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AG Berlin-Schöneberg, 31.01.2007 - 5a C 59/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses ; Anspruch auf vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses; Aufhebung eines Mietvertrages; Wirksamkeit von Staffelmietvereinbarungen ; Schadenersatz wegen unterlassener Schönheits
Verfahrensgang
- AG Berlin-Schöneberg, 31.01.2007 - 5a C 59/06
- LG Berlin, 11.11.2008 - 63 S 64/07
- BGH, 23.09.2009 - VIII ZR 344/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.10.2004 - II ZR 352/02
Beitritt zu einer Anlagegesellschaft als Haustürgeschäft; Zeitliches Ende des …
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 31.01.2007 - 5a C 59/06
Verwirkung setzt voraus, dass der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend gemacht hat, obwohl er dazu in der Lage gewesen wäre, der Gegner sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde, und die verspätete Geltendmachung daher gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstößt (BGH NJW-RR 2005, 180/182 [BGH 18.10.2004 - II ZR 352/02] m.w.N.). - OVG Hamburg, 21.08.1991 - Bs II 67/91
Muß der Eigentümer alte Nachtspeicheröfen auf Asbest überprüfen?
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 31.01.2007 - 5a C 59/06
Diese Arbeiten gehören nicht zu den vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen, sondern sind vom Vermieter als Instandhaltungsmaßnahme längstens nach 15 bis 20 Jahren durchzuführen (LG Wiesbaden WuM 1991, 540 [LG Wiesbaden 25.02.1991 - 1 S 395/90] ). - BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04
Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsverzichts in einem Mietvertrag
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 31.01.2007 - 5a C 59/06
Die Parteien haben ein zunächst befristetes Mietverhältnis abgeschlossen und für das sich sodann anschießende unbefristete Mietverhältnis wirksam die Kündigung nur zum Schluss eines bestimmten Zeitpunktes im Jahr vereinbart; vgl. BGH NJW 2005, S. 1574. - LG Wiesbaden, 25.02.1991 - 1 S 395/90
Auszug aus AG Berlin-Schöneberg, 31.01.2007 - 5a C 59/06
Diese Arbeiten gehören nicht zu den vom Mieter durchzuführenden Schönheitsreparaturen, sondern sind vom Vermieter als Instandhaltungsmaßnahme längstens nach 15 bis 20 Jahren durchzuführen (LG Wiesbaden WuM 1991, 540 [LG Wiesbaden 25.02.1991 - 1 S 395/90] ).
- LG Berlin, 11.11.2008 - 63 S 64/07 Auf die Berufung des Kläger und die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufungen im Übrigen - das am 31. Januar 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Schöneberg - 5a C 59/06 - abgeändert und neu gefasst:.