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LG Berlin, 10.01.2000 - 58 S 188/99 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- AG Hamburg-Bergedorf, 24.09.2020 - 408 C 12/20
Haftungsquote bei einem Auffahrunfall im Einfahrtsbereich einer Auffahrt zu einem …
Dieser Anschein ist bereits dann gegeben, wenn die beiden Fahrzeuge gleichgerichtet, d.h. die Fahrzeugfronten in die gleiche Fahrtrichtung ausgerichtet waren, und dass der Zusammenstoß achsparallel und mit wesentlicher Überdeckung erfolgte (vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 06. Januar 2000 - 58 S 176/99, juris Rn 11; vgl. auch LG Berlin, Urteil vom 10. Januar 2000 - 58 S 188/99).Denn in diesem Fall liegt kein Geschehensablauf vor, bei dem typischerweise die Schlussfolgerung zogen werden kann, dass beide Fahrzeuge gleichgerichtet vorwärts, der Hintermann dem Vorausfahrenden also aufgefahren ist (vgl. hierzu etwa LG Berlin, Urteil vom 10. Januar 2000 - 58 S 188/99, juris Leitsatz Ziffer 3).
- AG Wuppertal, 26.01.2015 - 32 C 220/13
Anscheinsbeweis für ein schuldhaftes Auffahren bei einer Steigung in …
Ist unstreitig, dass die Fahrbahn ansteigend war, kommt nämlich ein Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Auffahren des Hintermannes nicht in Betracht bzw. ist zumindest entkräftet (Landgericht Berlin, Entscheidung vom 10.01.2000, Aktenzeichen 58 S 188/99). - AG Neuss, 19.10.2015 - 84 C 274/15
Anscheinsbeweis für ein Auffahren des Hintermannes bei ansteigender Fahrbahn
Ist unstreitig, dass die Fahrbahn ansteigend war, kommt nämlich ein Beweis des ersten Anscheins für ein schuldhaftes Auffahren des Hintermannes nicht in Betracht bzw. ist zumindest entkräftet (vgl. AG Wuppertal, Entscheidung vom 26.01.2015, Aktenzeichen 32 C 220/13; Landgericht Berlin, Entscheidung vom 10.01.2000, Aktenzeichen 58 S 188/99).