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BSG, 04.08.1981 - 5a/5 RKn 6/80 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- BSG, 05.06.2014 - B 4 AS 32/13 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger …
Dies ist in der Person des E. gegeben, denn die Entscheidung darüber, ob der Kläger im Wege der Prozessstandschaft nach § 95 SGB XII die Gewährung von Leistungen an E. begehren kann, greift unmittelbar in dessen Rechtsposition ein, weil dessen Leistungsanspruch betroffen ist (vgl BSG Urteil vom 4.8.1981 - 5a/5 RKn 6/80 - Juris RdNr 12) . - BSG, 02.12.2014 - B 14 AS 35/13 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Geltendmachung von Leistungen für Unterkunft und …
Diese Voraussetzung ist in der Person des R. gegeben, denn die Entscheidung darüber, ob der Kläger im Wege der Prozessstandschaft nach § 95 SGB XII die Gewährung von Leistungen an R. begehren kann, greift unmittelbar in dessen Rechtsposition ein, weil dessen Leistungsanspruch betroffen ist (vgl BSG Urteil vom 4.8.1981 - 5a/5 RKn 6/80 - juris RdNr 12) . - BSG, 12.06.1986 - 8 RK 61/84
Erstattungsstreit - Beiladung des Versicherten - Krankenkasse - Sozialhilfeträger
30. August 1979 - 4 RJ 65/77 - und vom ü. August 1981 - 5a/5 RKn 6/80 - USK 79232 und 81295), daß der Versicherte nach 5 75 Abs. 2 SGG notwendig beizuladen ist, wenn der Sozialhilfeträger gegen einen Kranken- bzw Rentenversicherungsträger einen Ersatzanspruch oder in Prozeßstandschaft einen Anspruch des Versicherten im Wege der Klage verfolgt. - BSG, 28.01.1982 - 5a/5 RKn 7/80 Im Prozeß sind der Träger der Sozialhilfe und der Inhaber des Anspruchs, der Versicherte, notwendige Streitgenossen (§ 74 SGG iVm § 62 ZPO) (vgl BSG 1981-08-04 5a/5 RKn 6/80 mwN).