - 57 Ca 8720/13 - wird unter Einschluss des zweitinstanzlichen Auflösungsantrags zurückgewiesen.die Klage unter Änderung des Urteils des Arbeitsgerichts Berlin vom 29.10.2013 - 57 Ca 8720/13 - abzuweisen,.