Rechtsprechung
   BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7068
BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82 (https://dejure.org/1982,7068)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1982 - 5b RJ 48/82 (https://dejure.org/1982,7068)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1982 - 5b RJ 48/82 (https://dejure.org/1982,7068)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,7068) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatsachenfeststellung; Gesundheitliche Leistungsfähigkeit; Berufliche Leistungsfähigkeit

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 15.07.1982 - 5b RJ 86/81

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Gerichtskunde; Verweisungstätigkeit

    Auszug aus BSG, 08.09.1982 - 5b RJ 48/82
    Dem Gebot der konkreten Bezeichnung einer Verweisungstätigkeit ist mit der Benennung einer im Berufsleben vorkommenden, insbesondere mit der Bezeichnung einer im Tarifvertrag genannten Berufstätigkeit genügt (vgl hierzu das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 15" Juli 1982 - 5b RJ 86/81 -).
  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Erforderlich ist vielmehr die Benennung eines typischen Arbeitsplatzes mit der üblichen Berufsbezeichnung (vgl. BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Die Benennung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit muß hinreichend konkret sein; erforderlich ist die Benennung eines typischen Arbeitsplatzes mit der üblichen Berufsbezeichnung (vgl BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98).
  • BSG, 18.07.1996 - 4 RA 33/94

    Anspruch auf Zeitrente wegen Berufsunfähigkeit, Berücksichtigung der

    Das Gericht muß die Beteiligten also über die für seine Entscheidung maßgebenden Tatsachen vorher unterrichten, ihnen insbesondere auch Gelegenheit geben, sich dazu zu äußern (so schon Urteil des 13. Senats des BSG vom 23. Mai 1996 - 13 RJ 75/95, zur Veröffentlichung vorgesehen; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 98; SozR 1500 § 62 Nrn 3, 11, 23; Urteil vom 23. März 1995 - 13 RJ 21/94; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5/4 RA 61/94, zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil vom 12. Dezember 1995 - 5 RJ 76/95).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht