Rechtsprechung
   BSG, 16.10.1981 - 5b/5 RJ 48/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,7422
BSG, 16.10.1981 - 5b/5 RJ 48/80 (https://dejure.org/1981,7422)
BSG, Entscheidung vom 16.10.1981 - 5b/5 RJ 48/80 (https://dejure.org/1981,7422)
BSG, Entscheidung vom 16. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 48/80 (https://dejure.org/1981,7422)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1981,7422) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschleppungszeit - Ersatzzeit - Beitragszeit - Rente

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R

    Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz

    Hierunter fallen insbesondere Kindererziehungszeiten (§ 56 SGB VI), aber auch fingierte Pflichtbeiträge beim Bezug von Sozialleistungen (§ 176 Abs. 3 SGB VI) sowie Zeiten eines glaubhaft gemachten Abzugs des Beitragsanteils vom Arbeitsentgelt (§ 203 Abs. 2 SGB VI; vgl Verbands-Komm, SGB VI, Stand 1. Juli 1994, § 55 RdNr 6); aber auch Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach den §§ 15, 16 FRG haben die gleiche Rechtsqualität wie nach Bundesrecht zurückgelegte Zeiten (BSG Urteile vom 16. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 48/80 - SozR 2200 § 1251 Nr. 89, S 240 - zur Konkurrenz zwischen Beitrags- und Ersatzzeit - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 13/92 - BSGE 74, 1 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 6 - zur Wehrdienstzeit; vom 29. April 1997 - 4 RA 123/95 - SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 3, S 25; Niesel in KassKomm, Stand August 1995, § 55 RdNr 9).
  • BSG, 14.11.2002 - B 13 RJ 47/01 R

    Überprüfungsverfahren eines Rentenantrags nach zwischenzeitlicher Rechtsänderung

    Soweit das SG im Tenor seiner Entscheidung von "höherwertigen Versicherungszeiten" spricht, hat es in seinen Entscheidungsgründen selbst hinreichend deutlich zum Ausdruck gebracht, dass insoweit (vorrangige) Pflichtbeitragszeiten gemeint sind (vgl zum Verhältnis von Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach §§ 15, 16 des Fremdrentengesetzes zu Ersatzzeiten auch BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 89).
  • BSG, 16.03.1989 - 11a RA 70/87

    Bindungswirkung von Vormerkungsbescheiden nach § 11 Abs. 2 VuVO, Ausgleich von

    Da Wesen und Funktion der Ersatzzeiten darin besteht, Beitragszeiten zu ersetzen, kann nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (SozR 2200 § 1251 Nr. 89 S 241 mwN) eine Zeit dann nicht als Ersatzzeit angerechnet werden, wenn und soweit sie - wie beim Kläger - zugleich Beitragszeit ist.
  • BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 24/98 R

    Jahr

    Hierunter fallen insbesondere Kindererziehungszeiten (§ 56 SGB VI), aber auch fingierte Pflichtbeiträge beim Bezug von Sozialleistungen (§ 176 Abs. 3 SGB VI) sowie Zeiten eines glaubhaft gemachten Abzugs des Beitragsanteils vom Arbeitsentgelt (§ 203 Abs. 2 SGB VI; vgl VerbandsKomm, SGB VI, Stand 1. Juli 1994, § 55 RdNr 6); aber auch Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach den §§ 15, 16 FRG haben die gleiche Rechtsqualität wie nach Bundesrecht zurückgelegte Zeiten (BSG Urteile vom 16. Oktober 1981 - 5b/5 RJ 48/80 - SozR 2200 § 1251 Nr. 89, S 240 - zur Konkurrenz zwischen Beitrags- und Ersatzzeit - und vom 16. Dezember 1993 - 13 RJ 13/92 - BSGE 74, 1 = SozR 3-5050 § 15 Nr. 6 - zur Wehrdienstzeit; vom 29. April 1997 - 4 RA 123/95 - SozR 3-5060 Art. 6 § 4 Nr. 3 S 25; Niesel in Kasseler Komm, Stand August 1995, § 55 RdNr 9).
  • BSG, 21.01.2020 - B 13 R 287/18 B

    Feststellung einer höheren Altersrente

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Beschwerde in Bezug auf Frage c auch deshalb unzulässig ist, weil es der Kläger versäumt, auf das vom LSG nicht erwähnte, jedoch einschlägige Urteil des BSG vom 16.10.1981 ( 5b/5 RJ 48/80 - SozR 2200 § 1251 Nr. 89) einzugehen.
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 63/97 R

    Ersatzzeit wegen Rückkehrverhinderung/Festgehaltenwerden eines Rußlanddeutschen

    Auch wenn somit bei der Rente des Klägers für Zeiten, in denen nach Vollendung seines 14. Lebensjahres und vor dem 1. Januar 1992 eine nach dem FRG zu berücksichtigende Versicherungspflicht nicht bestanden hat (vgl dazu BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 89), eine Anerkennung von Ersatzzeiten nach § 250 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI aF hätte erfolgen müssen, ist die Beklagte dennoch nicht verpflichtet, den Bescheid vom 23. November 1993 ohne weiteres zurückzunehmen.
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 60/11 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - rechtliches Gehör - Entscheidung

    Es fehlt jedoch jegliche Auseinandersetzung mit der sich aufdrängenden Frage, ob nicht bereits dem Gesetz, genauer dem Wortlaut des § 250 Abs. 1 SGB VI ("Ersatzzeiten sind Zeiten vor dem 1. Januar 1992, in denen Versicherungspflicht nicht bestanden hat und Versicherte nach vollendetem 14. Lebensjahr ...") mit hinreichender Klarheit entnommen werden kann, dass jedenfalls Beitragszeiten bzw Beschäftigungszeiten, die nach dem FRG anrechenbar sind, nicht zugleich Ersatzzeiten sein können, und deshalb Klärungsbedarf in Bezug auf die genannte Frage nicht besteht (vgl zur Vorgängervorschrift des § 1251 RVO: BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 89) .
  • BSG, 21.01.2020 - B 13 R 288/18 B

    Parallelentscheidung zu BSG B 13 R 287/18 B v. 21.01.2020

    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die Beschwerde in Bezug auf Frage c auch deshalb unzulässig ist, weil es die Klägerin versäumt, auf das vom LSG nicht erwähnte, jedoch einschlägige Urteil des BSG vom 16.10.1981 ( 5b/5 RJ 48/80 - SozR 2200 § 1251 Nr. 89) einzugehen.
  • BSG, 20.01.2015 - B 5 R 38/14 BH

    Anrechenbare Zeiten für Renten aus eigener Versicherung für Vertriebene

    Fällt eine Ersatzzeit - wie im Fall der Klägerin - mit einer Beitragszeit iS von § 15 Abs. 1 FRG zusammen, geht Letztere vor (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 89 S 238).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2015 - L 13 R 2913/14
    Auch eine Ersatzzeit der Verschleppung wäre nicht anrechenbar, wenn Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach den §§ 15, 16 FRG vorliegen (BSG SozR 2200 § 1251 Nr. 89; Kasseler Kommentar, § 250 SGB VI Rdnr. 65, 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht