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   OVG Rheinland-Pfalz, 05.10.2010 - 6 A 10164/09   

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https://dejure.org/2010,14163
OVG Rheinland-Pfalz, 05.10.2010 - 6 A 10164/09 (https://dejure.org/2010,14163)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05.10.2010 - 6 A 10164/09 (https://dejure.org/2010,14163)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 05. Oktober 2010 - 6 A 10164/09 (https://dejure.org/2010,14163)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährung von Sanierungsausgleichsbeiträgen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bewertung eines kommunalen Sanierungsausgleichsbetrags

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)

  • VG Neustadt, 28.04.2015 - 5 K 935/13

    Stadt Neustadt a. d. Weinstraße darf für Sanierungsmaßnahme "Klemmhof"

    Der Anspruch auf Entrichtung des Sanierungsausgleichsbetrags entsteht gemäß § 154 Abs. 3 Satz 1 BauGB erst mit der Aufhebung der Sanierungssatzung (Anschluss an OVG RP, Urt. vom 05.10.2010, 6 A 10164/09.OVG).

    Zu den Maßnahmen, die im Zuge der Sanierung im Gebiet "Klemmhof" sowie in dem weiteren Sanierungsbereich "B..." durchgeführt wurden, wird auf die Tatbestände in dem Urteil der Kammer vom 23. Oktober 2007 (5 K 1876/06.NW) und dem dazu ergangenen Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 5. Oktober 2010 (6 A 10164/09.OVG), die den Beteiligten bekannt sind, verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie des Parallelverfahrens 5 K 1876/06.NW bzw. 6 A 10164/09.OVG einschließlich des dort eingeholten Gutachtens des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte und auf die vorgelegten Verwaltungs- und Widerspruchsakten.

    Dies hat zur Folge, dass die Festsetzung des Ausgleichsbetrags gemäß § 154 Abs. 4 BauGB bei Erlass der angefochtenen Bescheide auch noch nicht wegen Verjährung ausgeschlossen gewesen sein kann, denn die nach § 155 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Nr. 4 Kommunalabgabengesetz (KAG) und § 169 Abs. 1, Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Abgabenordnung geltende vierjährige Festsetzungsfrist begann erst mit der förmlichen Aufhebung der Sanierungssatzung zu laufen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Oktober 2010 a.a.O.).

    Besondere Umstände, die dazu verpflichten könnten, eine kürzere Frist zugrunde zu legen, sind nämlich weder in der Person der Kläger noch im Hinblick auf das konkrete Sanierungsgebiet Klemmhof ersichtlich (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Oktober 2010, a.a.O., S. 11 des Urteilsumdrucks).

    Dies gilt erst recht für den werterhöhenden Einfluss dieser Sanierungsmaßnahme auf die Grundstücke in ihrer Umgebung, der für die Höhe der sanierungsbedingten Wertsteigerung des Grundstücks der Klägerin allein maßgeblich ist." (OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Oktober 2010, a.a.O., S. 16 f Urteilsumdruck).

    Insoweit hat das OVG Rheinland-Pfalz in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2010 (a.a.O., S. 19 des Urteilsumdrucks) unter Bezugnahme auf die Stellungnahme des Vorsitzenden des Oberen Gutachterausschusses in der Berufungsverhandlung darauf hingewiesen, die werterhöhende Wirkung der Sanierungsmaßnahmen habe im Laufe der Zeit abgenommen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.02.2017 - 6 A 10137/14

    Sanierungsdauer als Hindernis der Sanierungsausgleichsbeitragserhebung;

    Bei dem Vergleichswertverfahren durch Preisvergleich gemäß § 16 Abs. 1 ImmoWertV (sog. Vergleichskaufpreisverfahren, vgl. OVG RP, Urteil vom 5. Oktober 2010 - 6 A 10164/09.OVG -, juris Rn. 35 f.) wird der Vergleichswert anhand von (zum Zwecke des Vergleichs durch qualitativen und intertemporären Abgleich "umgerechneten") tatsächlichen Vergleichskaufpreisen abgeleitet, die in der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses enthalten sind (vgl. § 193 Abs. 5 BauGB).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2013 - 14 A 208/11

    Festsetzungsverjährung der Erhebung eines Ausgleichsbetrags der Gemeinde für die

    Urteil vom 5.10.2010 - 6 A 10164/09, juris; Nds. OVG, Beschluss vom 7.3.2003 - 1 ME 341/02 -, NVwZ-RR 2003, 674.
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