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   EuGH, 16.06.1966 - 57/65   

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EuGH, 16.06.1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,106)
EuGH, Entscheidung vom 16.06.1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,106)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juni 1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,106)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

    1 . MITGLIEDSTAATEN DER EWG - SICH SELBST GENÜGENDE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAG - BEGRIFF - RECHTE DER EINZELNEN - WAHRUNG DIESER RECHTE DURCH DIE STAATLICHEN GERICHTE

  • EU-Kommission

    Lütticke / Hauptzollamt Saarlouis

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Wirkungskraft des Art. 95 Abs. 1 EWG-Vertrag; Anforderungen an das Diskriminierungsverbot des Art. 95 Abs. 1 EWG-Vertrag; Festlegung der Umsatzsteuer durch die Mitgliedsstaaten; Unterschiedliche Regelungen für Abgaben zollgleicher Wirkung und inländische ...

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 95 Abs. 3; ; EWG-Vertrag Art. 97

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. MITGLIEDSTAATEN DER EWG - SICH SELBST GENÜGENDE VERPFLICHTUNGEN AUS DEM VERTRAG - BEGRIFF - RECHTE DER EINZELNEN - WAHRUNG DIESER RECHTE DURCH DIE STAATLICHEN GERICHTE

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1966, 1630
  • DVBl 1967, 34
  • DVBl 1968, 763
  • DB 1966, 1170
 
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Wird zitiert von ... (32)

  • EuGH, 04.12.1974 - 41/74

    Van Duyn / Home Office

    Fräulein van Duyn verweist auf das Urteil des Gerichtshofes vom 19. Dezember 1968 in der Rechtssache 13/68 (Salgoil/Außenhandelsministerium der Italienischen Republik - Slg. 1968, 679) und auf das Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke GmbH/ Hauptzollamt Saarlouis - Slg. 1966, 257).
  • EuGH, 30.04.1974 - 155/73

    Sacchi

    Hierzu beruft sich die Kommission auf das Urteil des Gerichtshofes vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke - Slg. 1966, 257) zu Artikel 95 des Vertrages.
  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

    18 Die Kommission macht unter Hinweis auf die Rechtsprechung zu den Grundsätzen für die Möglichkeit einer Berufung auf die Gemeinschaftsrichtlinien (Urteile vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65, Lütticke, Slg. 1966, 258, vom 4. Dezember 1974 in der Rechtssache 41/74, Van Duyn, Slg. 1974, 1337, und vom 22. Juni 1989 in der Rechtssache 103/88, Fratelli Costanzo, Slg. 1989, 1839) geltend, wenn eine Steuervorschrift unmittelbare Wirkungen erzeuge, sollte sie nicht nur vom Steuergläubiger oder von der besteuerten Person, sondern - über das zwischen ihr und der Steuerverwaltung bestehende bipolare Verhältnis hinaus - auch von Dritten, die von der Anwendung einer solchen Vorschrift betroffen seien, herangezogen werden können.
  • BFH, 15.01.1969 - VII R 13/67

    Nichtigkeit der nationalen Vorschrift über den Ausgleichsteuersatz bei deren

    Dieser legte mit Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rs. 57/65 (Sammlung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der EurGem Bd. XII S. 257 - RsprGH XII, 257 -, BZBl 1966, 735) Art. 95 Abs. 1 EWGV dahin aus, daß er unmittelbare Wirkungen erzeuge und individuelle Rechte des einzelnen begründe, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben.

    Zur Streitsache hat der EGH Art. 95 EWGV in der oben angegebenen Rs. 57/65 dahin ausgelegt, daß dessen Abs. 1 unmittelbare Wirkungen ab 1. Januar 1962 erzeuge und individuelle Rechte des einzelnen begründe, welche die staatlichen Gerichte zu beachten hätten.

    In dieser Vorabentscheidung hat er sein Urteil in der Rs. 57/65 dahin erläutert, daß die unmittelbare Wirkung des Art. 95 Abs. 1 EWGV nur für diejenigen Abgabensätze gelte, die der nationale Gesetzgeber selbst nicht als Durchschnittssätze ansieht.

    Gleichwohl muß das nationale Gericht im Falle der unmittelbaren Wirkung einer Bestimmung des EWGV dem einzelnen Rechtsschutz gewähren, wie der EGH in der Rs. 57/65 zur Auswirkung des Art. 95 EWGV entschieden hat.

  • BFH, 18.07.1967 - VII 156/65

    Vorlagen an den Europäischen Gerichtshof - Zulässigkeit im Einzelfall durch den

    Hält der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EGH) an seiner Entscheidung in der Rechtssache 57/65 vom 16. Juni 1966 fest, daß Art. 95 Abs. 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) unmittelbare Wirkungen hat und individuelle Rechte des Einzelnen begründet, welche die staatlichen Gerichte zu beachten haben?.

    Während des Revisionsverfahrens hat der EGH durch Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (EGH Bd. XII S. 257 f., Bundeszollblatt - BZBl - 1966 S. 735) auf Grund eines Vorlagebeschlusses des FG des Saarlandes im Sinn der Klägerin entschieden, nämlich, daß die Verbotsnorm des Art. 95 EWGV, unbeschadet der in Abs. 3 bestimmten Ausnahme für die bei Inkrafttreten des Vertrages und bis 1. Januar 1962 in Geltung gewesenen Vorschriften, unmittelbare Wirkung habe und individuelle Rechte des Einzelnen begründe, welche die staatlichen Gerichte zu beachten hätten.

    Ob die EWG-Kommission bisher deutsche Ausgleichsteuersätze auf ihre Vereinbarkeit mit den Art. 95 und 97 EWGV geprüft habe, sei unerheblich, maßgebend könne nach dem Urteil in der Rechtssache 57/65 nur eine Prüfung durch die deutschen Steuergerichte und gegebenenfalls durch den EGH selbst sein.

    Der Senat, der nach Art. 177 Abs. 3 EWGV zur Vorlage verpflichtet ist, sieht sich hieran weder aus den verfassungsrechtlichen Gründen, wie sie in der Vorlage des FG Rheinland-Pfalz vom 14. November 1963 an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vorgetragen sind - vgl. hierzu die entsprechenden Ausführungen in dem zur Veröffentlichung bestimmten Vorlagebeschluß des Senats an den EGH VII 198/63 vom 25. April 1967 - noch - hinsichtlich der Frage 1 - aus den nachstehenden Gründen deshalb gehindert, weil der EGH diese Frage in der Rechtssache 57/65 (EGH Bd. XII S. 257 f.) in einem anderen Fall bereits einmal entschieden hat.

  • EuGH, 17.12.1970 - 33/70

    Spa Sace / Ministero delle finanze

    Die Auffassung der Kommission werde gestützt durch die Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere durch das Urteil vom 16. Juni 1966 (Rechtssache 57/65, Slg. 1966, 258) und das Urteil vom 6. Oktober 1970 (Rechtssache 9/70, Grad).

    Der Gerichtshof habe in seinem Urteil 57/65 vom 16. Juni 1966 (Slg. 1966, 257) entschieden, daß Artikel 95 Absatz 3 des Vertrages zu dem dort für die Beseitigung oder Änderung gewisser nationaler Rechtsvorschriften vorgesehenen Zeitpunkt (Beginn der zweiten Stufe) wirksam geworden sei.

    Zu der Auffassung schließlich, daß die Richtlinien nur an die Mitgliedstaaten, nicht an einzelne gerichtet seien, bemerkt die Klägerin des Ausgangsverfahrens, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes in den Rechtssachen 26/62, 6/64 und 57/65 gälten die Artikel 12 und 53 des Vertrages unmittelbar, obwohl auch sie ausschließlich an die Mitgliedstaaten gerichtet seien; aufgrund dieser Rechtsprechung vertrete ein Teil der Lehre die Meinung, daß alle klaren, eindeutigen und vollständigen Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts, welche den Mitgliedstaaten eine rechtlich sich selbst genügende Verpflichtung auferlegen, unmittelbare Geltung hätten.

  • EuGH, 17.02.1976 - 45/75

    REWE Zentrale / Hauptzollamt Landau-Pfalz

    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke - Slg. 1966, 268) für Recht erkannt hat, erzeugt die genannte Vorschrift unmittelbare Wirkungen und begründet individuelle Rechte des einzelnen, die von den staatlichen Gerichten zu beachten sind.
  • EuGH, 22.02.2001 - C-393/98

    Gomes Valente

    Denn die Artikel 95 Absatz 1 des Vertrages durch das Urteil vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Lütticke, Slg. 1966, 258, 267) zuerkannte unmittelbare Wirkung bedeutet, dass ein Einzelner die Vereinbarkeit der nationalen Regelung zur Festlegung der gesetzlichen Kriterien oder Tabellen, die für die Berechnung der Steuer auf sein eingeführtes Gebrauchtfahrzeug angewandt worden sind, mit dieser Bestimmung anfechten kann.
  • BVerfG, 05.07.1967 - 2 BvL 29/63

    EWG-Recht

    d) Soweit noch Zweifel an der Richtigkeit der Ansicht bestanden, die Erhebung der Umsatzausgleichsteuer sei ausschließlich nach den Bestimmungen der Art. 95 ff. EWGV zu beurteilen, sind diese Zweifel durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (Europäischer Gerichtshof) vom 16. Juni 1966 in der Rechtssache 57/65 (Rspr.XII,258) ausgeräumt worden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2021 - C-205/20

    Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld (Effet direct) - Vorlage zur

    94 Vgl. z. B. Urteile vom 3. April 1968, Molkerei Zentrale Westfalen-Lippe (28/67, EU:C:1968:17), in Bezug auf das Urteil vom 16. Juni 1966, Lütticke (57/65, EU:C:1966:34), und vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, EU:C:2008:449), in Bezug auf das Urteil vom 23. September 2003, Akrich (C-109/01, EU:C:2003:491).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-4/11

    Puid - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Verfahren zu seiner gerichtlichen

  • EuGH, 17.09.1997 - C-28/96

    Fricarnes

  • BFH, 10.12.1968 - VII R 29/66

    Vertoß gegen höherrangiges Recht durch die Einführung eines Umsatzsteuersatzes

  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

  • BSG, 15.10.1998 - B 14/10 KG 27/96 R

    Kindergeld - Familienzulage - Europa-Abkommen - Polen - Unionsbürger -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-290/05

    Nádasdi

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.1997 - C-90/94

    Haahr Petroleum Ltd gegen Åbenrå Havn, Ålborg Havn, Horsens Havn, Kastrup Havn

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.1993 - C-128/92

    H. J. Banks & Co. Ltd gegen British Coal Corporation.

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.01.2011 - C-402/09

    Tatu - Freier Warenverkehr - Umweltsteuer, die bei der erstmaligen Zulassung

  • LSG Bayern, 10.11.2010 - L 12 EG 80/07

    Bayerisches Landeserziehungsgeld - polnischer Staatsangehöriger -

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.12.1998 - C-262/96

    Sürül

  • BFH, 26.01.1978 - V R 14/75

    Ausländischer Unternehmer - Anlagenteil - Umsatzausgleichsteuer - Montageleistung

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.01.1982 - 17/81

    Pabst & Richarz KG gegen Hauptzollamt Oldenburg. - Besteuerung von Branntwein.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1999 - C-109/98

    CRT France International

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.09.2000 - C-393/98

    Gomes Valente

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.1999 - C-228/98

    Dounias

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.1997 - C-347/95

    Fazenda Pública gegen União das Cooperativas Abastecedoras de Leite de Lisboa,

  • EuGH, 19.11.1991 - C-235/90

    Aliments Morvan / Directeur des services fiscaux du Finistère

  • EuGH, 22.10.1974 - 27/74

    Demag AG / Finanzamt Duisburg Süd

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.1972 - 21/72

    International Fruit Company NV und andere gegen Produktschap voor Groenten en

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.05.1982 - 104/81

    Hauptzollamt Mainz gegen C.A. Kupferberg & Cie KG a.A.. - Wirkungen der

  • BFH, 29.04.1969 - VII 81/65

    Ermittlung des Zollwerts bei grenzüberschreitender Beförderung durch einen

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Rechtsprechung
   BFH, 13.04.1967 - V 57/65   

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https://dejure.org/1967,1426
BFH, 13.04.1967 - V 57/65 (https://dejure.org/1967,1426)
BFH, Entscheidung vom 13.04.1967 - V 57/65 (https://dejure.org/1967,1426)
BFH, Entscheidung vom 13. April 1967 - V 57/65 (https://dejure.org/1967,1426)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigungsfähigkeit einer Umsatzsteuerveranlagung bei einem Irrtum über das Bestehen einer Unternehmereinheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 88, 540
  • BStBl III 1967, 519
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • FG Hessen, 09.12.2008 - 1 K 1169/06

    Änderung zu Gunsten des Steuerpflichtigen gem. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO:

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO kann deshalb eine Tatsache nicht als bekannt gelten, wenn sie der zuständige Bearbeiter lediglich hätte kennen können oder kennen müssen (Urteile des BFH vom 13.04.1967 V 57/65, BStBl III 1967, 519, und in BStBl II 1997, 422; AEAO zu § 173, Nr. 2.3.6 und 4.2; abweichend aber reichlich wirr das Urteil des FG Münster vom 10.08.2005 1 K 5419/02 E, EFG 2006, 7, mit zu Recht ablehnender Anm. von Adamek).

    Unklar bleibt aber auch hiernach, ob damit zugleich die Geltung des Grundsatzes zu a) im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO in Frage gestellt werden sollte, zumal sich das in Bezug genommene Urteil des BFH in BStBl III 1967, 519, ausdrücklich nur zur Frage des Bekanntseins von Tatsachen, die sich nicht ausdrücklich aus den Akten ergeben, auslässt.

    Mit dieser selbstverständlichen Verpflichtung sei es nicht zu vereinbaren, wenn das Finanzamt die Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen mit der Begründung verweigere, die die Änderung rechtfertigenden Tatsachen oder Beweismittel seien nicht neu, weil sie ihm bei pflichtgemäßer Sachaufklärung bereits im Zeitpunkt der Veranlagung hätten bekannt sein müssen (BFH-Urteil in BStBl III 1967, 519).

    Insoweit trifft die Begründung des BFH in den Urteilen in BStBl III 1967, 519, und in BStBl II 1997, 422, für beide Grundsätze uneingeschränkt zu, so dass auch der Grundsatz zu a) im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO keine Geltung beanspruchen kann.

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 77/95

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO gilt eine Tatsache nicht als bekannt, die der

    Im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 kann eine Tatsache dagegen nicht als bekannt gelten, die der zuständige Beamte lediglich hätte kennen können oder kennen müssen; das FA kann sich nicht zum Nachteil der Steuerpflichtigen auf sein eigenes Versäumnis oder Verschulden berufen (vgl. BFH-Urteile vom 13. April 1967 V 57/65, BFHE 88, 540, BStBl III 1967, 519, zu § 222 Abs. 1 Ziff. 1 der Reichsabgabenordnung, und vom 9. August 1991 VVV E 24/97 [richtig: III R 24/87 - d. Red.] , BFHE 165, 454, BStBl II 1992, 65).
  • BFH, 26.08.1987 - I R 144/86

    Grobes Verschulden - Sorgfaltspflichten - Nachträglich bekanntwerdende Tatsachen

    d) Entgegen der Auffassung des Klägers wird das ihm zuzurechnende Verschulden seines steuerlichen Beraters am nachträglichen Bekanntwerden dieser Ausgaben auch nicht dadurch unbeachtlich, daß das FA möglicherweise seine diesbezüglichen Aufklärungspflichten nicht erfüllt hat (Urteil in BFHE 148, 208, BStBl II 1987, 161; vgl. auch BFH-Urteil vom 13. April 1967 V 57/65, BFHE 88, 540, BStBl III 1967, 519).
  • BFH, 27.11.2001 - VIII R 3/01

    Neue Tatsache; Nichtbeachtung eines maschinellen Prüfhinweises

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH und der herrschenden Lehre im Rahmen des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 --anders als im Anwendungsbereich des § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977-- eine der organisatorisch zur Bearbeitung des Steuerfalles berufenen Dienststelle (zur Maßgeblichkeit der Kenntnis der organisatorisch zuständigen Dienststelle vgl. z.B. BFH-Urteile in BFHE 143, 520, BStBl II 1985, 492, unter 1. a, und in BFHE 138, 313, BStBl II 1983, 548, unter 1.) unbekannt gebliebene Tatsache nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nicht als bekannt fingiert werden kann, wenn sie die zuständigen Beamten des FA bei gehöriger Erfüllung ihrer Ermittlungspflicht hätten kennen können bzw. kennen müssen (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 182, 2, BStBl II 1997, 422; vgl. ferner schon BFH-Urteil vom 13. April 1967 V 57/65, BFHE 88, 540, BStBl III 1967, 519, betreffend § 222 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsabgabenordnung --AO--).
  • FG Düsseldorf, 26.03.1999 - 18 K 3768/96

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer; Voraussetzungen für die

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  • FG Thüringen, 16.07.1997 - I 90/96

    Zeitpunkt des Bekanntwerdens einer Tatsache; Nachträgliches Bekanntwerden einer

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Rechtsprechung
   FG Saarland, 28.10.1966 - 55-58/65, 55/65, 56/65, 57/65, 58/65   

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https://dejure.org/1966,15059
FG Saarland, 28.10.1966 - 55-58/65, 55/65, 56/65, 57/65, 58/65 (https://dejure.org/1966,15059)
FG Saarland, Entscheidung vom 28.10.1966 - 55-58/65, 55/65, 56/65, 57/65, 58/65 (https://dejure.org/1966,15059)
FG Saarland, Entscheidung vom 28. Oktober 1966 - 55-58/65, 55/65, 56/65, 57/65, 58/65 (https://dejure.org/1966,15059)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1966 - 57/65   

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https://dejure.org/1966,6618
Generalanwalt beim EuGH, 04.05.1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,6618)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,6618)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 1966 - 57/65 (https://dejure.org/1966,6618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • EU-Kommission PDF

    Firma Alfons Lütticke GmbH gegen Hauptzollamt von Saarlouis.

  • EU-Kommission

    Firma Alfons Lütticke GmbH gegen Hauptzollamt von Saarlouis.

Verfahrensgang

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