Rechtsprechung
   BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1618
BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85 (https://dejure.org/1986,1618)
BSG, Entscheidung vom 06.06.1986 - 5b RJ 42/85 (https://dejure.org/1986,1618)
BSG, Entscheidung vom 06. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 (https://dejure.org/1986,1618)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,1618) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verweisung eines Versicherten - Allgemeines Arbeitsfeld - Leistungseinschränkungen für Vollzeittätigkeiten - Arbeitspausen - Verweisungstätigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 38
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 29.10.1985 - 5b/1 RJ 14/84
    Auszug aus BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85
    Wenn es jedoch darum geht, ob ein Versicherter ohne die für einen Beruf vorgesehene Ausbildung und Prüfung dennoch vollwertig als Facharbeiter tätig gewesen ist, kann allein aus der Entlohnung wie ein Facharbeiter nicht auf die entsprechende Qualität der bisher verrichteten Tätigkeit geschlossen werden (vgl. Urteil des Senats vom 29. Oktober 1985 - 5b/1 RJ 14/84 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 132/80

    Benennung einer Verweisungstätigkeit; Arbeitsmarkt; Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG bedarf es grundsätzlich der Benennung zumindest einer konkreten Verweisungstätigkeit (vgl. BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 90 m.w.N.).
  • BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84

    Anspruch auf vorgezogenes Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des BSG wird für dieses "vorgezogene" Übergangsgeld verlangt, daß dem Versicherten den materiell-rechtlichen Voraussetzungen nach eine Rente zumindest wegen Berufsunfähigkeit i.S. von § 1246 Abs. 2 RVO ohne die Maßnahme zur Rehabilitation zu gewähren wäre (so zuletzt der erkennende Senat in SozR 2200 § 1241d Nr. 8).
  • BSG, 30.05.1984 - 5a RKn 18/83

    Vollzeittätigkeit - Arbeitszeitordnung - Arbeitspause - Knappschaftsrente wegen

    Auszug aus BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85
    Wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 30. Mai 1984 (SozR 2200 § 1247 Nr. 43) ausgeführt hat, besteht auf zusätzliche Pausen, die nicht in § 12 Abs. 2 Arbeitszeitordnung vom 30. April 1938 vorgesehen sind, kein Rechtsanspruch.
  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85
    Unter bestimmten Voraussetzungen sei auch bei einem auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbaren Versicherten, der noch in vollen Schichten arbeiten könne, eine konkrete Verweisungstätigkeit zu benennen (Urteile vom18. Februar 1981 und 1. März 1984 in SozR 2200 § 1246 Nr. 75 und Nr. 117).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus BSG, 06.06.1986 - 5b RJ 42/85
    Es muß eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Vergleich zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (so das bereits erwähnte Urteil vom 29. Oktober 1985, unter Hinweis auf BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 53, 61, 68 und 70; vgl. auch BSG in SozR 2200 § 1246 Nr. 129).
  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 50/94

    Verweisbarkeit von Angelernten des unteren Bereichs und von Ungelernten

    Ausnahmsweise ist jedoch auch für einen auf den sog. allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbaren "ungelernten" Versicherten, der wie die Klägerin nur noch körperlich leichte Arbeiten verrichten kann, die Benennung einer spezifischen Verweisungstätigkeit erforderlich, wenn seine Erwerbsfähigkeit durch mehrere schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen oder eine besonders einschneidende Behinderung gemindert ist (BSG Urteile vom 18. Februar 1981 -1 RJ 124/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 75, vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117, vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136 und vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 - SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).

    Dieses Gebot der Benennung spezifischer Verweisungstätigkeiten gilt jedoch nicht ausnahmslos: Genießt der Versicherte als "ungelernter" Arbeiter oder als "angelernter" Arbeiter des unteren Bereichs keinen Berufsschutz und ist er damit zumutbar auf das gesamte weite Feld des sog. allgemeinen Arbeitsmarktes verweisbar, so entfällt in der Regel das Erfordernis spezifischer Benennung (BSG Urteile vom 23. Juni 1981 - 1 RJ 72/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 81, vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2200 § 1246 Nr. 90, vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 - SozR 2200 § 1246 Nr. 117 und vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136).

    Auch in diesen Fällen ist aber unter einem anderen Gesichtspunkt wiederum ausnahmsweise eine Einzelbenennung erforderlich, nämlich dann, wenn selbst leichte Tätigkeiten des sog. allgemeinen Arbeitsmarktes nur noch mit vielfältigen und/oder erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen möglich sind ("Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen" oder "schwere spezifische Leistungsbehinderung" [BSG Urteile vom 18. Februar 1981 - 1 RJ 124/79 - SozR 2200 § 1246 Nr. 75, vom 27. April 1982 - 1 RJ 132/80 - SozR 2_00 § 1246 Nr. 90, vom 30. November 1982 - 4 RJ 1/82 - SozR 2200 § 1246 Nr. 104 und vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136).

    Aus dem Vorangegangenen ergibt sich, daß dogmatisch korrekt der Fall der "Summierung ungewöhnlicher Leistungsbeschränkungen" oder der "schweren spezifischen Leistungsbehinderung" nicht dem Bereich des Benennungserfordernisses aus Gründen des sozialen Abstiegs, sondern der Frage der allgemeinen Zugänglichkeit von Erwerbsmöglichkeiten - der sog. Verschlossenheit des Arbeitsmarktes - zuzuordnen ist (der Sache nach gleich: Hauck/Haines/Kamprad, Komm-SGB VI, § 44 SGB VI Rz. 36; Bechmann ua, DRV 1993, 493, 530; Kasseler Komm-Niesel, § 1246 RVO RdNr. 48; Kamprad, DRV 1992, 583, 584; BSG Urteil vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 - SozR 2200 § 1246 Nr. 136).

  • LSG Hessen, 24.07.2015 - L 5 R 162/14

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit bzw. Berufsunfähigkeit

    Der Kläger macht zwar geltend, dass bei ihm Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen gegeben sei; die nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme in seinem Falle zu beachtenden qualitativen Leistungseinschränkungen (ohne dauerhaftes Gehen oder Stehen, ohne dauerhafte Einnahme von gebückten, hockenden, knienden oder vornübergeneigten Zwangshaltungen, ohne Arbeiten vor dem Körper, in Schulterhöhe und/oder über Kopf, ohne häufiges Heben, Tragen oder Bewegen von Lasten über 5 bis 7 kg Gewicht, ohne Klettern oder Steigen auf Leitern und Gerüsten, ohne Nacht- und Wechselschicht, ohne besondere Anforderungen an die Kommunikations- und Kontaktfähigkeit sowie unter Vermeidung von Kälte, Hitze, starken Temperaturschwankungen, Zugluft oder Nässe) sind jedoch ganz offenkundig nicht "ungewöhnlich" im Sinne der von der Rechtsprechung (vgl. BSG vom 1. März 1984 - 4 RJ 43/83 = SozR 2200 § 1246 Nr. 117, BSG vom 6. Juni 1986 - 5b RJ 42/85 = SozR 2200 § 1246 Nr. 136; BSG vom 28. August 1991 - 13/5 RJ 47/90 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8; BSG vom 31. März 1993 -13 RJ 65/91 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 14; BSG vom 19. April 1978 - 4 RJ 55/77 = SozR 2200 § 1246 Nr. 30; BSG vom 19. August 1997 - 13 RJ 1/94 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 23 sowie BSG vom 11. Mai 1999 - B 13 RJ 71/97 R = SozR 3-2600 § 43 Nr. 21) insoweit herausgearbeiteten Fallgruppen.
  • LSG Hessen, 25.03.1992 - L 6/13 J 1581/86
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z. B. Urteil vom 30. Mai 1984 SozR 2200 § 1247 Nr. 43; Urteil vom 6. Juni 1986 - 5 b RJ 42/85 -) der sich der Senat anschließt, ist es erheblich, ob eine ausreichende Zahl von Arbeitsplätzen vorhanden ist, auf denen der Kläger mit der ihm verbliebenen Leistungsfähigkeit noch zumutbar tätig sein kann.

    Dabei bedarf es der Benennung einer Tätigkeit, für die dies der Fall ist (BSG, Urteil vom 6. Juni 1986 a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht