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   BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84   

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https://dejure.org/1984,4642
BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84 (https://dejure.org/1984,4642)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1984 - 5b RJ 18/84 (https://dejure.org/1984,4642)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1984 - 5b RJ 18/84 (https://dejure.org/1984,4642)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 16.08.1973 - 4 RJ 353/72

    Keine Bindung des RV-Trägers bei Entscheidung über Rentenantrag an die mit der

    Auszug aus BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84
    Schließlich vermochte der Hinweis auf die Entscheidung des 4. Senats des BSG vom 16. August 1973 (BSGE 36, 128, 130 f. = SozR Nr. 35 zu § 1241 RVO) ebenfalls nicht zu überzeugen.

    Das schließt eine in der Entscheidung vom 16. August 1973 (aaO) für erwägenswert gehaltene differenzierte Betrachtungsweise, die zwischen der Gewährung einer Rente und der Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen unterscheidet, nicht aus.

  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 74/81

    Rechtsnachfolger; Wiedereingliederung; Bescheidregelung

    Auszug aus BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84
    Dieser ist zumindest in entsprechender Anwendung des § 96 Abs. 1 SGG Gegenstand des Verfahrens geworden, denn er beeinflußt den Streitstoff des anhängigen Verfahrens und der Grundgedanke dieser Vorschrift rechtfertigt die Einbeziehung des neuen Verwaltungsaktes (vgl. BSG in SozR 1500 § 96 Nr. 27 m.w.N.).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84
    Im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist eine Verurteilung der Beigeladenen zu 1) möglich, weil sich der Anspruch auf Versichertenrente, für die im Falle des Klägers die Beklagte zuständig ist, und der inhaltlich andere Anspruch auf vorgezogenes Übergangsgeld gegenseitig ausschließen (vgl. BSGE 49, 143, 145 ff und 263, 267 f. = SozR 5090 § 6 Nr. 4 und 2200 § 1237a Nr. 10).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84
    Sind berufsfördernde Maßnahmen zur Rehabilitation eingeleitet oder dem Versicherten angekündigt, so kann dies eine Verweisung auf an sich zumutbare Tätigkeiten (§ 1246 Abs. 2 RVO) bis zum Beginn der Maßnahme ausschließen und für den Beginn des Übergangsgeldes § 1276 Abs. 1 RVO maßgebend sein (Anschluß an und Fortführung von BSG 26.11.1981 4 RJ 79/80 = SozR 2200 § 1241d Nr. 5).
  • BSG, 27.04.1977 - 5 RJ 148/76

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Zumutbarkeit - Tätigkeit eines Pförtners -

    Auszug aus BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84
    Nach den mit der Revision nicht angegriffenen und daher für den Senat gemäß § 163 SGG bindenden Feststellungen des LSG konnte der Kläger die für ihn zumutbare Verweisungstätigkeit eines Justizangestellten der Vergütungsgruppe IXb BAT (vgl. BSGE 44, 10 = SozR 2200 § 1246 Nr. 17) schon seit März 1975 verrichten.
  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 132/78

    Facharbeiter - Verweisung eines Arbeitnehmers - Zuweisung eines weniger bezahlten

    Auszug aus BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84
    Die Rechtsprechung des BSG verlangt für dieses auf den Zeitpunkt des fiktiven Rentenbeginns "vorgezogene" Übergangsgeld, daß dem Versicherten den materiell-rechtlichen Voraussetzungen nach eine Rente zumindest wegen Berufsunfähigkeit i.S. des § 1246 Abs. 2 RVO ohne die Maßnahme zur Rehabilitation zu gewähren wäre (so Urteile des 1. Senats vom 12. Dezember 1979 in SozR 2200 § 1246 Nr. 55 und des 4. Senats vom 26. November 1981 aaO § 1241d Nr. 5).
  • BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85

    Verweisung eines Versicherten - Allgemeines Arbeitsfeld -

    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG wird für dieses "vorgezogene" Übergangsgeld verlangt, daß dem Versicherten den materiell-rechtlichen Voraussetzungen nach eine Rente zumindest wegen Berufsunfähigkeit i.S. von § 1246 Abs. 2 RVO ohne die Maßnahme zur Rehabilitation zu gewähren wäre (so zuletzt der erkennende Senat in SozR 2200 § 1241d Nr. 8).
  • BSG, 29.08.1996 - 4 RA 116/94

    Übergangsrecht bei Rentengewährung nach fehlgeschlagener medizinischer

    Zugleich soll durch ein Übg - und nicht etwa durch Gewährung einer Rente auf Zeit - das Interesse des Versicherten an einer ernsthaften Mitarbeit während der Rehabilitationsmaßnahme erhalten bleiben (vgl hierzu BSGE 17, 238, 239 f = SozR Nr. 1 zu § 1242 RVO; SozR 2200 § 1241d Nr. 8).
  • BSG, 12.05.1998 - B 5/4 RA 36/97 R

    Ermittlung von Entgeltpunkten für nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit

    Den von dieser Vorschrift betroffenen Versicherten würde materiell-rechtlich (anstelle von Übergangsgeld) eine Rente zustehen, wenn ihnen die Rehabilitationsmaßnahme nicht bewilligt worden wäre (vgl BSG Urteile vom 29. November 1984 - 5b RJ 18/84 - SozR 2200 § 1241d Nr. 8 und vom 30. September 1987 - 5b RJ 78/86 - SozR 2200 § 1241d Nr. 12).
  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 26/91

    Rentnerprivileg bei Erwerbsunfähigkeit nach erfolgloser Rehabilitationsmaßnahme

    Dementsprechend tritt das Übg an die Stelle einer an sich zu zahlenden Rente, damit sich der Versicherte vor der Maßnahme nicht auf den Rentenbezug einstellt, wodurch ein Erfolg der Rehabilitation in Frage gestellt werden könnte (vgl hierzu BSGE 49, 71 ff = BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 8; BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 12 und 15).
  • BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86

    Anspruch auf sogenanntes 'vorgezogenes' Übergangsgeld

    Das Übergangsgeld tritt ausnahmsweise an die Stelle der an sich zu zahlenden Rente, damit grundsätzlich der Versicherte sich nicht vor der Maßnahme auf einen Rentenbezug einstellt, wodurch ein Erfolg der Rehabilitation in Frage gestellt werden könnte (so der erkennende Senat im Urteil vom 29. November 1984, SozR 2200 § 1241d Nr. 8).
  • BSG, 21.02.1989 - 1 RA 15/87

    Anspruch auf Kinderzuschuß vor dem 01.01.1984

    Diese Vorschrift über den Beginn des sogen "vorgezogenen" Übg greift nur dann ein, wenn vor Beginn der Maßnahme bereits ein Rentenantrag gestellt worden ist und die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für eine Rentengewährung vorgelegen haben (vgl insbesondere BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 8 S 24f), ein Rentenanspruch aber wegen der verdrängenden Wirkung des Übg nicht entstanden ist (§ 18d Abs. 2 AVG; dazu insbesondere Urteil des erkennenden Senats in BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 10 S 31 ff).
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