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   ArbG Siegburg, 30.06.2004 - 6 (2) Ca 903/04   

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ArbG Siegburg, 30.06.2004 - 6 (2) Ca 903/04 (https://dejure.org/2004,40407)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 30.06.2004 - 6 (2) Ca 903/04 (https://dejure.org/2004,40407)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 6 (2) Ca 903/04 (https://dejure.org/2004,40407)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Köln, 03.06.2005 - 11 Sa 1014/04

    betriebsbedingte Kündigung, Leiharbeit, Prognose

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg vom 30.06.2004 - 6 (2) Ca 903/04 - wird zurückgewiesen.

    Das Arbeitsgericht Siegburg hat durch Urteil vom 30.06.2004 - 6 (2) Ca 903/04 G - der Kündigungsschutzklage stattgegeben und dies im wesentlichen damit begründet, der bloße Wegfall der bisherigen Einsatzmöglichkeit des Klägers bei der Firma V aufgrund des dortigen Auftragsverlustes stelle kein dringendes betriebliches Erfordernis im Sinne des § 1 Abs .2 KSchG dar.

    Die Beklagte beantragt, das am 30.06.2004 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Siegburg - 6 (2) Ca 903/04 G - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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