Weitere Entscheidungen unten: LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 | RG, 01.06.1912

Rechtsprechung
   BFH, 17.07.2012 - I B 56, 57/12, I B 56/12, I B 57/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,31883
BFH, 17.07.2012 - I B 56, 57/12, I B 56/12, I B 57/12 (https://dejure.org/2012,31883)
BFH, Entscheidung vom 17.07.2012 - I B 56, 57/12, I B 56/12, I B 57/12 (https://dejure.org/2012,31883)
BFH, Entscheidung vom 17. Juli 2012 - I B 56, 57/12, I B 56/12, I B 57/12 (https://dejure.org/2012,31883)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,31883) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Keine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

  • openjur.de

    Keine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 7g Abs 3 S 1, EStG § 7g Abs 3 S 2, HGB § 249 Abs 1 S 1, FGO § 69 Abs 2
    Keine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

  • Bundesfinanzhof

    Keine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 7g Abs 3 S 1 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 7g Abs 3 S 2 EStG 2002 vom 14.08.2007, § 249 Abs 1 S 1 HGB, § 69 Abs 2 FGO
    Keine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

  • IWW
  • rewis.io

    Keine Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 69 Abs. 3 S. 1; EStG § 2002 § 7g Abs. 3
    Aussetzung der Vollziehung; Höhe der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages

  • datenbank.nwb.de

    Keine nachträgliche Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrags

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Höhe der Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrages

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Gewerbesteuerrückstellung bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugs

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 16.12.2009 - I R 43/08

    Steuerwirksamkeit der Auflösung einer Rückstellung für Nachforderungszinsen auf

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Für Ertragsteuern sind Rückstellungen zu bilden, wenn die Steuern nach steuerrechtlichen Vorschriften bis zum Ende des Geschäftsjahres wirtschaftlich oder rechtlich entstanden sind; soweit die Steuerschuld aufgrund einer Veranlagung rechtsverbindlich feststeht, ist sie als Verbindlichkeit auszuweisen (Senatsurteil vom 16. Dezember 2009 I R 43/08, BFHE 227, 469, BFH/NV 2010, 552; Blümich/Buciek, § 5 EStG Rz 920 "Steuern").

    Nach diesen Maßgaben handelsrechtlich zu passivierende Rückstellungen oder Verbindlichkeiten, die solche Steuern betreffen, die gemäß § 10 Nr. 2 KStG 2002 steuerrechtlich nichtabziehbare Aufwendungen sind, sind der steuerrechtlichen Bemessungsgrundlage außerbilanziell wieder hinzuzurechnen (Senatsurteil in BFHE 227, 469, BFH/NV 2010, 552).

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind u.a. dann zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 I B 136/10, BFHE 232, 395, BFH/NV 2011, 1042).
  • BFH, 19.10.1993 - VIII R 14/92

    Zu den Voraussetzungen der Bildung einer Rückstellung für die

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Dieser muss darüber hinaus ernsthaft mit seiner Inanspruchnahme rechnen (vgl. BFH-Urteil vom 19. Oktober 1993 VIII R 14/92, BFHE 172, 456, BStBl II 1993, 891, m.w.N.).
  • BFH, 30.01.2002 - I R 68/00

    Rückstellungen - Auflösung nicht vor rechtskräftiger Klageabweisung

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Diese Voraussetzungen sind im Einzelfall auf der Grundlage objektiver, am Bilanzstichtag vorliegender Tatsachen aus der Sicht eines sorgfältigen und gewissenhaften Kaufmanns zu beurteilen (Senatsurteil vom 30. Januar 2002 I R 68/00, BFHE 197, 530, BStBl II 2002, 688).
  • BFH, 20.08.2008 - I R 19/07

    Eigenkapitalersatzrechtliche Erstattungsverpflichtungen gegenüber

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder --erstens-- das Bestehen einer dem Betrage nach ungewissen, dem Grunde nach aber bestehenden Verbindlichkeit oder --zweitens-- die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer --ggf. zugleich auch ihrer Höhe nach noch ungewissen-- Verbindlichkeit und ihre wirtschaftliche Verursachung in der Zeit vor dem Bilanzstichtag (vgl. Senatsurteil vom 20. August 2008 I R 19/07, BFHE 222, 494, m.w.N.).
  • BFH, 25.08.2009 - VI B 69/09

    Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für häusliche

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Die AdV setzt nicht voraus, dass die gegen die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründe überwiegen; ist die Rechtslage nicht eindeutig, so ist im summarischen Verfahren nicht abschließend zu entscheiden, sondern im Regelfall die Vollziehung auszusetzen (BFH-Beschluss vom 25. August 2009 VI B 69/09, BFHE 226, 85, BStBl II 2009, 826; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2011 I B 28/11, juris).
  • BFH, 30.03.2011 - I B 136/10

    Verfassungsmäßigkeit der sog. Auskunftsgebühr nicht ernstlich zweifelhaft - Zweck

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Ernstliche Zweifel i.S. von § 69 Abs. 2 Satz 2 FGO sind u.a. dann zu bejahen, wenn bei summarischer Prüfung des angefochtenen Verwaltungsakts neben für seine Rechtmäßigkeit sprechende Umstände gewichtige Gründe zutage treten, die Unentschiedenheit oder Unsicherheit in der Beurteilung von Rechtsfragen bewirken (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 10. Februar 1967 III B 9/66, BFHE 87, 447, BStBl III 1967, 182, seitdem ständige Rechtsprechung, z.B. Senatsbeschluss vom 30. März 2011 I B 136/10, BFHE 232, 395, BFH/NV 2011, 1042).
  • BFH, 16.06.2011 - I B 28/11

    Aussetzung der Vollziehung bei nicht eindeutiger Rechtslage - Bestimmung des

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Die AdV setzt nicht voraus, dass die gegen die Rechtmäßigkeit sprechenden Gründe überwiegen; ist die Rechtslage nicht eindeutig, so ist im summarischen Verfahren nicht abschließend zu entscheiden, sondern im Regelfall die Vollziehung auszusetzen (BFH-Beschluss vom 25. August 2009 VI B 69/09, BFHE 226, 85, BStBl II 2009, 826; Senatsbeschluss vom 16. Juni 2011 I B 28/11, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 27.03.2012 - 3 V 279/12

    Zulässigkeit einer Erhöhung der Gewerbesteuerrückstellung im Jahr der

    Auszug aus BFH, 17.07.2012 - I B 56/12
    Die nachfolgend beim Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, gestellten AdV-Anträge wurden vom FG mit Beschlüssen vom 27. März 2012  3 V 278/12 (Gewerbesteuermessbetrag) und 3 V 279/12 (Körperschaftsteuer) als unbegründet abgelehnt.
  • FG München, 19.09.2016 - 7 K 621/16

    Anpassung einer vom Betriebsprüfer gebildeten Rückstellung für Steuerforderungen

    Die Klägerin verweist hier insbesondere auf das BFH-Urteil vom 15. März 2012 (III R 96/07), den BFH-Beschluss vom 17. Juli 2012 (I B 56/12, 57/12) sowie das Urteil des FG Niedersachsen vom 15. März 2012 (6 K 43/10, EFG 2012, 1390).

    Auch dem Beschluss des BFH vom 17. Juli 2012 (I B 56/12, 57/12) lasse sich entnehmen, dass ein nachträglich eintretendes Ereignis die ursprünglich gebildeten Steuerrückstellungen der Höhe nach nicht beeinflusst.

    Anders als im Streitfall lagen die Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung bei Bilanzerstellung in diesen Fällen vor (so auch in dem vom BFH mit Beschluss vom 17. Juli 2012 I B 56, 57/12 u. a., BFH/NV 2012, 1955 entschiedenen Fall).

  • BFH, 25.03.2021 - VIII R 45/18

    Zum Geltungsbereich der Korrekturvorschrift des § 7g Abs. 3 EStG

    Über diesen Rahmen hinausgehende Änderungen können nur vorgenommen werden, wenn diese durch andere Änderungsnormen gedeckt sind (vgl. FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.03.2012 - 3 V 279/12, nachfolgend dazu: Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17.07.2012 - I B 56, 57/12, BFH/NV 2012, 1955; Bugge in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff --KSM--, EStG, § 7g Rz D 15; Bartone in Korn, EStG, § 7g n.F. Rz 98; Blümich/Brandis, § 7g EStG Rz 66; Wackerbeck, EFG 2019, 367, 370; Kratzsch in Frotscher/Geurts, EStG, § 7g Rz 72; BeckOK EStG/Graw, 9. Ed. [01.01.2021], EStG § 7g Rn. 135; wohl auch Meyer in Herrmann/Heuer/Raupach --HHR--, § 7g EStG Rz 76).
  • FG Köln, 13.11.2018 - 15 K 1325/17

    Änderung eines Einkommensteuerbescheids im Hinblick auf die Minderung des Gewinns

    Die Norm ermöglicht als spezialgesetzliche Änderungsvorschrift eine punktuelle Rückgängigmachung des nach § 7g Abs. 1 EStG geltend gemachten Investitionsabzugsbetrags; weitere Änderungen können indes nur unter den Voraussetzungen anderer Korrekturvorschriften vorgenommen werden (vgl. etwa Beschluss des FG Baden-Württemberg vom 27. März 2012, 3 V 279/12, Juris sowie nachgehend BFH-Beschluss vom 17. Juli 2012, I B 56-57/12, BFH/NV 2012, 1955).
  • FG Düsseldorf, 29.08.2013 - 13 K 4451/11

    Begünstigte (Teil-)Betriebsaufgabe bei Betriebsaufspaltung - Fortsetzung einer

    Nach der Rechtsprechung des I. BFH-Senats ist jedenfalls eine zwingende Bilanzierung von Mehrsteuern in dem Jahr der Entstehung nur dann geboten, wenn der Steuerpflichtige bei Aufstellung der Bilanz unter Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns mit der Entstehung der Mehrsteuern rechnen muss (vgl. etwa BFH-Urteile vom 18.7.1973 I R 11/73, BFHE 110, 226, BStBl II 1973, 860; vom 3.2.2010 I R 21/06, BFHE 228, 259, BStBl II 2010, 692; ferner BFH-Beschlüsse vom 16.12.2009 I R 43/08, BFHE 227, 469, BStBl II 2012, 688 und vom 17.7.2012 I B 56, 57/12, BFH/NV 2012, 1955).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - U 57/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,72699
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - U 57/12 (https://dejure.org/2014,72699)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.10.2014 - U 57/12 (https://dejure.org/2014,72699)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. Oktober 2014 - U 57/12 (https://dejure.org/2014,72699)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,72699) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 01.06.1912 - Rep. V. 57/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1912,242
RG, 01.06.1912 - Rep. V. 57/12 (https://dejure.org/1912,242)
RG, Entscheidung vom 01.06.1912 - Rep. V. 57/12 (https://dejure.org/1912,242)
RG, Entscheidung vom 01. Juni 1912 - Rep. V. 57/12 (https://dejure.org/1912,242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1912,242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Grundgerechtigkeit mit dem Inhalt, einen Entwässerungskanal zu dulden und zu unterhalten, nach preußischem Rechte. Welche rechtliche Bedeutung hat die dem berechtigten Grundstück obliegende Verpflichtung, die Hälfte der Unterhaltskosten zu tragen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundgerechtigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 79, 375
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 08.03.2019 - V ZR 343/17

    Grunddienstbarkeit: Erfüllung der Unterhaltungspflichten durch mehrere

    Ebenso stellen ober- oder unterirdisch geführte Ver- und Entsorgungsleitungen und Ver- und Entsorgungsrohre, Lichtschächte und Kanaleinrichtungen Anlagen dar (vgl. RGZ 79, 375, 379; BeckOK BGB/Wegmann [1.11.2018], § 1020 Rn. 8; BeckOGK/Alexander [1.1.2018], BGB, § 1020 Rn. 90).
  • BayObLG, 18.06.1980 - BReg. 2 Z 28/80

    Zum Inhalt eines Wohnungsrechts

    Deshalb kann die Pflicht des Grundstückseigentümers, die dem Wohnungsrecht unterliegenden Räume in einem jederzeit gut bewohnbaren und beheizbaren Zustand zu erhalten, dinglicher Inhalt des Wohnungsrechts nach § 1093 BGB sein (BayObLGZ 1979 Nr. 65 m. Nachw.; ebenso schon KG JFG 1, 409 ff. hinsichtlich der Wasserversorgung); für die insoweit anfallenden Unterhaltungskosten bedarf es nicht der Bestellung einer Reallast ( RGZ 79, 375 /380).
  • OLG München, 16.01.2019 - 8 U 959/18

    Grunddienstbarkeit

    c.) Nach h.M. in Rechtsprechung und Lehre (BGH, Urteil vom 27.04.1970, Az.: III ZR 226/68, Rn. 27, juris, unter Hinweis auf RGRK - BGB, 11. Aufl., § 1018 BGB Anm. 17 und § 1021 Anm. 5 sowie RGZ 79, 375, 379; OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.11.1967, Az.: 10 U 59/67, DNotZ 1968, 432, 434; BeckOK BGB/ Wegmann, § 1018, Rn. 46f.; kleine Holthaus/ Keiser, Probleme der Sicherung von Gegenleistungspflichten bei Grunddienstbarkeiten, ZfIR 2009, 396, 399; MüKo BGB/ Mohr, § 1018, Rn. 7; Palandt/ Herrler, § 1018 BGB, Rn. 12, 27; Staudinger BGB/ Wiegand, § 1018 BGB, Rn. 14) ist es auch zulässig, die Ausübung einer Grunddienstbarkeit unter die Bedingung der Gewährung einer Gegenleistung zu stellen, da es auch für zulässig erachtet wird, den Rechtsbestand als solchen von der Erbringung einer Gegenleistung abhängig zu machen (argumentum a maiore ad minus).
  • BGH, 27.04.1970 - III ZR 226/68

    Grundstückswertsteigerung durch Verbesserung einer Grunddienstbarkeit;

    Eine solche inhaltliche Beschränkung der Grunddienstbarkeit hat das Reichsgericht (RGZ 79, 375, 379) z.B. in einem Fall angenommen, in dem das herrschende Grundstück einen Teil der Kosten der Unterhaltung auf dem dienenden Grundstück zu tragen hatte.
  • BayObLG, 31.10.1979 - BReg. 2 Z 68/78

    Zur Eintragungsfähigkeit einer Löschungsklausel bei einem Wohnungsrecht

    Dies ist rechtlich zulässig ( RGZ 79, 375 /380; BGB-RGRK Rdnr. 1, Soergel BGB 11. Aufl. Rdnr. 1, Staudinger Rdnr. 1, Palandt Anm. 1, je zu § 1021 BGB), wie sich aus § 1021 Abs. 2 BGB ergibt, wonach für eine solche Unterhaltungspflicht die Vorschriften über die Reallast entsprechende Anwendung finden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht