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LG Stuttgart, 03.06.1997 - 6 KfH O 81/97 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 15.02.2000 - 10 W 134/99
Beginn der Nachforderungsfrist bei Streitwerterhöhung
Der Ansatz betrifft die Gebühr für das Verfahren im allgemeinen gemäß Nr. 1201 KV-GKG für das bei dem Landgericht Duisburg zu dem Aktenzeichen 6 0 81/97 anhängig gewesene Verfahren.Dieser beruhte auf der Festsetzung des Wertes der durch den Kostenschuldner erhobenen Widerklage (vgl. § 49 GKG) durch das Amtsgericht Duisburg in dem Verfahren 50 C 431/96 durch einen im Verhandlungstermin am 19. Februar 1997 verkündeten Beschluß, ehe das Verfahren im selben Termin an das Landgericht Duisburg zu dem Aktenzeichen 6 0 81/97 verwiesen wurde.
Zuständig für die Festsetzung der Gebühr hinsichtlich des erstinstanzlichen Verfahrens 6 O 81/97 LG Duisburg ist nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GKG der dortige Kostenbeamte.