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   VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99   

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VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99 (https://dejure.org/1999,10274)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 (https://dejure.org/1999,10274)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 6 A 103/99 (https://dejure.org/1999,10274)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    In einer Geschwindigkeitsübertretung vom 33 km/h liegt, entgegen der Rechtsauffassung der Klägerin, ein erheblicher Verkehrsverstoß, der bereits nach einem erstmaligen Vorfall die Anordnung rechtfertigt, ein Fahrtenbuch zu führen, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (vgl. hierzu: BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.N.; BVerwG, Urt. vom 17.12.1982, Bay.VBl. 1983, 310; OVG Lüneburg, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.N.).

    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -).

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    Das gilt sowohl für das Aussageverweigerungsrecht als Beschuldigter (BVerwG, Beschl. vom 20.07.1983, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 13) als auch für das Zeugnisverweigerungsrecht (BVerwG, Beschl. vom 17.07.1986, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 15; BVerfG, Beschl. vom 07.12.1981, NJW 1982, 568).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.09.1995 - 4 L 127/95

    Fahrtenbuch; Firmenfahrzeug

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    Mit diesem Zweck des § 31a StVZO wäre eine Auslegung nicht vereinbar, wonach es der Straßenverkehrsbehörde verwehrt wäre, das Führen eines Fahrtenbuches anzuordnen, wenn ihr der Täter (erst) bekannt gegeben wird, nachdem er wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehr belangt werden kann (OVG Berlin, Beschl. vom 30.06.1976, DÖV 1977, 104; OVG Bremen, Urt. vom 25.08.1992 - 1 BA 27/92 -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. vom 13.09.1995 - 4 L 127/95 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urt. vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97 - Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97 -).
  • OVG Niedersachsen, 08.03.1999 - 12 L 976/99

    Fahrtenbuch; Anhörung; Anhörung, verzögerte; Dauer der Fahrtenbuchführung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    Bereits ein Geschwindigkeitsverstoß, der zu einer Eintragung in das Verkehrszentralregister von einem Punkt führt, rechtfertigt eine Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches von sechs Monaten (vgl. dazu etwa BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, aaO; Nds. OVG Beschl. vom 08.03.1999 - 12 L 976/99 -).
  • OVG Bremen, 25.08.1992 - 1 BA 27/92

    Höchstgeschwindigkeit; Geschlossene Ortschaft; Geschwindigkeitsüberschreitung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    Mit diesem Zweck des § 31a StVZO wäre eine Auslegung nicht vereinbar, wonach es der Straßenverkehrsbehörde verwehrt wäre, das Führen eines Fahrtenbuches anzuordnen, wenn ihr der Täter (erst) bekannt gegeben wird, nachdem er wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehr belangt werden kann (OVG Berlin, Beschl. vom 30.06.1976, DÖV 1977, 104; OVG Bremen, Urt. vom 25.08.1992 - 1 BA 27/92 -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. vom 13.09.1995 - 4 L 127/95 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urt. vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97 - Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    Das Führen eines Fahrtenbuchs fördert nicht nur die Ermittlung begangener Verkehrsverstöße, sondern trägt auch dazu bei, dass etwaige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der durch das Fahrtenbuch feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 17.11.1997, NZV 1998, 126-127 = DÖV 1998, 298-299; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 14.03.1995, NJW 1995, 2242).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.09.1997 - 10 S 1670/97

    Fahrtenbuchauflage - Ermittlung des Fahrzeughalters

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab, so ist es der Behörde regelmäßig nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende Ermittlungen zu betreiben (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 02.09.1997, DÖV 1998, 297 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1995 - 25 B 98/95

    Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften; Punktesystem; Fahrtenbuchauflage;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    Das Führen eines Fahrtenbuchs fördert nicht nur die Ermittlung begangener Verkehrsverstöße, sondern trägt auch dazu bei, dass etwaige Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, dass er wegen der durch das Fahrtenbuch feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen wird (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 17.11.1997, NZV 1998, 126-127 = DÖV 1998, 298-299; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. vom 14.03.1995, NJW 1995, 2242).
  • OVG Berlin, 30.06.1976 - I S 87.76

    Verjährung; Fahrzeugführer; Führen eines Fahrtenbuchs; Anordnung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.06.1999 - 6 A 103/99
    Mit diesem Zweck des § 31a StVZO wäre eine Auslegung nicht vereinbar, wonach es der Straßenverkehrsbehörde verwehrt wäre, das Führen eines Fahrtenbuches anzuordnen, wenn ihr der Täter (erst) bekannt gegeben wird, nachdem er wegen der Verkehrsordnungswidrigkeit nicht mehr belangt werden kann (OVG Berlin, Beschl. vom 30.06.1976, DÖV 1977, 104; OVG Bremen, Urt. vom 25.08.1992 - 1 BA 27/92 -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. vom 13.09.1995 - 4 L 127/95 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urt. vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97 - Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97 -).
  • VGH Bayern, 18.05.2010 - 11 CS 10.357

    Fahrtenbuchauflage für die Dauer eines Jahres; - Verhältnismäßigkeit; Begründung

    In den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 1. August 2007 (VRS Bd. 113, S. 392/394) und des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 23. Juni 1999 (Az. 6 A 103/99 RdNr. 20) wurde es als angemessen angesehen, wenn die öffentliche Verwaltung auf eine unaufklärbar gebliebene Zuwiderhandlung im Straßenverkehr, durch deren Ahndung der Täter mit drei Punkten belastet worden wäre, mit der Verhängung einer neunmonatigen Fahrtenbuchauflage reagiert.
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 83/02

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuchauflage; Geltungsdauer;

    Dies macht ihre vorangegangene Weigerung nicht ungeschehen und konnte die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung nicht hindern, da - unstreitig - zwischenzeitlich die dreimonatige Verfolgungsverjährung gemäß § 31 Abs. 2 OWiG i.V.m. den §§ 24, 26 Abs. 3, StVG und den §§ 3 Abs. 3 Nr. 1, 49 Abs. 1 Nr. 3 StVO eingetreten war (vgl. OVG Berlin, Beschl. vom 30.06.1976, DÖV 1977, 104; OVG Bremen, Urt. vom 25.08.1992 - 1 BA 27/92 -, zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. vom 13.09.1995 - 4 L 127/95 - zitiert nach Juris; VG Braunschweig, Urteile vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97 -, 24.03.1999 - 6 A 6351/98 -, 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und 29.05.2002 - 6 A 5/02 -, ; Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97 -).

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).

  • VG Braunschweig, 17.07.2007 - 6 A 433/06

    Unmöglichkeit der Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandung

    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht (BVerwG, Beschl. vom 22.06.95 - 11 B 7/95 -, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22 m. w. Nw.; Niedersächsisches OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97 - VG Braunschweig, Urt. vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97 - Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - ).
  • VG Braunschweig, 10.06.2005 - 6 A 202/05

    Dauer; Fahrerfeststellung; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchanordnung; Feststellung;

    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht (BVerwG, Beschl. vom 22.06.95, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22 m. w. Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97; VG Braunschweig, Urt. vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97; Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99).
  • VG Braunschweig, 02.04.2003 - 6 A 602/02

    Dauer; Ersatzfahrzeug; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage;

    In der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist geklärt, dass bereits eine einmalige Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 20 km/h regelmäßig eine so erhebliche Verkehrsübertretung darstellt, dass eine Androhung nicht ausreichend, sondern die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage mit einer Dauer von zumindest sechs Monaten geboten ist, selbst wenn durch die Geschwindigkeitsübertretung, die eine der hauptsächlichen Unfallursachen ist, eine konkrete Gefährdung nicht eingetreten ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urt. vom 17.05.1995, BVerwGE 98, 227 = NZV 1995, 460 m.w.Nw.; Beschl. v. 12.07.1995 - 11 B 18.95 -, NJW 1995, 3402; Beschl. vom 09.09.1999 - 3 B 94.99 -, NZV 2000, 386; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00; VG Braunschweig, Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).
  • VG Braunschweig, 08.02.2001 - 6 A 312/99

    Fahrtenbuch; Geschwindigkeitsüberschreitung; Geschäftsfahrzeug; Messgerät;

    1983, 310; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00, st. Rspr. auch des VG Braunschweig, vgl. etwa Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 -, 10.10.2000 - 322/99 und vom 07.02.2001 - 6 A 132/00).
  • VG Braunschweig, 07.02.2001 - 6 A 132/00

    Anhörungsfrist; Erinnerungsvermögen; Fahrtenbuch; Fahrtenbuchdauer; Foto;

    1983, 310; Nds. OVG, Urt. vom 08.05.1995, 12 L 7501/94; Beschl. vom 20.04.1998, 12 L 1886/98, m.w.Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 27.06.2000 - 12 L 2377/00, st. Rspr. auch des VG Braunschweig, vgl. etwa Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99 - und vom 10.10.2000 - 322/99).
  • VG Braunschweig, 14.07.2005 - 6 A 205/05

    Dauer; Ermessen; Ermittlungsaufwand; Ersatzfahrzeug; Fahrerfeststellung;

    Ein "doppeltes Recht", nach einem Verkehrsverstoß einerseits im Straf- und/oder Ordnungswidrigkeitenverfahren die Aussage zu verweigern und zugleich trotz fehlender Mitwirkung bei der Feststellung des Fahrzeugführers auch von einer Fahrtenbuchauflage verschont zu bleiben, besteht nicht (BVerwG, Beschl. vom 22.06.95, Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 22 m. w. Nw.; Nds. OVG, Beschl. vom 10.12.1997 - 12 L 5612/97; st. Rspr. auch des VG Braunschweig, Urt. vom 05.11.1997 - 6 A 61210/97; Urt. vom 23.06.1999 - 6 A 103/99; Urteil vom 10.06.2005 - 202/05).
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