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   ArbG Berlin, 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08   

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ArbG Berlin, 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08 (https://dejure.org/2008,30586)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08 (https://dejure.org/2008,30586)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 59 Ga 6988/08 (https://dejure.org/2008,30586)
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  • ArbG Berlin, 28.04.2008 - 58 Ga 6986/08

    Nur begrenzter Notdienst streikender Polizisten in Berlin // Gewerkschaften wird

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08
    Die in den Beschlüssen des Arbeitsgerichts Berlin vom 28.04.2008 - 58 Ga 6986/08 und 59 Ga 6988/08 - jeweils unter I. gegen den Verfügungsbeklagten erlassenen einstweiligen Verfügungen werden unter Zurückweisung des jeweils dagegen gerichteten Widerspruchs des Verfügungsbeklagten bestätigt.

    Entsprechend den ferner angekündigten Hilfsanträgen hat das Arbeitsgericht Berlin zu den Geschäftszeichen 58 Ga 6986/08 und 59 Ga 6988/08 ohne mündliche Verhandlung jeweils am 28.04.2008 unter Zurückweisung der Anträge im Übrigen beschlossen, dass dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Verfügung - unter Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung - aufgegeben werde ,.

    Das Arbeitsgericht Berlin hat nach Anhörung beider Verfügungskläger sowie des Verfügungsbeklagten in der mündlichen Verhandlung vom 06.05.2008 die Verfahren mit den Geschäftszeichen 58 Ga 6986/08 und 59 Ga 6988/08 unter Führung des zuletzt genannten Geschäftszeichens gemäß § 147 ZPO zum Zwecke der gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    die einstweiligen Verfügungen - 59 Ga 6988/08 und 58 Ga 6986/08 vom 28.04.2008 - insoweit aufzuheben, als den Antragsgegner in Ziffer I. Nr. 1. die Unterlassung bestimmter Maßnahmen und in Ziffer I. Nr. 2. der Widerruf von Anordnungen aufgegeben ist und den Antrag auf Erlass der einstweiligen Verfügungen auch insoweit zurückzuweisen.

  • BAG, 31.01.1995 - 1 AZR 142/94

    Arbeitskampf - Beschäftigung im Notdienst

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08
    Die Notwendigkeit der Durchführung von Notstands- oder Erhaltungsarbeiten während eines Arbeitskampfs ist anerkannt (BAG, Urteil vom 31.01.1995 - 1 AZR 142/94 - NZA 1995, 958).

    Notstandsarbeiten hingegen sind die Arbeiten, die die Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Diensten und Gütern während eines Arbeitskampfes sicherstellen sollen (BAG vom 31.01.1995 a.a.O.).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08
    Artikel 33 Abs. 4 GG steht dem nicht entgegen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103-117 = NJW 1993, 1379-1380 = AP Nr. 126 zu Art. 9 GG Arbeitskampf).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 978/05

    Untersagung einer öffentlichen Unterschriftenaktion einer Polizeigewerkschaft in

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08
    Geschützt ist zum anderen auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2007 - 1 BvR 978/05 - NZA 2007, 394 m.w.N.).
  • BAG, 24.04.2007 - 1 AZR 252/06

    Streik um Tarifsozialplan

    Auszug aus ArbG Berlin, 06.05.2008 - 59 Ga 6988/08
    Die Prüfung, welche Verhaltensweisen der Schuldner unterlassen soll, darf nicht durch eine ungenaue Antragsformulierung und eine dem entsprechenden gerichtlichen Titel aus dem Erkenntnis - in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. nur BAG, Urteil vom 24.04.2007 - 1 AZR 252/06 - DB 2007, 1924 ff.).
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