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   VerfGH Sachsen, 22.06.2012 - 58-I-12 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 22.06.2012 - 58-I-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,13982)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22.06.2012 - 58-I-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,13982)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - 58-I-12 (e.A.) (https://dejure.org/2012,13982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Sitzungsausschluss von Landtagsabgeordneten nach Weigerung, den Anordnungen des Landtagspräsidenten Folge zu leisten und vorangegangener Protestaktion

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zum Sitzungsausschluss - NPD-Abgeordnete durften rausgeworfen werden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Ausschluss der Landtagsabgeordneten der NPD-Fraktion nach Thor Steinar-Aktion rechtmäßig

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Ausschluss der Landtagsabgeordneten der NPD-Fraktion nach Thor Steinar-Aktion rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Ausschluss von Landtagsabgeordneten der NPD-Fraktion wegen provokativen Tragens von "Thor Steinar"-Kleidung rechtmäßig - Protestaktionen im Plenum widersprechen parlamentarischer Ordnung

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 785
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 77-I-10

    Ausschluss des Antragstellers von 10 Plenarsitzungen verletzt den Antragsteller

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2012 - 58-I-12
    aa) Bei der Anwendung der §§ 96, 97 Abs. 1 Satz 1 GO - und das heißt zuvörderst: bei der Einstufung eines Verhaltens als Verletzung der parlamentarischen Ordnung als dem Anknüpfungspunkt aller dieser Sanktionen - kommt dem Präsidenten ein durch den Verfassungsgerichtshof zu respektierender Beurteilungsspielraum zu (SächsVerfGH, Urteil vom 3. Dezember 2010, Vf. 77-I-10).

    Die in der beharrlichen Nichtbefolgung einer solchen Anweisung liegende Missachtung der Amtsführung des Präsidenten im Plenum ist geeignet, sein Ansehen und seine Autorität als unverzichtbare Voraussetzung für die Erfüllung seiner Aufgaben - insbesondere die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Leitung der Sitzungen, aber auch die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt - zu beeinträchtigen (vgl. - für die Nichtbefolgung einer rechtmäßigen Wortentziehung nach § 96 Abs. 2 oder 3 GO - SächsVerfGH, Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Achterberg, Parlamentsrecht, 1984, S. 658 sowie Ritzel/Bücker/Schreiner, a.a.O., § 38 Anm. 2 a]; s. ferner SächsVerfGH, Urteil vom 3. November 2011 - Vf. 35-I-11).

    Damit trat kraft der Norm des § 97 Abs. 1 Satz 4 GO, die keinen verfassungsrechtlichen Bedenken unterliegt, der Ausschluss der Antragsteller auch von den drei auf die 57. Plenarsitzung folgenden Sitzungstagen in Wirkung; der diesbezügliche Ausspruch des Antragsgegners hatte nur deklaratorischen Charakter (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf.77-I-10).

  • VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 35-I-11

    Organstreit; rechtmäßiger Ordnungsruf nach Kritik an Verhandlungsführung des

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2012 - 58-I-12
    Die in der beharrlichen Nichtbefolgung einer solchen Anweisung liegende Missachtung der Amtsführung des Präsidenten im Plenum ist geeignet, sein Ansehen und seine Autorität als unverzichtbare Voraussetzung für die Erfüllung seiner Aufgaben - insbesondere die Aufrechterhaltung der Ordnung, die Leitung der Sitzungen, aber auch die Ausübung des Hausrechts und der Polizeigewalt - zu beeinträchtigen (vgl. - für die Nichtbefolgung einer rechtmäßigen Wortentziehung nach § 96 Abs. 2 oder 3 GO - SächsVerfGH, Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 77-I-10; Achterberg, Parlamentsrecht, 1984, S. 658 sowie Ritzel/Bücker/Schreiner, a.a.O., § 38 Anm. 2 a]; s. ferner SächsVerfGH, Urteil vom 3. November 2011 - Vf. 35-I-11).

    Kritik an derartigen Anweisungen kann allein im Präsidium des Sächsischen Landtages, nicht jedoch im Plenum - und schon gar nicht durch Widersetzlichkeit - angebracht werden (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 3. November 2011 - Vf. 35-I-11).

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 87-I-03

    Eilantrag zu Organstreitverfahren betreffend die Untersagung der Herausgabe von

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2012 - 58-I-12
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (vgl. - zum einstweiligen Rechtsschutz gegen den Ausschluss eines Abgeordneten von Landtagssitzungen - SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2010 - Vf. 78-I-10 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2004 - Vf. 87-I-03 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2010 - 78-I-10

    MdL Apfel bleibt vorerst von der Teilnahme an Sitzungen des Landtages

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2012 - 58-I-12
    Bei der Prüfung dieser Voraussetzungen haben die Gründe, die der Antragsteller für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts anführt, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, das Begehren in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig, offensichtlich unbegründet oder offensichtlich begründet (vgl. - zum einstweiligen Rechtsschutz gegen den Ausschluss eines Abgeordneten von Landtagssitzungen - SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2010 - Vf. 78-I-10 [e.A.]; SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2004 - Vf. 87-I-03 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 16-I-10

    Holger Apfel

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 22.06.2012 - 58-I-12
    Der gegen den zutreffenden Antragsgegner (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 3. Dezember 2010 - Vf. 16-I-10) gerichtete Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bleibt ohne Erfolg.
  • VG Gera, 20.02.2013 - 2 K 267/12

    Verbot des Tragens von Kleidung der Marke "Thor Steinar" durch einen Stadtrat

    Nichts anderes folgt aus der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Freistaates Sachsen (Beschluss vom 22. Juni 2012 - Vf. 58-I-12 (e.A.); zitiert nach juris).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2023 - 70-IVa-20

    Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur Pandemiebewältigung im Maximilianeum im

    Unabhängig von der Frage, ob bzw. ab welchem Störungsgrad gezielte Protestaktionen und symbolische Gesten während laufender Sitzungen zu Ordnungsmaßnahmen führen können (dazu SächsVerfGH vom 22.6.2012 NVwZ-RR 2012, 785/786; Glauben/Breitbach, DÖV 2018, 855/859; Schönberger/Schönberger, JZ 2018, 105/113 m. Fn. 76), dürften solche nonverbalen Meinungskundgaben grundsätzlich nicht mehr als Ausübung mandatsbezogener Statusrechte anzusehen sein, da der Willensbildungsprozess im Parlament nach der Vorstellung des Verfassungsgebers nicht durch tatsächliches Handeln, sondern durch öffentliche Verhandlung (Art. 22 Abs. 1 Satz 1 BV) in der Form von "Rede und Gegenrede" erfolgen soll (vgl. VerfGH vom 17.2.1998 VerfGHE 51, 34/43 f.; BVerfG vom 14.7.1959 BVerfGE 10, 4/13; Drossel/Weber, NVwZ 2022, 365/367 m. w. N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2012 - 85-I-12
    Bei sieben weiteren Mitgliedern der Fraktion des Antragstellers, die gleichfalls derartige Oberbekleidung zeigten, aber - anders als der Antragsteller - die Verweisung aus dem Saal nicht befolgt hatten und daher von Polizeivollzugsbeamten aus dem Saal geleitet werden mussten, erstreckte sich der Sitzungsausschluss auf weitere drei Sitzungen (zum Sachverhalt im Einzelnen s. den Beschluss des SächsVerfGH vom 22. Juni 2012 - Vf. 58-I-12 [e.A.]), S. 2 f.).

    Daher kommt es nicht erst noch darauf an, dass vorliegend der Sitzungsausschluss gegen die Fraktionskollegen des Antragstellers an dem Tage, als der Antragsteller seine Kritik am Landtagspräsidenten äußerte, noch andauerte, und dass das von ihnen gegen den Sitzungsausschluss eingeleitete Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof seinerzeit noch nicht entschieden war (s. dazu den Beschluss des SächsVerfGH vom 22. Juni 2012 - Vf. 58-I-12 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 25.02.2014 - 62-I-12

    Unzulässiger Antrag gegen Anordnung des Landtagspräsidenten, die Kantine des

    Ein hiergegen vor dem Verfassungsgerichtshof angestrengtes Verfahren über den Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte keinen Erfolg (SächsVerfGH, Beschluss vom 22. Juni 2012 - Vf. 58-I-12).
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