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   OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08   

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https://dejure.org/2008,29155
OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08 (https://dejure.org/2008,29155)
OLG München, Entscheidung vom 20.10.2008 - 5St RR 180/08 (https://dejure.org/2008,29155)
OLG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 5St RR 180/08 (https://dejure.org/2008,29155)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten Zungenkuss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Kriterien für die Annahme einer sexuellen Handlung von einiger Erheblichkeit i.R. des Straftatbestandes der sexuellen Nötigung; Strafbarkeit eines aufgenötigten Kusses bzw. Zungenkusses bei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts; Konkurrenzverhältnis und ...

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Auszug aus OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (BGH NStZ-RR 2007, 12/13; BGHSt NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197).

    8Ein Kuss kann bei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts nicht stets und ohne Rücksicht auf die Begleitumstände als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit gewertet werden (BGH NStZ-RR 2007, 12/13).

  • BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98

    Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"

    Auszug aus OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
    Nach der Intention des Gesetzes sollen Fälle erfasst werden, in denen zwar weder Gewalt ausgeübt noch mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht wird, dieses die Tat aber aus Angst vor dem Täter über sich ergehen lässt, weil es sich in einer hilflosen Lage befindet und ihm Widerstand aussichtslos erscheint (BGHSt 44, 228/230).
  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (BGH NStZ-RR 2007, 12/13; BGHSt NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 357/99

    Zum Merkmal der Erheblichkeit von sexuellen Handlungen

    Auszug aus OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (BGH NStZ-RR 2007, 12/13; BGHSt NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197).
  • BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der

    Auszug aus OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
    Der subjektive Tatbestand setzt zumindest bedingten Vorsatz dahingehend voraus, dass das Tatopfer in die sexuelle Handlung nicht einwilligt und dass es gerade im Hinblick auf seine Schutzlosigkeit auf möglichen Widerstand verzichtet (BGHSt 50, 359).
  • BayObLG, 22.03.2000 - 5St RR 75/00
    Auszug aus OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08
    Ein solches Geschehen erfüllt nur dann den Tatbestand der Beleidigung, wenn nach den gesamten Umständen in dem Verhalten des Täters zugleich eine von ihm gewollte herabsetzende Bewertung des Opfers zu sehen ist (BayObLG Beschluss vom 22.3.2000 Az: 5St RR 75/00, zitiert nach juris, Rn. 7).
  • LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17

    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

    Als maßgebliche Umstände für die vorzunehmende Bewertung kommen insbesondere Intensität und Dauer des Kusses sowie etwaige begleitende Handlungen, wie Berührungen des Körpers, das Verhältnis zwischen Täter und Opfer und die konkrete Tatsituation in Betracht (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Oktober 2008 - 5 St RR 180/08 -, Rn. 8, juris; OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 45 f.).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 1 Ss 70/09

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeit bei aufgedrängtem Zungenkuss ohne weitere

    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, NStZ-RR 2007, 12; OLG München, Urteil vom 20.10.2008, 5 StRR 180/08, nach juris).
  • OLG Koblenz, 24.05.2017 - 2 OLG 4 Ss 54/17

    Nötigung und Beleidigung: Überraschende Handlung als Nötigungshandlung;

    Daher scheiden überraschende, lediglich "überrumpelnde" Handlungen aus, auch wenn die betroffene Person sie nicht will (OLG Brandenburg aaO; OLG München, 5 St RR 180/08 v. 20.10.2008, juris Rn. 18; zu §§ 177, 178 StGB a.F.: BGHSt 31, 76, 77; Fischer aaO § 177 Rn. 14 mwN).
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