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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02.OVG   

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https://dejure.org/2002,5747
OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02.OVG (https://dejure.org/2002,5747)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.05.2002 - 6 A 10217/02.OVG (https://dejure.org/2002,5747)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02.OVG (https://dejure.org/2002,5747)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Asylrelevante Gefährdung afghanischer Frauen bei deren Weigereung zum Tragen eines Kopftuchs als grundsätzlich bedeutsame Rechtsfrage; Ahndung auf Grundlage der Scharia wegen Weigerung zum Tragen eines Schleiers als geschlechtsspezifische Verfolgung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Berufungszulassungsgrund der unzureichenden Urteilsbegründung; Asylrelevante Gefährdung nicht zum Tragen des Schleiers bereiter afghanischer Frauen als Tatbestandsmerkmale von Grundsatzbedeutung; Voraussetzungen für das Vorliegen eines ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 6
    Afghanistan, Berufungszulassungsantrag, Grundsätzliche Bedeutung, Rechtliches Gehör, Urteilsbegründung, Verfahrensmangel, Flüchtlingsfrauen, Geschlechtsspezifische Verfolgung, Scharia, Bekleidungsvorschriften, Körperstrafen, Westliche Prägung, Menschenwürde, ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2002, 100
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02
    Der Zulassungsantrag lässt aber auch die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache nicht deutlich werden.Zur Darlegung der Grundsatzbedeutung einer Sache muss eine tatsächliche oder rechtliche Frage aufgeworfen werden, die entscheidungserheblich ist und über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984, BVerwGE 70, 24 ff.; Beschluss vom 12. August 1993, NJW 1994, 144 f.).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 9 C 5.91

    Gleichwertigkeit polnischer Rechtsmagisterprüfung mit 1. jur. Staatspr.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02
    Dies ist der Fall bei rational nicht nachvollziehbaren, widersprüchlichen oder sachlich inhaltslosen Entscheidungsgründen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992, DVBl. 1993, 47).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02
    Auch ein Schutzbedürfnis nach § 51 Abs. 1 AuslG liegt nicht vor, wenn eine durch die Rückkehr ins Heimatland entstehende Gefahr durch eigenes zumutbares Verhalten abgewendet werden kann (BVerwG, Urteil vom 3. November 1992, BVerwGE 91, 150 ).
  • BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 16.85

    Intensität - Schwere - Objektive Beurteilung - Beschränkungen der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02
    Bei der asylrechtlichen Beurteilung einer fremden Rechtsordnung kann diese nicht am weltanschaulichen Neutralitäts- und Toleranzgebot des Grundgesetzes gemessen werden, denn es ist nicht Aufgabe des Asylrechts, die Grundrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland in anderen Staaten durchzusetzen (BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1996, BVerwGE 74, 31 ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.05.2002 - 6 A 10217/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 10. Juli 1989, BVerfGE 80, 315 )bilden Verfolgungsmaßnahmen, die nicht mit einer Gefahr unmittelbar für Leib und Leben oder Beschränkungen der persönlichen Freiheit verbunden sind, nur dann einen asylrelevanten Verfolgungstatbestand, wenn sie nach Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinaus gehen, was die Bewohner des Verfolgerstaates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben.
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Da Kleidervorschriften für Frauen der hergebrachten islamischen Ordnung entsprechen, wäre es für die Klägerin zu 1. als Muslimin auch zumutbar, diese zu beachten, selbst wenn jene unter dem alten Regime im Irak nicht so streng gehandhabt wurden (vgl. OVG RhPf vom 17.5.2002 AuAS 2002, 189).
  • VG Stade, 16.01.2004 - 6 A 1519/03

    Anspruch auf Anerkennung als Asylberechtigter wegen politischer Verfolgung in

    Vielmehr muss hier ein objektiver Maßstab angelegt werden, der sich daran orientiert, was im Heimatland der Betroffenen als das herrschende Wertesystem anzusehen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02.OVG -).

    Der Islam ist jedoch seit jeher die in Afghanistan vorherrschende Religion, deren Wertesystem insbesondere in den weitreichenden ländlichen Gebieten galt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02.OVG -).

  • VG Stade, 29.11.2004 - 6 A 1694/03

    Deckungsgleichheit der Voraussetzungen für die Gewährung eines Anspruchs auf

    Vielmehr muss hier ein objektiver Maßstab angelegt werden, der sich daran orientiert, was im Heimatland der Betroffenen als das herrschende Wertesystem anzusehen ist (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02.OVG -).

    Der Islam ist jedoch seit jeher die in Afghanistan vorherrschende Religion, deren Wertesystem insbesondere in den weitreichenden ländlichen Gebieten galt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02.OVG -).

  • VG Hamburg, 16.02.2021 - 8 A 3184/20

    Rücknahme der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund unrichtiger Angaben

    Die Grundrechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland mit ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit und ihrem weltanschaulichen Neutralitäts- und Toleranzgebot kann nicht als verbindlicher Maßstab für fremde Kulturen erachtet werden (BVerwG, Urt. v. 18.2.1986, 9 C 16/85, juris, Rn. 20; vgl. auch OVG Koblenz, Urt. v. 17.5.2002, 6 A 10217/02, juris; VGH München, Urt. v. 21.1.2010, 13a B 08.30283, juris, Rn. 31).
  • VG Düsseldorf, 11.11.2002 - 24 L 2529/02

    D (A), Iraner, Abgelehnte Asylbewerber, Passpflicht, Passersatzpapiere,

    vgl. dazu dass selbst die Ahndung einer Missachtung der Bekleidungsvorschriften in Afghanistan die Menschenwürde muslimischer Frauen nicht verletzen soll und es ihnen zuzumuten ist, zur Vermeidung einer sonst drohenden Bestrafung nach dem religiösen islamischen Recht die Bekleidungsvorschriften zu beachten: Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02 - NVwZ-Beilage I)( 9/2002, S. 100.
  • VG Düsseldorf, 08.08.2006 - 2 K 2689/06

    Iran, Glaubwürdigkeit, Demonstrationen, Verfolgungsbegriff, Hausdurchsuchung,

    So ist mit den hieraus folgenden Einschränkungen des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit noch nicht ein menschenunwürdiges Dasein verbunden, das eine Frau in eine den Schutz des Asylrechts nach sich ziehende ausweglose Lage bringt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 1992, a.a.O.; OVG Koblenz, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02 -, NVwZ-Beilage 2002, 100, zur vergleichbaren Situation in Afghanistan.
  • VG Karlsruhe, 22.10.2018 - A 14 K 5512/15

    Subsidiärer Schutz; Somalia; Rückkehr einer Angehörigen des Clans der Sheikaal

    Zwar sind Körperstrafen (Auspeitschungen), die nach dem religiösen islamischen Recht im Falle der Weigerung einer Frau, den Schleier zu tragen, verhängt werden können, menschenunwürdig (dazu OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.05.2002 - 6 A 10217/02 -, juris Rn. 4).
  • VG Köln, 21.03.2018 - 14 K 11105/16

    Afghanistan, Frauen, soziale Gruppe, geschlechtsspezifische Verfolgung,

    vgl. so aber ausdrücklich OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02 -, juris, Rn. 4 zu den Bekleidungsvorschriften für eine Muslimin.
  • VG Göttingen, 05.07.2011 - 2 A 215/09

    Asylfolgeantrag; Christin; Frist; Irak; westliche Prägung

    Die Kammer folgert hieraus jedoch entgegen dem OVG Koblenz (Urteil vom 17.05.2002 -6 A 10217/02-, NVwZ 2002, Beilage Nr. 1 9, S. 100; ebenso VG Ansbach, Urteil vom 13.08.2007 -AN 11 K 07.30353-, zitiert nach juris) nicht, dass muslimischen Frauen zuzumuten ist, sich bei einer Rückkehr in ihre Heimat den dort herrschenden Bekleidungs- und Verhaltensvorschriften anzupassen, um eine etwaige Verfolgung zu verhindern.
  • VG Düsseldorf, 16.07.2003 - 24 L 2404/03

    Ausgestaltung des Asylanspruchs einer iranischen und von ihrer muslimischen

    vgl. dazu dass selbst die Ahndung einer Missachtung der Bekleidungsvorschriften in Afghanistan die Menschenwürde muslimischer Frauen nicht verletzen soll und es ihnen zuzumuten ist, zur Vermeidung einer sonst drohenden Bestrafung nach dem religiösen islamischen Recht die Bekleidungsvorschriften zu beachten: Oberverwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 17. Mai 2002 - 6 A 10217/02 - NVwZ-Beilage I)( 9/2002, S. 100.
  • VG München, 22.02.2017 - M 4 K 16.31202

    Asyl- und Abschiebungsschutz für irakischen Staatsangehörigen

  • VG Stade, 02.12.2005 - 6 A 1150/05

    Voraussetzungen für einen Widerruf eines bereits zuvor gewährten

  • VG München, 24.11.2005 - M 23 K 03.51720

    Afghanistan, Gebietsgewalt, Kabul, nichtstaatliche Verfolgung,

  • VG Göttingen, 30.06.2009 - 2 A 257/08

    Irak, Frauen, geschlechtsspezifische Verfolgung, soziale Gruppe, westliche

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