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LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 6 (7) Sa 1455/98 |
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LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 20. Mai 1999 - 6 (7) Sa 1455/98 (https://dejure.org/1999,20958)
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Volltextveröffentlichung
- RA Kotz
Führerscheinentzug als fristloser Kündigungsgrund
Verfahrensgang
- AG Koblenz, 23.10.1998 - 10 Ca 1719/98
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 6 (7) Sa 1455/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 14.02.1991 - 2 AZR 525/90
Fristlose Kündigung wegen Entziehung der Fahrerlaubnis
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.05.1999 - 6 (7) Sa 1455/98
Das Bundesarbeitsgericht hat schon früher in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die Entziehung der Fahrerlaubnis eines Berufskraftfahrers geeignet ist, sogar eine außerordentliche, Kündigung zurechtfertigen, auch wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis auf einer privaten Teilnahme am Straßenverkehr beruhte: Diese Grundsätze (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.1991 - 2 AZR 525/90 -) sind auch angewendet worden, wenn das Führen eines Kraftfahrzeuges nicht die alleinige, jedoch eine Wesentliche Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag darstellt, weil dann nämlich die Haupttätigkeit ohne Firmenfahrzeug nicht ausgeübt werden kann.