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   VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13   

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VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13 (https://dejure.org/2014,1689)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.01.2014 - 6 A 101/13 (https://dejure.org/2014,1689)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Januar 2014 - 6 A 101/13 (https://dejure.org/2014,1689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    MPU-Anordnung bei länger zurückliegendem Cannabiskonsum

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 25.04

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Drogenkonsum; Einnahme von Kokain; Fahreignung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Dies setzt voraus, dass der Betroffene in der Vergangenheit nachweislich von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen im Sinne des § 14 Abs. 1 FeV abhängig gewesen ist oder solche Stoffe in der Vergangenheit nachweislich eingenommen hat (BVerwG, U. v. 09.06.2005 - 3 C 25/04 -, juris Rn. 21 = NJW 2005, 3081).

    Allerdings verlangt die Regelung in § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV i. V. m. § 46 Abs. 3 FeV, dass aufgrund des früheren Konsums im Zeitpunkt der Gutachtenanordnung noch Zweifel an der Fahreignung berechtigt waren (BVerwG, U. v. 09.06.2005, a. a. O., Rn. 22).

    Es muss hinreichend wahrscheinlich sein, dass der Betroffene noch Drogen einnimmt oder jedenfalls rückfallgefährdet ist und sich dies auf sein Verhalten im Straßenverkehr auswirken kann (BVerwG, U. v. 09.06.2005, a. a. O.).

    Feste zeitliche Grenzen dafür gibt es nicht; entscheidend ist vielmehr, ob eine Einzelfallbetrachtung unter Einbeziehung aller relevanten Umstände, insbesondere unter Berücksichtigung von Art und Ausmaß des früheren Drogenkonsums, noch einen Gefahrenverdacht begründet (vgl. BVerwG, U. v. 09.06.2005, a. a. O., Rn. 23 f.).

    Hat ein regelmäßiger Cannabiskonsum vorgelegen, so kann dem Betroffenen eine positive Verkehrsverhaltensprognose nach ständiger Rechtsprechung und den vorliegenden verkehrswissenschaftlichen Erkenntnissen grundsätzlich erst dann gestellt werden, wenn bei ihm ein stabiler Einstellungswandel vorliegt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 09.06.2005, a. a. O., Rn. 24 und die Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung, Nr. 3.12.1 mit Begründung).

    Wegen des dargelegten Gefahrenverdachts ist die Anordnung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar (vgl. BVerwG, U. v. 09.06.2005, a. a. O., Rn. 22 ff.).

    Die Annahme schematisch fester Fristen, nach deren Ablauf ein Drohgenkonsum im Rahmen des § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV unbeachtlich sein soll, wird dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht gerecht (so ausdrücklich bereits BVerwG, U. v. 09.06.2005, a. a. O., Rn. 23).

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Dies ist z. B. bei einem regelmäßigen Cannabiskonsum in aller Regel der Fall, während ein einmaliger oder nur gelegentlicher Cannabiskonsum - ohne Vorliegen zusätzlicher eignungsausschließender Umstände - für eine Gutachtenanordnung nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV nicht ausreicht (vgl. BVerfG, B. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, juris Rn. 43 ff. = NJW 2002, 2378; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl., § 14 FeV Rn. 23 sowie Nr. 9.2 und Vorbem. Nr. 3 der Anlage 4 zur FeV).

    Danach müssen für die Anordnung eines Eignungsgutachtens hinreichend konkrete Verdachtsmomente gegeben sein, die einen Eignungsmangel als naheliegend erscheinen lassen (BVerfG, B. v. 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96 -, juris Rn. 53 f. = NJW 2002, 2378).

  • OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 12 ME 35/08

    Voraussetzungen für die Untersagung des Führens von führerscheinfreien

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Im Beschluss vom 1. April 2008 (12 ME 35/08, juris = NJW 2008, 2059) hatte sich das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit der Frage zu befassen, inwieweit ein eignungsausschließender gelegentlicher Cannabiskonsum die Fahrerlaubnisbehörde dazu berechtigt, das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge im Straßenverkehr zu untersagen.
  • OVG Saarland, 14.04.2009 - 1 B 269/09

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Führens eines Kfz unter Drogeneinfluss;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Dies wäre selbst dann im Ergebnis nicht anders zu bewerten, wenn man im Hinblick darauf, dass gelegentlicher Konsum von Cannabis unter den in Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV genannten Voraussetzungen die Fahreignung bestehen lässt, nach regelmäßigem Cannabiskonsum keinen Abstinenznachweis verlangt, sondern für die Wiedererlangung der Fahreignung den Nachweis der Umstellung auf ein die Fahreignung nicht berührendes Konsumverhalten genügen lässt (vgl. dazu OVG Saarland, B. v. 14.04.2009 - 1 B 269/09 -, juris Rn. 9 = BA 46, 249; Dauer, a. a. O., § 2 StVG Rn. 63 m. w. N.).
  • VG Neustadt, 18.08.1999 - 9 L 1784/99
    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Die Kammer kann jedoch offenlassen, ob dies tatsächlich der Fall ist und es in einer solchen Konstellation auf die Rechtmäßigkeit der Gutachtenanordnung nicht mehr ankommt (vgl. dazu VG Neustadt, B. v. 18.08.1999 - 9 L 1784/99.NW -, ZfSch 2000, 41 ff.).
  • BVerwG, 26.02.2009 - 3 C 1.08

    Cannabis; regelmäßiger Cannabiskonsum; gelegentlicher Cannabiskonsum;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Nach ständiger Rechtsprechung liegt ein die Fahreignung in aller Regel ausschließender regelmäßiger Cannabiskonsum schon bei nahezu täglicher Einnahme der Droge vor, jedenfalls aber bei täglichem Konsum (vgl. BVerwG, U. v. 26.02.2009 - 3 C 1/08 -, juris Rn. 14 f. = DAR 2009, 342; Dauer, a. a. O., § 2 StVG Rn. 55).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2013 - 3 M 68/13

    Verfahrensrechtliche Frist für die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Entgegen der Auffassung des Klägers gibt der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 14. Juni 2013 (3 M 68/13, juris = NJW 2013, 3113) keinen Anlass, die Rechtslage anders zu bewerten.
  • VG Oldenburg, 03.08.2010 - 7 A 997/10

    Cannabis; Konsum; Fahrerlaubnis; gelegentlich

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Auch das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte im Urteil vom 3. August 2010 (7 A 997/10, juris = BA 48, 126) lediglich darüber zu befinden, unter welchen Voraussetzungen bei zeitlich viele Jahre auseinanderliegenden Konsumakten ein gelegentlicher Cannabiskonsum angenommen werden kann.
  • BVerwG, 13.11.1997 - 3 C 1.97

    Folgen einer unrechtmäßigen Anordnung der Beibringung eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Die Regelung beruht auf der Überlegung, dass der Betroffene bei grundloser Weigerung seine Mitwirkungspflicht verletzt und deshalb davon auszugehen ist, er wolle Mängel verbergen, die seine Fahreignung ausschließen können (vgl. Bundesrats-Drucksache 443/98, S. 254; BVerwG, U. v. 13.11.1997 - 3 C 1/97 -, juris Rn. 16 f. = NZV 1998, 300).
  • OVG Niedersachsen, 07.06.2012 - 12 ME 31/12

    Anforderungen an den Nachweis einer gelegentlichen Einnahme von Cannabis auch bei

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.01.2014 - 6 A 101/13
    Das Oberverwaltungsgericht hatte mit seinem Beschluss vom 7. Juni 2012 (12 ME 31/12, juris = ZfSch 2012, 473) darüber zu entscheiden, ob der Antragsteller, der ein Kfz unter dem Einfluss von Cannabis geführt hatte, als gelegentlicher Cannabiskonsument anzusehen war (vgl. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV).
  • VG Stade, 18.03.2015 - 1 B 382/15

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Bekanntwerden einer mehrere Jahre

    Auch hier ist anerkannt, dass vor einer Entziehung der Fahrerlaubnis zunächst die Eignungszweifel auf der Grundlage von §§ 46 Abs. 3, 14 Abs. 2 Nr. 2 FeV durch die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens zu klären sind (VG Lüneburg, Beschluss vom 22.3.2004 - 5 B 1/04 -, juris; vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 21.1.2014 - 6 A 101/13 -, juris; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl. 2015, § 14 Rn. 24).
  • VG Berlin, 25.11.2022 - 4 K 330.21

    Ersterteilung Fahrerlaubnis bei mehrfachen Verurteilungen wegen Fahrens ohne

    Diese kann die erforderliche psychologisch-fachliche Untersuchung des Betroffenen, die der Feststellung eines stabilen Einstellungswandels dient, nicht adäquat ersetzen (so auch VG Braunschweig, Urteil vom 21. Januar 2014 - 6 A 101/13 - juris, Rn. 24).
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