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AG Nürnberg, 04.10.2017 - 58 Gs 7552/17 |
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Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 04.10.2017 - 58 Gs 7552/17
- LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17
Wird zitiert von ...
- LG Nürnberg-Fürth, 22.12.2017 - 18 Qs 49/17
Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Datenbeschlagnahme nach Erledigung der …
Auf die Beschwerde des Beschuldigten F. wird der Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 04.10.2017 (Gz. 58 Gs 7552/17) aufgehoben.Es wird angeordnet, die von dem Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 04.10.2017 (Gz. 58 Gs 7552/17) erfassten Gegenstände an den Beschuldigten herauszugeben.
Auf Antrag der Bußgeld- und Strafsachenstelle ordnete der Ermittlungsrichter mit Beschluss vom 04.10.2017 (Az. 58 Gs 7552/17) die Beschlagnahme der unter den Kennzeichnungen IIIa/3-IIIa/11 erfassten Überführungsstücke an; zu den erstellten Datensicherungen traf er keine Entscheidung.