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AG Nürnberg, 25.02.2021 - 57 Gs 941/21 |
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Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 25.02.2021 - 57 Gs 941/21
- LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 18.03.2021 - 12 Qs 9/21
Beschlagnahme - Potentielle Beweisbedeutung; Verhältnismäßigkeit
Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin ... GmbH & Co. KG gegen den Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 25.02.2021 (57 Gs 941/21) wird die Beschlagnahme des Mobiltelefons Samsung Galaxy xCover 4s, Seriennummer: ..., inklusive SIM Karte aufgehoben.Mit Beschluss vom 25. Februar 2021 (57 Gs 941/21) ordnete das Amtsgericht die Beschlagnahme der sichergestellten Speichermedien an, wobei sich darunter auch ein Mobiltelefon Samsung Galaxy xCover 4s, Seriennummer: ..., mit SIM Karte, befand, welches im Eigentum der Firma ... GmbH & Co. KG, der Arbeitgeberin des Beschuldigten, steht und dem Beschuldigten zu Nutzung als Diensthandy überlassen worden war.