Rechtsprechung
   BayObLG, 08.06.2001 - 5St RR 122/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13315
BayObLG, 08.06.2001 - 5St RR 122/01 (https://dejure.org/2001,13315)
BayObLG, Entscheidung vom 08.06.2001 - 5St RR 122/01 (https://dejure.org/2001,13315)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Juni 2001 - 5St RR 122/01 (https://dejure.org/2001,13315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,13315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 46; ; StGB § 242; ; StGB § 243; ; StPO § 318

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46, § 242, § 243; StPO § 318
    Umfang der Berufung bei ungenügenden tatrichterlichen Feststellungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beschränkung der Berufung; Rechtsfolgenausspruch; Feststellung zu Tat; Hinreichende Grundlage; Diebstahl

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 2001, 79
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 09.05.2008 - 1 Ss 67/08

    Diebstahl geringwertiger Sachen: Grenze zur Geringwertigkeit

    Dabei ist etwa zu berücksichtigen, wenn der Täter nicht aus reinem Gewinnstreben, sondern zur Finanzierung seiner Drogensucht handelte und bei der Begehung der Taten aufgrund seiner Drogenabhängigkeit nur vermindert steuerungsfähig war (vgl. Senatsbeschluss vom 15.6.2007 - 1 Ss 50/07; BayObLG vom 8.6.2001 - 5St RR 122/01 [zitiert nach juris]).
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch;

    Das Fehlen von Feststellungen zur (Mindest-) Schadenshöhe steht nicht erst der Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die Aussetzungsfrage, sondern schon jener auf den Rechtsfolgenausspruch entgegen (vgl. BayObLG, Beschlüsse vom 24. Juni 1998 3St RR 102/98 - und 18. August 1993 - 3St RR 70/93 - sowie [zum Diebstahl] vom 26. September 2001 - 5St RR 229/01 - und 8. Juni 2001 - 5St RR 122/01 - [alle bei juris]; vgl. auch [zur Steuerhinterziehung] BayObLG NStZ 1999, 39 sowie [zum Fehlen hinreichender sonstiger Schuldfeststellungen beim Betrug] KG, Beschluss vom 26. November 2004 - [3] 1 Ss 388/04 [120/03] - und OLG Brandenburg, Beschluss vom 10. Februar 2010 - [1] 53 Ss 225/09 [1/10] - [juris]).
  • KG, 12.01.2017 - 121 Ss 197/16

    Berufungsbeschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch im Strafverfahren wegen

    aa) Eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch kann bei unzureichenden Feststellungen zu den Voraussetzungen eines gesetzlich bestimmten Regelbeispiels des besonders schweren Falles unwirksam sein (vgl. Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschlüsse vom 8. Juni 2001 - 5St RR 122/01 -, juris Rn. 5, und 20. November 2002 - 2St RR 152/02 -, juris Rn. 8; KG, Urteil vom 8. November 2010 - [4] 1 Ss 442/10 [217/10]; Frisch in SK-StPO, 5. Auflage, § 318 Rn. 46a; Quentin in Münchener Kommentar StPO, 2016, § 318 Rn. 36).
  • BayObLG, 20.11.2002 - 2St RR 152/02

    Gewerbsmäßiger Betrug - Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch

    Ein derartiger Mangel liegt insbesondere vor, falls das angegriffene Urteil nur ungenügende Feststellungen zu der Frage enthält, ob die Voraussetzungen eines gesetzlich bestimmten Regelfalles vorliegen (BayObLGSt 2001, 79).
  • OLG Jena, 27.05.2016 - 1 OLG 101 Ss 41/16

    Strafverfahren: Unwirksamkeit einer Berufungsbeschränkung auf den

    Ein solcher Feststellungsmangel liegt u. a. vor, wenn nicht nachvollziehbar ist, aufgrund welcher Umstände oder Tatmodalitäten das Gericht zur Annahme eines die Strafbarkeit erhöhenden "besonders schweren Falles" einer bestimmten Deliktsart gelangt ist (vgl. BayObLG, Beschluss vom 08.06.2001, 5 StRR 122/01 bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht