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   BSG, 15.05.1985 - 5b/1 RJ 94/84   

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https://dejure.org/1985,15183
BSG, 15.05.1985 - 5b/1 RJ 94/84 (https://dejure.org/1985,15183)
BSG, Entscheidung vom 15.05.1985 - 5b/1 RJ 94/84 (https://dejure.org/1985,15183)
BSG, Entscheidung vom 15. Mai 1985 - 5b/1 RJ 94/84 (https://dejure.org/1985,15183)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung der erhöhten Witwenrente - Zeit der Arbeitsunfähigkeit - Krankengeld - Ausfallzeit - Rente wegen Erwerbsunfähigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 58, 94
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BSG, 20.04.1977 - 7 RAr 55/75

    Anspruch auf Wintergeld - Verfahren - Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung -

    (BSG SozR 4500 5 75 Nr. 4; BSGE 58, 94; 98).

    Der Senat hat dies bereits für Ansprüche auf Schlechtwettergeld und Kurzarbeitergeld entschieden (vgl BSGE 22, 484, 485: 55, 64, 66; 58, 94, 95: 58, 98, 99; Urteil des Senats vom 50. September 4975 - 7 RAr 94/75 - insoweit in SozR 4400 5 69 Nr. 2 nicht abgedruckt).

    Als Folge hiervon ergibt sich dessen Klagebefugnis, die eine notwendige Beiladung nach % 75 Abs. 2 SGG erforderlich macht (BSGE 58, 94, 96; 58, 98, 100).

    Eine Beiladung der betroffenen Arbeitnehmer nach 5 75 Abs. 2 SGG bedurfte es hingegen deshalb nicht, weil ihnen nach der Ausgestaltung ihrer Rechte eine eigene Klagebefugnis nicht zusteht (vgl BSGE 35, 64, 66; 58, 94, 96; 58, 98, 99 f).

  • BSG, 21.06.1977 - 7 RAr 7/76
    Das Unterlassen einer notwendigen Beiladung nach % 75 Abs. 2 Alternative 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) ist bei einer zulässigen Revision von Amts wegen als Verfahrensmangel zu beachten (BSG SozR 1500 5 75 Nr. 1; BSGE 58, 94; 98).

    Wie beim Streit um Kurzarbeitergeld ist deshalb nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch beim Streit um SWGdie Betriebsvertretung nach 5 75 Abs. 2 SGG stets beizuladen (BSGE 22, 484, 485; 55, 64, 66; 58, 94, 95; 58, 98, 99; Urteile des Senats vom 50. September 4975 - 7 RAr 94/75 - und vom 20. April 4977 - 7 RAr 55/75, letzteres zum Wintergeld).

  • BSG, 12.02.1992 - 8 RKn 7/91

    Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit während des Bezugs einer Rente wegen

    Besteht bis zum Versicherungsfall des Alters fortwährend Erwerbsunfähigkeit, so beendet diese die versicherungspflichtige Beschäftigung und unterbricht sie nicht nur (so ständige Rspr ua BSG vom 15. Mai 1985, BSGE 58, 94, 95 = SozR 2200 § 1259 Nr. 91 S 244 mwN).
  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 24/96

    Bezug von Krankengeld, Wartezeit für eine Hinterbliebenenrente

    Dazu ist rückschauend, aber aus damaliger Sicht festzustellen, ob zu diesem Zeitpunkt oder ggf ab wann später nicht mehr mit einer Rückkehr in das Erwerbsleben gerechnet werden konnte (BSG Urteile vom 15. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 24/77 - BSGE 52, 234 = SozR 2200 § 1259 Nr. 57 und vom 15. Mai 1985 - 5b/1 RJ 94/84 - SozR 2200 § 1259 Nr. 91 mwN).
  • LSG Berlin, 20.07.2001 - L 16 RJ 100/99

    Anspruch auf Gewährung von Übergangsgeld; Feststellung der bewilligten Rente

    Die Unterbrechung einer selbständigen Tätigkeit i.S. des § 58 Abs. 2 Satz 1 SGB VI setzt überdies, sofern AU und EU nebeneinander bestehen, voraus, dass die EU nicht zum endgültigen Ausscheiden aus dem Erwerbsleben geführt hat (vgl. BSGE 58, 94, 95).
  • BSG, 05.05.1988 - 12 RK 5/87

    Krankengeld - Erwerbsunfähigkeitsrente - Ausfallzeit - Beitragspflicht

    Er teilt nicht die Auffassung, daß der von der Rechtsprechung zum Leistungsrecht der Rentenversicherung bei Feststellung eines Ausfallzeittatbestandes (§ 36 Abs. 1 AVG = § 1259 Abs. 1 RVO) entwickelte Grundsatz der rückschauenden Betrachtungsweise (vgl SozR 2200 § 1259 Nr. 91, S 244) auch für die Frage der Beitragspflicht der in § 112 b AVG bzw § 1385 b RVO genannten Lohnersatzleistungen anzuwenden sei; denn ob ein Anhalt für eine "spätere Wiedererlangung" der Erwerbsfähigkeit besteht, worauf der Senat schon in dem vorgenannten Urteil vom 19. Juni 1986 abgestellt hat, kann nur von einer vom gegenwärtigen Sachverhalt ausgehenden, in die Zukunft gerichteten Sicht beurteilt werden.
  • BSG, 02.09.1977 - 7 RAr 22/76

    Betriebsvertretung - Notwendige Beiladung

    Der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat bereits in einem Urteil vom 29. August 4974 - ? RAr 47/72 - (BSGE 58, 94 = SozR 4500 5 75 Nr. 4) entschieden, daß im Verfahren über die Gewährung von Kurzarbeitergeld nach dem Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) die Betriebsvertretung notwendig beizuladen ist.
  • BSG, 09.12.1976 - 2 RU 267/74

    Hinterbliebenenrente - Kürzung - Notwendige Beiladung

    Eine Beiladung ist in dem angeführten Sinn notwendig, wenn die in dem Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis zugleich in die Rechtssphäre eines Dritten unmittelbar eingreift (BSGE 11, 262, 265; 15, 127, 128; 17, 159, 145; 58, 94, 96; SozR Nr. 52 und 56 zu 5 75 SGG).
  • BSG, 21.03.1978 - 7/12/7 RAr 92/76
    Der Anspruch auf SWG wird von dem Arbeitgeber als Prozeßstandschafter wahrgenommen (vgl BSGE 58, 94 = SozR 4500 5 75 Nr. 4).
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