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LG Berlin, 21.12.2000 - 58 S 388/00 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10
Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der …
Gemäß § 9 Abs. 5 Hs. 1 StVO hatte sie dabei die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen (anders LG Berlin, Urt. v. 21.12.2000 - 58 S 388/00, juris Rn. 13 bei der Kollision des Linksabbiegers mit einem rückwärts in eine Grundstücksausfahrt Ausparkenden).Denn der in eine Grundstückszufahrt abbiegende Kraftfahrer, der - wie die Beklagte zu 1) - die Fahrbahn durch ein Abbiegen in eine Zufahrt zu einem Parkplatz verlässt, sich also anschickt, vom Teilnehmer des fließenden Verkehrs nunmehr selbst zum Teilnehmer des ruhenden Verkehrs zu werden, gehört (noch) zum fließenden Verkehr und fällt demnach in jedem Fall in den Schutzbereich des § 9 Abs. 5 StVO (vgl. LG Berlin, Urt. v. 21.12.2000 - 58 S 388/00, juris Rn. 13).