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BayObLG, 18.11.1994 - 5St RR 97/94 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BayObLG, 18.03.2021 - 202 StRR 19/21
Revision; Aufhebung; Zurückverweisung; Berufung; Berufungsbeschränkung; …
Fehlen im amtsgerichtlichen Urteil mit konkreten Zahlenangaben versehene Darlegungen, die den Umfang der Unterhaltspflicht erkennen lassen, so ist die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. neben BayObLG, Beschl. 05.05.2000 - 5St RR 111/00 = BayObLGSt 2000, 50 = NStZ-RR 2000, 305 = StV 2001, 348; Beschluss vom 23.02.1995 - 3St RR 152/94; 18.11.1994 - 5St RR 97/94 und 23.12.1993 - 5St RR 158/93, jeweils bei juris). - BayObLG, 18.03.2021 - 202StRR 19/21
Mindestfeststellungen für wirksame Berufungsbeschränkung
Fehlen im amtsgerichtlichen Urteil mit konkreten Zahlenangaben versehene Darlegungen, die den Umfang der Unterhaltspflicht erkennen lassen, so ist die Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam (vgl. neben BayObLG, Beschl. 05.05.2000 - 5St RR 111/00 = BayObLGSt 2000, 50 = NStZ-RR 2000, 305 = StV 2001, 348; Beschluss vom 23.02.1995 - 3St RR 152/94; 18.11.1994 - 5St RR 97/94 und 23.12.1993 - 5St RR 158/93, jeweils bei juris).