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   BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 8/83   

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https://dejure.org/1983,15038
BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 8/83 (https://dejure.org/1983,15038)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1983 - 5b RJ 8/83 (https://dejure.org/1983,15038)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1983 - 5b RJ 8/83 (https://dejure.org/1983,15038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertriebeneneigenschaft - Nötigungstatbestand - Wohnsitzaufgabe - Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Vertreibungsmaßnahme

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 05.11.1980 - 11 RA 74/79

    Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis - Muttersprache -

    Auszug aus BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 8/83
    Dabei hat der 11. Senat des BSG im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) und des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) einen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Verlassen des Vertreibungsgebietes und der Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis (Nötigungstatbestand) zwar grundsätzlich für erforderlich gehalten, an die Feststellung des Nötigungstatbestandes indes nur geringe Anforderungen gestellt, eine Vermutung des Zusammenhangs allerdings bei einer nach dem 30. September 1953 erfolgten Auswanderung verneint (vgl BSG Urteil vom 5. November 1980 in BSGE 50, 279, 282 : SozR aaO Nr. 3).
  • BSG, 26.06.1959 - 1 RA 118/57
    Auszug aus BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 8/83
    5 20 WGSVG gehört aber zu den Wiedergutmachungsgesetzen, bei deren Auslegung - wie das BSG schon mit Urteil vom 26. Juni 1959 (BSGE 10, 113, 116) allgemein entschieden hat - die Prinzipien des Entschädigungsrechts mit zu berücksichtigen sind.
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Neben dem Bestreben, die Vertriebenen in Deutschland sozialversicherungsrechtlich so zu stellen, wie sie stünden, wenn sie ihr Versicherungsleben statt in den Vertreibungsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hätten (vgl im einzelnen BSG Urteil vom 8. September 1983 - 5b RJ 8/83 - SozR 5070 § 20 Nr. 6 S 20 f), beruht das FRG jedoch auch auf dem Gedanken der Entschädigung (BSG GS Beschluß vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 - BSGE 60, 100, 106 f, 107 = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 103 f; Eichenhofer in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 3 Rentenversicherungsrecht, 1999, § 76, RdNrn 51 und 56).
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

    Neben dem Bestreben, die Vertriebenen in Deutschland sozialversicherungsrechtlich so zu stellen, wie sie stünden, wenn sie ihr Versicherungsleben statt in den Vertreibungsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland verbracht hätten (vgl im einzelnen BSG Urteil vom 8. September 1983 - 5b RJ 8/83 - SozR 5070 § 20 Nr. 6 S 20 f), beruht das FRG jedoch auch auf dem Gedanken der Entschädigung (BSG GS Beschluß vom 4. Juni 1986 - GS 1/85 - BSGE 60, 100, 106 f = SozR 5050 § 15 Nr. 32 S 97, 103 f; Eichenhofer in: Schulin, Handbuch des Sozialversicherungsrechts, Bd 3 Rentenversicherungsrecht, 1999, § 76 RdNrn 51 und 56).
  • BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 48/83
    Wie der erkennende Senat mit dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil in der Sache 5b RJ 8/83 vom heutigen Tage bereits entschieden hat, genügt auch für die Vertreibung eines zeitlich unter 5 1 Abs. 1 BVFG fallenden Verfolgten - wie dem Kläger - der für die Vertriebeneneigenschaft nach 5 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG ausreichende Nötigungstatbestand im Sinne einer bloßen Wohnsitzaufgabe im Vertreibungsgebiet wegen der Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis.

    Vielmehr besteht - wie der Senat in dem genannten Urteil in der Sache 5b RJ 8/83 im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des BSG in SozR 5070 5 20 Nr. 2 und Nr H des näheren ausgeführt hat - eine Vermutung für einen derartigen Zusammenhang, wobei hier offenbleiben kann, ob dieser aus politischen oder kriminellen Auswanderungsgründen im Einzelfall widerlegbar wäre; denn für einen solchen Ausnahmefall besteht hier kein Anhalt.

  • BSG, 22.09.1983 - 4 RJ 31/82
    - 5b RJ 8/83 - und - 5b RJ.
  • BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 10/83
    September 1965 (BGBl I 1315) am 1. Oktober 1953 verlassen hat, kann nach der Rechtsprechung des BSG zu ihren Gunsten ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Zugehörigkeit zum deutschen Sprach- und Kulturkreis und der Auswanderung nicht vermutet werden (vgl Urteil vom 5. September 1980 aaO und Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Sache 5b RJ 8/83).
  • BSG, 08.09.1983 - 5b RJ 70/82

    Vertreibung - Verfolgter - Altersruhegeld - Zugehörigkeit zum deutschen Sprach-

    Insoweit wird auf das.zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom heutigen Tage in der Sache 5b RJ 8/83 verwiesen.
  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 2/83
    Der Senat sieht keinen Anlaß, von der Rechtsprechung des BSG abzuweichen und die Sache dem Großen Senat des BSG gem % "2 SGG oder dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes zur Entscheidung vorzulegen (im wesentlichen übereinstimmend auch die Urteile des 5b-Senats vom 8. September 1983 - 5b RJ 8/83 -.
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