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   BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U   

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https://dejure.org/1960,1234
BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U (https://dejure.org/1960,1234)
BFH, Entscheidung vom 10.11.1960 - V 57/58 U (https://dejure.org/1960,1234)
BFH, Entscheidung vom 10. November 1960 - V 57/58 U (https://dejure.org/1960,1234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendungsbereich des sogenannten Verhüttungsprivilegs nach § 4 Ziff. 4 UStG (Umsatzsteuergesetz) - Inanspruchnahme der Steuerfreiheit durch eine Kupferhütte für Weiterlieferung zerschnittenen Kupfers

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 72, 114
  • BStBl III 1961, 43
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 30.06.1953 - V 70/51 S

    Steuerrechtliche Einordnung des Produktionszwecks bei der Verhüttung von

    Auszug aus BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U
    Als Verhütten ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. die Urteile des Bundesfinanzhofs V 70/51 S vom 30. Juni 1953, BStBl 1953 III S. 325, Slg. Bd. 58 S. 90, und V 42/56 S vom 18. Dezember 1957, BStBl 1958 III S. 123 unter II, Slg. Bd. 66 S. 323) nur eine Bearbeitung mittels typisch hüttenmännischer Einrichtungen, ein metallurgischer Arbeitsprozeß, zu verstehen.
  • BFH, 21.09.1955 - V 134/55 U
    Auszug aus BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U
    Mit Recht hat die Vorinstanz hervorgehoben, daß sich die Beurteilung eines Vorgangs im Rahmen des Verhüttungsprivilegs nicht nach dem Zolltarif, sondern allein nach dem Wortlaut, Sinn und Zweck der Vergünstigungsvorschrift richten kann (vgl. auch das Urteil des erkennenden Senats V 134/55 U vom 21. September 1955, BStBl 1955 III S. 359, Slg. Bd. 61 S. 418).
  • BFH, 05.11.1954 - V 160/54 U

    Anspruch auf die Großhandelsvergünstigung - Zerschneiden von Seilen auf die von

    Auszug aus BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U
    Insbesondere beruft sich die Rb. zu Unrecht auf das Urteil des Bundesfinanzhofs V 160/54 U vom 5. November 1954 (BStBl 1955 III S. 34, Slg. Bd. 60 S. 90).
  • BFH, 30.04.1953 - V 174/52 U

    Umsatzsteuerliche Auswirkungen des Umpackens von eingeführtem Tee in

    Auszug aus BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U
    Nur bei diesen Vorgängen kommt es nach der ausdrücklichen Bestimmung des § 12 Abs. 1 Satz 3 UStDB nicht darauf an, ob sich die Marktgängigkeit geändert hat (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 174/52 U vom 30. April 1953, BStBl 1953 III S. 203, Slg. Bd. 57 S. 528).
  • BFH, 30.06.1953 - V 59/52 S

    Steuerliche Einordnung von Remelted-Metallen bei der Umsatzsteuer -

    Auszug aus BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U
    Es ist davon auszugehen, daß alle echten Verhüttungsvorgänge, bei denen Verhüttungsmaterialien der Ausgangsstoff und Metalle das Endergebnis sind, als besonders zugelassene Bearbeitungen oder Verarbeitungen im Sinne des § 30 Abs. 1 Ziff. 9 UStDB 1951 (§ 29 Abs. 1 Ziff. 6 UStDB 1938) anzusehen sind (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs V 59/52 S vom 30. Juni 1953, BStBl 1953 III S. 274, Slg. Bd. 57 S. 720).
  • BFH, 18.12.1957 - V 42/56 S

    Steuerliche Behandlung einer Einfuhr von Schwefelkies zum Entzug und zur

    Auszug aus BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U
    Als Verhütten ist dabei nach der ständigen Rechtsprechung (vgl. z.B. die Urteile des Bundesfinanzhofs V 70/51 S vom 30. Juni 1953, BStBl 1953 III S. 325, Slg. Bd. 58 S. 90, und V 42/56 S vom 18. Dezember 1957, BStBl 1958 III S. 123 unter II, Slg. Bd. 66 S. 323) nur eine Bearbeitung mittels typisch hüttenmännischer Einrichtungen, ein metallurgischer Arbeitsprozeß, zu verstehen.
  • BFH, 12.11.1959 - V 21/58 U

    Werbeprämien, die ein Versandgeschäft seinen Abnehmern für die Werbung eines

    Auszug aus BFH, 10.11.1960 - V 57/58 U
    Bei den anderen Bearbeitungsvorgängen hat der Senat aber stets geprüft, ob durch die Bearbeitung ein neues Verkehrsgut entstanden ist (vgl. Urteil V 21/58 U vom 12. November 1959, BStBl 1960 III S. 13, Slg. Bd. 70 S. 33) oder ob es sich nur um reine Verteilermaßnahmen oder solche Maßnahmen handelt, die lediglich zum Zwecke eines besseren Transports vorgenommen sind.
  • LG Hamburg, 24.02.2009 - 312 O 556/08

    Markenrechtsverletzung: Verwechslungsgefahr unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Darüber hinaus gebe es eine Vielzahl von VZ-Marken (vgl. Liste Bl. 57/58 d.A., Anlagen B 12).

    Der Annahme einer Kennzeichnungskraft des Stammbestandteils "VZ" der Zeichenserie der Klägerin steht auch nicht entgegen, dass es - wie die Beklagte in ihrer Zusammenstellung in der Klageerwiderung vom 27.11.2008 (Blatt 57/58 d.A.) dokumentiert hat - (inzwischen) eine Vielzahl von "VZ-Domains" und "VZ-Marken" gibt.

    Der Umstand, dass offenbar zur Zeit - wie sich aus der Aufstellung der Beklagten auf Blatt 57/58 der Akte entnehmen lässt und der Kammer im Übrigen auch durch die Befassung mit von der Klägerin eingeleiteten einstweiligen Verfügungsverfahren bekannt ist - eine Vielzahl von Nachahmern des Geschäftskonzepts der Klägerin auf den Markt drängen, spricht ebenfalls nicht dagegen, dass die angesprochenen Verkehrskreise die Zeichenserie der Klägerin erkennen werden, sondern legt dies gerade nahe.

  • LSG Baden-Württemberg, 10.03.2014 - L 10 R 2657/12

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer - unrichtiges Geburtsdatum - zulässige

    Ausweislich dieses Urteils (Bl. 57/58 VA) hatte der Kläger diese Berichtigung beantragt und sein Vater hatte in der Verhandlung bestätigt, dass der Kläger zwei Jahre älter eingetragen wurde, als sein tatsächliches Geburtsdatum war.
  • VG Gießen, 26.07.1994 - 4 G 33457/94

    Abschiebungshindernis hinsichtlich Äthiopiens - hier: menschenrechtswidrige

    Demgemäß haben das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht vor der Novellierung des Asylverfahrens- und des Ausländerrechts im Jahre 1992 den Begriff des "ermöglichten Aufenthaltes" in §§ 10 Abs. 1 und 28 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 AsylVfG dahin ausgelegt, daß ein Ausländer nicht mit einer Abschiebungsandrohung überzogen werden darf, wenn eine Rückkehr in seine Heimat ihn einer vor der Wertordnung des Grundgesetzes, insbesondere der unbedingten Achtung der Menschenwürde, nicht zu rechtfertigenden Gefahr aussetzen würde (vgl. BVerfG, Beschluß vom 02. Mai 1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, S. 43 <57/58>; BVerwG, Urteil vom 03. November 1987 - 9 C 254.86 -, NVwZ 1988, S. 260, m.w.N.).
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