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   BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82   

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BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82 (https://dejure.org/1983,16662)
BSG, Entscheidung vom 30.11.1983 - 5a RKn 9/82 (https://dejure.org/1983,16662)
BSG, Entscheidung vom 30. November 1983 - 5a RKn 9/82 (https://dejure.org/1983,16662)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 61
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKn 27/78
    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82
    Der erkennende Senat hat durch sein weiteres Urteil vom 21. Februar 1980 (5 RKn 27/78 : USK 8013) den Versicherten, die wegen der unrechtmäßig zu hoch festgesetzten Beiträge die nach 5 20 Reichsknappschaftsgesetz (EKG) iVm 5 313 Abs. 2 RVG notwendige Anzeige über die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der knappschaftlichen KV innerhalb der gesetzlichen Frist zu einer Zeit unterlassen hatten, als die Klärung der Rechtmäßigkeit der satzungsmäßigen Beitragshöhe bereits zu erwarten war, einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch zugebilligt.

    Für diesen Sachverhalt kann jedoch nichts anderes gelten, als in den vom erkennenden Senat in den Urteilen vom 21. Februar 1980 aaO entschiedenenen Fällen.

    Diese liegt nach der Rechtsprechung des BSG nur in den Fällen der Unterlassung einer gebotenen Beratung und Aufklärung seitens des Versicherungsträgers vor, auf die der Senat in den Urteilen vom 21. Februar 1980 (aaO) entscheidend abgestellt hat.

    Damit im Einklang hat die Beklagte durch Beschluß ihres Vorstandes vom 19. Juni 1980 aufgrund der Entscheidungen des Senats vom 21. Februar 1980 aaO die Einräumung eines Herstellungsanspruchs auch nicht von einer Auskunftsverpflichtung im Einzelfall, sondern davon abhängig gemacht, daß die Anzeige der freiwilligen Weiterversicherung nach 5 313 Abs. 2 BVD bis zum 31. Dezember 1977 nachgeholt und die Anzeige anläßlich der Aufgabe der Bergarbeit und des Überganges zum Rentenbezug wegen der unrechtmäßigen Beitragshöhe nach dem Inkrafttreten ihrer Satzung am 1. Oktober 1970 unterlassen worden ist.

  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKn 19/78

    Beitragshöhe - Unkenntnis von der objektiver Rechtswidrigkeit - Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82
    BSGE 50, 12 : SozR 2200 5 313 Nr. 6 mwN).

    Der erkennende Senat hat diese Gleichstellung bereits im Urteil vom 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78 - (aaO) in Erwägung gezogen, sie aber wegen des konkreten Anlasses zur Aufklärung durch die Beklagte dahingestellt gelassen.

  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83

    Freiwilliges Mitglied - Knappschaftliche Krankenversicherung - Beitragspflicht

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82
    Insoweit wird auf die weitere Begründung des Urteils vom heutigen Tage in der Sache 5a RKn 3/83 Bezug genommen.
  • BSG, 19.06.1963 - 3 RK 34/59

    Freiwillige Weiterversicherung in der Krankenversicherung im Anschluss an die

    Auszug aus BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 9/82
    Bei der damals abgegebenen Anzeige zur Ausübung des Rechts auf freiwillige Weiterversicherung handelt es sich um eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung zur rückwirkenden Gestaltung des Versicherungsverhältnisses, die gem @ 130 Abs. 1 iVm Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) mit dem Zugang wirksam geworden ist (vgl BSGE 19, 173, 177 : SozR Nr. 4 zu @ 313 RVG).
  • BGH, 11.02.1988 - III ZR 221/86

    Unterbrechung der Verjährung des Amtshaftungsanspruchs durch Klage vor den

    Der Anspruch ist auf Vornahme einer mit Recht und Gesetz in Einklang stehenden Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolgen gerichtet, die eingetreten wären, wenn der Versicherungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte, wobei die Pflichtverletzung ursächlich für den sozialrechtlichen Schaden des Versicherten gewesen sein muß (BSGE 56, 61, 62; 50, 12, 13 f. m. w. Nachw.).
  • BSG, 08.03.1990 - 3 RK 9/89

    Krankengeld nach Zubilligung der Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

    In der Rechtsprechung wird als Voraussetzung des Herstellungsanspruchs verlangt, daß der Nachteil durch eine gesetzlich zulässige bzw. durch eine rechtmäßige Amtshandlung ersetzt werden kann (BSGE 63, 112, 114 = SozR 1300 § 14 SGB 1 Nr. 28; BSGE 56, 61, 62 = SozR 2200 § 313 RVO Nr. 7; BSGE 55, 261, 262 = SozR 2200 § 1303 RVO Nr. 27).
  • BSG, 04.06.1991 - 12 RK 52/90

    Beitragsnachberechnung bei Mitgliedschaft in der KVdR

    Später hat der 5a Senat in Urteilen vom 30. November 1983 (SozR 2200 § 313 Nr. 8 und 5a RKn 9/82) entschieden, daß die rückwirkende Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds keine Beitragspflicht für die Vergangenheit begründet, wenn der Versicherte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Versicherungsträgers keine Kenntnis vom bestehenden Versicherungsschutz hatte (vgl ferner das Urteil vom 9. Oktober 1984 in BSGE 57, 179 [BSG 09.10.1984 - 12 RK 46/82] = SozR 2200 § 517 Nr. 8 zur treuwidrigen Beitragsforderung bei Doppelmitgliedschaft in Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK) und ErsK).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.02.2013 - L 22 R 343/11

    Rücknahme Beitragszuschüsse Kranken- und Pflegeversicherung - Ermessensausübung -

    Später hat der 5a Senat in Urteilen vom 30. November 1983 (5a RKn 3/83 in SozR 2200 § 313 Nr. 8 und 5a RKn 9/82) entschieden, dass die rückwirkende Aufnahme eines freiwilligen Mitglieds keine Beitragspflicht für die Vergangenheit begründet, wenn der Versicherte aufgrund des bisherigen Verhaltens des Versicherungsträgers keine Kenntnis vom bestehenden Versicherungsschutz hatte (vgl. ferner das Urteil vom 9. Oktober 1984 in BSGE 57, 179 = SozR 2200 § 517 Nr. 8 zur treuwidrigen Beitragsforderung bei Doppelmitgliedschaft in AOK und Ersatzkasse).".
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.11.2012 - L 22 R 1117/10

    Beitragspflichtige Krankenversicherung - Äquivalenzprinzip - Abkommen BRD und

    Über eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zwecks Beitritts zur freiwilligen Versicherung (bzw. der Bewilligung des Rechts auf freiwillige Versicherung aus einem anderen Rechtsinstitut: vgl. dazu BSG, Urteil vom 17. Dezember 1980 - 12 RK 34/80, abgedruckt in BSGE 51, 89 = SozR 2200 § 381 Nr. 44; BSG, Urteil vom 30. November 1983 - 5a RKn 9/82, abgedruckt in BSGE 56, 61 = SozR 2200 § 313 Nr. 7) hat jedoch die Beigeladene zu entscheiden.
  • VG Regensburg, 25.02.2022 - RN 9 K 20.1910

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch gegen Rückforderung von BAföG-Leistungen

    Der Anspruch ist auf Vornahme einer mit Recht und Gesetz in Einklang stehenden Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolgen gerichtet, die eingetreten wären, wenn der Versicherungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (vgl. BSGE 56, 61 (62) = BeckRS 1983, 05799 Rn. 12; BeckOGK/Dörr, 1.11.2021, BGB § 839 Rn. 693), wobei die Pflichtverletzung ursächlich für den sozialrechtlichen Schaden des Versicherten gewesen sein muss (vgl. BSG NJW 2011, 2907 Rn. 12, 16; BeckOGK/Dörr, 1.11.2021, BGB § 839 Rn. 693).
  • LSG Brandenburg, 08.06.2004 - L 4 KR 23/03

    Fehlendes berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit;

    Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteile vom 21. Februar 1980 - 5 RKn 19/78 in BSGE 50, 12 = SozR 2200 § 313 Nr. 6 und vom 30. November 1983 - 5 a RKn 9/82 in BSGE 56, 61 = SozR 2200 § 313 Nr. 7) kann zwar ein solcher Sachverhalt einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch mit der Rechtsfolge begründen, dass eine wegen als zu hoch empfundener Beitragssätze ausgesprochene Kündigung bzw. unterlassene Fortführung der freiwilligen Versicherung durch Wiederaufnahme in die freiwillige Versicherung beseitigt werden kann.
  • LSG Saarland, 23.11.2004 - L 6 AL 15/01

    Einbeziehung eines hilfsweise im Vorverfahren erlassenen neuen Verwaltungsaktes -

    Der Anspruch ist auf die Vornahme einer Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolgen gerichtet, welche eingetreten wären, wenn der Versicherungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte, wobei die Pflichtverletzung ursächlich für den sozialrechtlichen Schaden gewesen sein muss (BSGE 50, 88, 91; 56, 61, 62; Urteil vom 23. Juli 1986 - 1 RA 31/85 -).
  • BSG, 14.05.1985 - 5a RKn 23/84

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch - Ausschluß eines Herstellungsanspruchs -

    Der Anspruch besteht auch, wenn ein in den Entscheidungsgang einbezogener anderer Versicherungsträger als der in Anspruch genommene, die Pflichtverletzung begangen hat (vgl zu alledem die Urteile des erkennenden Senats vom 21. Februar 1980 in BSGE 50, 13 ff : SozR 2200 5 313 Nr. 6 und 30. November1983 in BSGE 56, 61 ff : SozR2200 5 313 Nr. 7 Jeweils mwN).
  • SG Rostock, 06.02.2020 - S 17 KR 476/16

    Krankenversicherung - Krankengeld - Wirksamkeit einer Wahlerklärung nach § 44 Abs

    Der Anspruch ist auf Vornahme einer mit Recht und Gesetz im Einklang stehenden Amtshandlung zur Herbeiführung derjenigen Rechtsfolgen gerichtet, die eingetreten wären, wenn der Versicherungsträger die ihm obliegenden Pflichten ordnungsgemäß wahrgenommen hätte, wobei die Pflichtverletzung ursächlich für den sozialrechtlichen Schaden des Versicherten gewesen sein muß" (m.w.N. BSG, Urteil vom 30. November 1983 - 5a RKn 9/82 -, BSGE 56, 61-64, SozR 2200 § 313 Nr. 7, Rn. 12, juris); siehe auch BSG, Urteil vom 01. April 2004 - B 7 AL 52/03 R -, BSGE 92, 267-283, SozR 4-4300 § 137 Nr. 1, Rn. 37, juris; BSG, EuGH-Vorlage vom 05. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R -, Rn. 21, juris).
  • BSG, 23.07.1986 - 1 RA 27/85

    Anspruch auf eine Bewertung der bei der Berechnung des Altersruhegeldes

  • SG Osnabrück, 17.03.2009 - S 16 AL 13/07
  • BSG, 30.11.1983 - 5a RKn 3/83
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