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   BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03   

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https://dejure.org/2003,10368
BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03 (https://dejure.org/2003,10368)
BayObLG, Entscheidung vom 22.07.2003 - 5St RR 167/03 (https://dejure.org/2003,10368)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 (https://dejure.org/2003,10368)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StGB § 47; ; StGB § 242; ; StGB § 248a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 47 § 242 § 248a
    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhängung der kurzen Freiheitsstrafe ab einer bestimmten Schadenshöhe; Verfasungsrechtliche Unbedenklichkeit einer kurzen Freiheitsstafre mit geringer Schadenshöhe bei einem Mehrfachtäter

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2926
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Stuttgart, 04.07.2002 - 2 Ss 138/02

    Ahndung von Bagatelldelikten: Verstoß gegen das Übermaßverbot durch Verhängung

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03
    Entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.7.2002, Az. 2 Ss 138/02 (NJW 2002, 3188) und OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.10.2001, Az. 1 Ss 52/01 (NStZ-RR 2002, 75) ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weder aus dem aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleiteten Gebot schuldangemessenen Strafens noch aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), dass die Verhängung einer (kurzen) Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt.
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03
    Auch bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Täter mehrfach und zudem einschlägig vorbestraft ist [BVerfG, Beschluss vom 9.6.1994, Az. 2 BvR 710/94 (betrifft Verurteilung zu drei Monaten Freiheitsstrafe wegen Zechbetrugs in Höhe von 13, 60 DM und Diebstahls von Waren im Wert von 1, 40 DM) m. w. N., insbesondere bzgl. BVerfGE 50, 205/215 f.].
  • OLG Braunschweig, 25.10.2001 - 1 Ss 52/01
    Auszug aus BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03
    Entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 4.7.2002, Az. 2 Ss 138/02 (NJW 2002, 3188) und OLG Braunschweig, Beschluss vom 25.10.2001, Az. 1 Ss 52/01 (NStZ-RR 2002, 75) ergibt sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts weder aus dem aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG hergeleiteten Gebot schuldangemessenen Strafens noch aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG), dass die Verhängung einer (kurzen) Freiheitsstrafe erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt.
  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 12/77

    Strafbarkeit von Bagatelldelikten

    Auszug aus BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03
    Auch bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe ist die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe jedenfalls dann verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn der Täter mehrfach und zudem einschlägig vorbestraft ist [BVerfG, Beschluss vom 9.6.1994, Az. 2 BvR 710/94 (betrifft Verurteilung zu drei Monaten Freiheitsstrafe wegen Zechbetrugs in Höhe von 13, 60 DM und Diebstahls von Waren im Wert von 1, 40 DM) m. w. N., insbesondere bzgl. BVerfGE 50, 205/215 f.].
  • OLG Dresden, 21.07.2014 - 2 OLG 21 Ss 319/14

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte; Gewaltbegriff; Berufungsbeschränkung;

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Köln, 03.11.2015 - 1 RVs 166/15

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Leistungserschleichung

    "Die Anwendung der Vorschrift ist nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; SenE v. 07.03.2008 - 82 Ss 15/08 - SenE v. 20.12.2011 - III-1 RVs 283/11 - und - III-1 RVs 284/11 - OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Dresden, 10.09.2014 - 2 OLG 23 Ss 557/14

    Berufungsbeschränkung; Führungsaufsicht; Weisungsverstoß; Abstinenzgebot;

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Hamm, 01.03.2018 - 5 RVs 129/17

    Begründungsanforderungen an die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe

    Die Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB ist zwar nach der ganz überwiegenden höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung bei der Ahndung von Bagatellstraftaten nicht ausgeschlossen (vgl. BGH NJW 2008, 672, 673; Urteil des erkennenden Senats vom 10.02.2015 - III 5 RVs 76/14; OLG Hamm VRS 106, 189, 190; OLG Düsseldorf NStZ 1986, 512; OLG Braunschweig NStZ-RR 2002, 75; BayObLG NJW 2003, 2926; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72; OLG Stuttgart NStZ 2007, 37; a.A. wohl bei Diebstahl äußerst geringwertiger Sachen ["Milchschnitte" im Wert von 0, 26 EUR]: OLG Stuttgart NJW 2002, 3188, 3189; vgl. auch: OLG Karlsruhe NJW 2003, 1825).
  • OLG Hamm, 04.04.2017 - 1 RVs 23/17

    Strafzumessung; kurze Freiheitsstrafe; Besitz geringer Mengen von

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.06.1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22.07.2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.10.2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • LG Freiburg, 06.06.2011 - 7 Ns 85 Js 4476/09

    Tatbestand der Volksverhetzung wird gem. § 130 Abs. 2 Nr. 1 StGB i.F.d.

    Dazu hat das Bayrische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLG NJW 2003, 2926) zu der Gruppe der Vermögensdelikte unlängst in erfreulicher Klarheit ausgeführt:.

    Ausgehend von diesen Maßstäben hat die Kammer vorliegend den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keinesfalls aus den Augen verloren und insbesondere die Tatsache der einschlägigen Vorstrafe deshalb auch nicht überbewertet (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577 ; OLG Karlsruhe StV 1996, 675 ; NJW 2003, 1825 ; BayObLG NJW 2003, 2926).

  • OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05

    Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum

    b) Ein zwingender Ausschluss der Verhängung kurzer Freiheitsstrafen in Fällen der im Gesetz nicht erwähnten Fallgrupe des Diebstahls "absolut geringwertiger Sachen" trägt diesen - auch von Verfassungs wegen gebotenen - Differenzierungen nicht ausreichend Rechnung (Anschluss an BayObLG NJW 2003, 2926).

    (cc) Der Senat ist daher im Anschluss an den Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 22. Juli 2003 (NJW 2003, 2926, 2927) der Auffassung, dass es dem Wesen des Prinzips der Verhältnismäßigkeit widerspricht, von einer Anwendung des § 47 Abs. 1 StGB in bestimmten Fallgruppen von Bagatellstraftaten generell abzusehen.

  • OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14

    Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen

    Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 -2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
  • OLG Naumburg, 28.06.2011 - 2 Ss 68/11

    Strafverfahren: Prüfung der Schuldfähigkeit bei einer Persönlichkeitsstörung;

    Es ist im Einzelfall natürlich nicht ausgeschlossen, eine erhöhte persönliche Schuld festzustellen und daher eine Freiheitsstrafe zu verhängen (BGH NJW 2008, 672 f.; BayObLG NJW 2003, 2926, 2927 m.w.N.; OLG Celle NStZ-RR 2004, 142; OLG Hamburg NStZ-RR 2004, 72, 73; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005, 2 St OLG Ss 150/05 - zitiert in juris).
  • LG Freiburg, 16.11.2011 - 7 Ns 110 Js 35257/10

    Anforderungen an die Berechnung des Härteausgleichs in Form einer fiktiven

    Dazu hat das Bayrische Oberste Landesgericht (vgl. BayObLG NJW 2003, 2926) unlängst in erfreulicher Klarheit ausgeführt: "...".

    Ausgehend von diesen Maßstäben hat die Kammer vorliegend den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz keinesfalls aus den Augen verloren und insbesondere die Tatsache der nicht unerheblichen Vorstrafen deshalb auch nicht überbewertet (vgl. BVerfG NJW 1994, 1577 ; OLG Karlsruhe StV 1996, 675 ; NJW 2003, 1825 ; BayObLG NJW 2003, 2926).

  • OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16

    Bagatelldelikt; Diebstahl geringwertiger Sachen; Übermaßverbot; schuldangemessene

  • OLG Köln, 02.03.2007 - 83 Ss 22/07

    Berücksichtigung der Wirkung gegenwärtiger Hafterfahrung bei Verhängung kurzer

  • KG, 09.12.2003 - 1 Ss 404/03

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe wegen Schwarzfahrens in der U-Bahn

  • LG Augsburg, 26.07.2005 - 7 Ns 305 Js 103861/05

    Unerlässlichkeit der kurzfristigen Freiheitsstrafe bei in offener Bewährung

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