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   BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86   

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https://dejure.org/1987,4998
BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86 (https://dejure.org/1987,4998)
BSG, Entscheidung vom 30.09.1987 - 5b RJ 78/86 (https://dejure.org/1987,4998)
BSG, Entscheidung vom 30. September 1987 - 5b RJ 78/86 (https://dejure.org/1987,4998)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 2/79

    Unzulässige echte Leistungsklage - Verwaltungsakt als Prozeßvoraussetzung

    Auszug aus BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86
    Das gilt jedenfalls, wenn die Rente oder das Übergangsgeld von demselben Versicherungsträger zu gewähren wären (Anschluß an BSG vom 21.7.1987 - 4a RJ 71/86; Aufgabe der entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil des Senats vom 10.3.1982 - 5b/5 RJ 160/80 - insoweit in SozR 2200 § 1241d Nr. 6 nicht veröffentlicht - Abgrenzung zu BSG vom 24.4.1980 - 1 RJ 2/79).

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht von der Entscheidung des BSG vom 24. April 1980 - 1 RJ 2/79 - ab, auf die sich das LSG berufen hat.

  • BSG, 10.03.1982 - 5b/5 RJ 160/80

    Anwendung des SGG Paragraph 146 auf Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86
    Das gilt jedenfalls, wenn die Rente oder das Übergangsgeld von demselben Versicherungsträger zu gewähren wären (Anschluß an BSG vom 21.7.1987 - 4a RJ 71/86; Aufgabe der entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil des Senats vom 10.3.1982 - 5b/5 RJ 160/80 - insoweit in SozR 2200 § 1241d Nr. 6 nicht veröffentlicht - Abgrenzung zu BSG vom 24.4.1980 - 1 RJ 2/79).

    Soweit der Senat im Urteil vom 10. März 1982 - 5b RJ 160/80 - (insoweit in SozR 2200 § 1241d Nr. 6 nicht abgedruckt) eine davon abweichende Rechtsauffassung vertreten hat, wird an dieser nicht festgehalten.

  • BSG, 21.07.1987 - 4a RJ 71/86

    Rentenantrag eines berufsunfähigen Versicherten vor Beginn einer Maßnahme zur

    Auszug aus BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86
    Das gilt jedenfalls, wenn die Rente oder das Übergangsgeld von demselben Versicherungsträger zu gewähren wären (Anschluß an BSG vom 21.7.1987 - 4a RJ 71/86; Aufgabe der entgegenstehenden Rechtsprechung im Urteil des Senats vom 10.3.1982 - 5b/5 RJ 160/80 - insoweit in SozR 2200 § 1241d Nr. 6 nicht veröffentlicht - Abgrenzung zu BSG vom 24.4.1980 - 1 RJ 2/79).

    Wie zwischenzeitlich indes der 4a Senat des BSG in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 - entschieden hat, ist es nicht notwendig, daß neben dem Rentenantrag ein Antrag auf Übergangsgeld gestellt wird und - falls der Rentenantrag abgelehnt wird - eine gesonderte Entscheidung der Verwaltung über die Gewährung von Übergangsgeld nach § 1241d Abs. 1 Satz 2 RVO ergeht.

  • BSG, 29.11.1984 - 5b RJ 18/84

    Anspruch auf vorgezogenes Übergangsgeld

    Auszug aus BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86
    Das Übergangsgeld tritt ausnahmsweise an die Stelle der an sich zu zahlenden Rente, damit grundsätzlich der Versicherte sich nicht vor der Maßnahme auf einen Rentenbezug einstellt, wodurch ein Erfolg der Rehabilitation in Frage gestellt werden könnte (so der erkennende Senat im Urteil vom 29. November 1984, SozR 2200 § 1241d Nr. 8).
  • BSG, 14.05.1981 - 4 RJ 33/80

    Rentenbewilligung nach § 1241d Abs 2 RVO - Vorgezogenes Übergangsgeld -

    Auszug aus BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86
    Unter der Bewilligung einer Rente versteht die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) nach dem Wortlaut und Sprachgebrauch des Gesetzes die den Rentenanspruch Zuerkennende Entscheidung des Versicherungsträgers (vgl BSG in SozR 2200 § 1241d Nr. 4).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 RJ 79/80

    Anspruch auf Übergangsgeld und Berufsunfähigkeitsrente

    Auszug aus BSG, 30.09.1987 - 5b RJ 78/86
    Vorgezogenes Übergangsgeld setzt voraus, daß den materiell-rechtlichen Voraussetzungen nach eine Rente wegen einer Erwerbsminderung zu zahlen gewesen wäre (vgl BSG in SozR 2200 § 1241d Nr. 5).
  • BSG, 23.08.2001 - B 13 RJ 13/01 R

    Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit - Textil- bzw Maschinenarbeiterin - Stanzerin -

    Die Klägerin ist auch berechtigt, an Stelle der bisher für diesen Zeitraum beantragten Rentenzahlung das vorgezogene Übergangsgeld geltend zu machen, da eine gesonderte Entscheidung der Verwaltung über die Gewährung von vorgezogenem Übergangsgeld wegen der engen Verknüpfung dieses Anspruchs mit dem auf Versichertenrente nicht zu ergehen brauchte, wenn - wie vorliegend - Rente und Übergangsgeld von demselben Versicherungsträger zu gewähren wären (vgl BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 12, 14 zum früheren, das vorgezogene Übergangsgeld regelnden § 1241d der Reichsversicherungsordnung).
  • BSG, 12.05.1998 - B 5/4 RA 36/97 R

    Ermittlung von Entgeltpunkten für nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit

    Den von dieser Vorschrift betroffenen Versicherten würde materiell-rechtlich (anstelle von Übergangsgeld) eine Rente zustehen, wenn ihnen die Rehabilitationsmaßnahme nicht bewilligt worden wäre (vgl BSG Urteile vom 29. November 1984 - 5b RJ 18/84 - SozR 2200 § 1241d Nr. 8 und vom 30. September 1987 - 5b RJ 78/86 - SozR 2200 § 1241d Nr. 12).
  • BSG, 25.05.1993 - 4 RA 26/91

    Rentnerprivileg bei Erwerbsunfähigkeit nach erfolgloser Rehabilitationsmaßnahme

    Dementsprechend tritt das Übg an die Stelle einer an sich zu zahlenden Rente, damit sich der Versicherte vor der Maßnahme nicht auf den Rentenbezug einstellt, wodurch ein Erfolg der Rehabilitation in Frage gestellt werden könnte (vgl hierzu BSGE 49, 71 ff = BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 8; BSG SozR 2200 § 1241d Nr. 12 und 15).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2001 - L 2 KN 287/00

    Krankenversicherung

    Das Übergangsgeld tritt auch insoweit an die Stelle der an sich zu zahlenden Rente (vgl BSG, SozR. 2200 § 1241d RVO Nrn. 12 und 14, Urteile vom 30.09.1987, 5b RJ 78/86 und vom 24.03.1988, 5/5b RJ 30/87, S. 37 ff., 43 ff.) und schließt den Anspruch auf Rente aus (vgl. BSG, Urteil vom 29.08.1996, a.a.O.).
  • BSG, 24.03.1988 - 5/5b RJ 30/87

    Erwerbsunfähigkeitsrente im Anschluß an Rehabilitationsmaßnahme

    Zwar hat der erkennende Senat - damals als 5b Senat - durch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 30. September 1987 - 5b RJ 78/86 - im Anschluß an das Urteil des 4a Senats vom 21. Juli 1987 - 4a RJ 71/86 (SozR 2200 § 1246 Nr. 145) entschieden, für die Gewährung des Übergangsgeldes sei es nicht notwendig, daß neben dem Rentenantrag ein Antrag auf Übergangsgeld gestellt werde und - falls der Rentenantrag abgelehnt werde - eine gesonderte Entscheidung der Verwaltung über die Gewährung von Übergangsgeld nach § 1241d Abs. 1 Satz 2 RVO ergehe.
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 2/79
    Diese Entscheidung wird zitiert von: BSG 1980-11-12 1 RA 45/79 Vergleiche BSG 1987-09-30 5b RJ 78/86 Abgrenzung.
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