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   OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10.OVG   

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https://dejure.org/2010,5147
OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10.OVG (https://dejure.org/2010,5147)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.08.2010 - 6 A 10505/10.OVG (https://dejure.org/2010,5147)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG (https://dejure.org/2010,5147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Nebeneinander von Einmalbeiträgen und von wiederkehrenden Beiträgen im Straßenausbaubeitragsrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung einer Gemeinde für die Erhebung von Einmalbeiträgen oder wiederkehrenden Beiträgen i.R.d. Straßenausbaubeitragsrechts für ein gesamtes Gebiet; Beitragspflichtige Nutzfläche von Garagen als Summe aller miteinander verbundenen, im Miteigentum stehenden Flächen ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Straßenausbau: Einmalbeiträge u. wiederkehrende Beiträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 937 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.11.2007 - 6 C 10601/07

    Kosten eines Straßenausbaus können auf alle Grundstücke in der Gemeinde umgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    Die Erwartung der Grundstückseigentümer, dass die Straßen, auf deren Benutzung sie angewiesen sind, bei Bedarf in üblicher und angemessener Weise ausgebaut werden, ist bei der entsprechenden Entscheidung der Gemeinde zu berücksichtigen (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris).

    Trotz dieser Unterschiede der mit dem Straßenausbau verbundenen Sondervorteile ist es nach der Rechtsprechung des Senats (OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) weder systemwidrig noch gar widersprüchlich, den Gemeinden unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten (§ 10a Abs. 1 Satz 3 KAG) die Wahl der Beitragsart zu überlassen.

    Denn der damit verbundene Systemwechsel (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) ist durch die in § 10a Abs. 1 Satz 2 KAG vorgesehene Möglichkeit, in einzelnen, voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen eigenständige öffentliche Einrichtungen von Anbaustraßen zu schaffen, relativiert.

    Hingegen wird in größeren Gemeinden und insbesondere in Großstädten die Bildung mehrerer Einrichtungen naheliegen, um eine Nähe des Beitragspflichtigen zum Aufwand zu gewährleisten (vgl. OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris).

    Angesichts des Spielraums, der der Gemeinde mit Rücksicht auf ihr Selbstverwaltungsrecht eingeräumt wurde, um besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung zu tragen (Landtags-Drucks. 15/318, S. 8), zwingt die räumlich-tatsächliche Abgrenzbarkeit eines Gebietsteils (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10601/07.OVG, AS 35, 209, DVBl 2008, 135, ESOVGRP, juris) eine Gemeinde nicht, die dort gelegenen Anbaustraßen zu einer öffentlichen Einrichtung zusammenzufassen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP) waren regelmäßig nicht gemeindeweit erfüllt, so dass die meisten Gemeinden auf Einmalbeiträge verwiesen gewesen wären, wenn nicht im gesamten Gemeindegebiet Abrechnungseinheiten gebildet werden konnten.

    Dabei war von maßgebender Bedeutung, dass der Stadtteil M... nur über eine einzige Straße, die Abzweigung von der O...-Allee, erreichbar ist und damit selbst nach den strengen Kriterien des bisherigen Ausbaubeitragsrechts die Voraussetzungen eines räumlichen und funktionalen Zusammenhangs der Verkehrsanlagen erfüllte (vgl. OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    c) Auch die gesetzliche Neuregelung der wiederkehrenden Beitragserhebungin § 10a KAG, der ein neuer Anlagen- und Vorteilsbegriff zugrunde liegt (vgl. OVG RP, 6 C 10255/08.OVG, ESOVGRP) und die nicht mehr in einem rein "abrechnungstechnischen Verbund" mehrerer einzelner öffentlicher Verkehrsanlagen, sondern in einer grundsätzlich aus allen Anbaustraßen gebildeten öffentlichen Einrichtung erfolgt (Landtags-Drucks. 15/318, S. 7; vgl. auch OVG RP, 6 C 10151/10.OVG, ESOVGRP), steht einem Nebeneinander von als öffentliche Einrichtungen konstituierten Gebietsteilen, in denen wiederkehrende Beiträge erhoben werden, und anderen Gebietsteilen mit Einmalbeiträgen nicht entgegen.

    Der Gesetzgeber wollte mit dieser "Auftrennung" (Landtags-Drucks. 15/318, S. 7) des Gemeindegebiets jedoch ermöglichen, dass besonderen örtlichen Gegebenheiten Rechnung getragen wird (vgl. OVG RP, 6 C 10255/08.OVG, AS 36, 195, KStZ 2009, 37, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. hierzu OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP) waren regelmäßig nicht gemeindeweit erfüllt, so dass die meisten Gemeinden auf Einmalbeiträge verwiesen gewesen wären, wenn nicht im gesamten Gemeindegebiet Abrechnungseinheiten gebildet werden konnten.

    Dabei war von maßgebender Bedeutung, dass der Stadtteil M... nur über eine einzige Straße, die Abzweigung von der O...-Allee, erreichbar ist und damit selbst nach den strengen Kriterien des bisherigen Ausbaubeitragsrechts die Voraussetzungen eines räumlichen und funktionalen Zusammenhangs der Verkehrsanlagen erfüllte (vgl. OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    Dabei war von maßgebender Bedeutung, dass der Stadtteil M... nur über eine einzige Straße, die Abzweigung von der O...-Allee, erreichbar ist und damit selbst nach den strengen Kriterien des bisherigen Ausbaubeitragsrechts die Voraussetzungen eines räumlichen und funktionalen Zusammenhangs der Verkehrsanlagen erfüllte (vgl. OVG RP, 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; OVG RP, 6 C 10580/02.OVG, AS 30, 291; OVG RP, 6 A 10631/03.OVG, ESOVGRP).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

    Nr.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    Auch im Hinblick auf die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil (vgl. BVerfG, 1 BvL 1/58, BVerfGE 9, 291 [297]; BVerfG, 2 BvR 591/95, NVwZ 2003, 467) weisen diese beiden Beitragsarten Unterschiede auf.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    d) Damit ist gleichzeitig der Einwand entkräftet, ein Nebeneinander der Erhebung einmaliger und wiederkehrender Beiträge innerhalb einer Gemeinde verstoße gegen die verfassungsrechtlich gebotene Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (vgl. BVerfG, 2 BvL 1/99 u.a., BVerfGE 108, 186 ).
  • BVerfG, 20.05.1959 - 1 BvL 1/58

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    Auch im Hinblick auf die für die Beitragserhebung unerlässliche Verknüpfung zwischen Abgabenlast und Sondervorteil (vgl. BVerfG, 1 BvL 1/58, BVerfGE 9, 291 [297]; BVerfG, 2 BvR 591/95, NVwZ 2003, 467) weisen diese beiden Beitragsarten Unterschiede auf.
  • BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09

    Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 25.08.2010 - 6 A 10505/10
    Sie verlangt eine - bezogen auf den jeweiligen Gegenstand der Abgabe - gleichheitsgerechte Ausgestaltung der Veranlagung (vgl. BVerwG, 9 BN 2/09, juris).
  • BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller

    Vielmehr wird der Anschluss an das übrige Straßennetz meist erst über mehrere Verkehrsanlagen vermittelt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -, AS RP-SL 39, S. 331 ; Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS RP-SL 40, S. 4 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS RP-SL 41, S. 69 ).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2020 - 9 KN 160/18

    Abrechnungseinheiten; Anliegeranteil; Anliegerverkehr; Bahnlinie; Beiträge,

    Der Senat schließt sich insofern der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz an (vgl. auch OVG RP, Urteil vom 25.8.2010 - 6 A 10505/10 - juris Rn. 14 ff., 20 ff.).

    Belastungsgleichheit ist insoweit vielmehr unter den Abgabepflichtigen herzustellen, die im Falle der Erhebung einmaliger Beiträge von ihrem Grundstück Zugang zu der ausgebauten Straße nehmen können oder, soweit eine Veranlagung zu wiederkehrenden Beiträgen erfolgt, Anlieger einer Verkehrsanlage innerhalb der öffentlichen Einrichtung sind, in der Ausbaumaßnahmen stattgefunden haben (OVG RP, Urteil vom 25.8.2010 - 6 A 10505/10 - juris Rn. 23).

    Weisen die örtlichen Gegebenheiten in den einzelnen Gebietsteilen beachtliche Unterschiede auf, kann das Gebot der Belastungsgleichheit sogar gegen die Bildung eigenständiger öffentlicher Einrichtungen von Anbaustraßen in sämtlichen voneinander abgrenzbaren Gebietsteilen sprechen (OVG RP, Urteil vom 25.8.2010 - 6 A 10505/10 - juris Rn. 24).

    Für diese Grundstückseigentümer ist es deshalb grundsätzlich nicht von Bedeutung, ob in der Nachbargemeinde oder in einem anderen abgrenzbaren Gebietsteil ihrer Gemeinde Einmalbeiträge oder wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau erhoben werden (OVG RP, Urteil vom 25.8.2010 - 6 A 10505/10 - juris Rn. 22).

    Deshalb ist keine Notwendigkeit ersichtlich, dass sich die Gemeinde für ihr gesamtes Gebiet für eines dieser beiden Beitragserhebungssysteme entscheidet (vgl. OVG RP, Urteil vom 25.8.2010 - 6 A 10505/10 - juris Rn. 19).

  • VG Neustadt, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau

    Jedenfalls bei verfassungskonformer Ausgestaltung des Beitragsmodelles besteht beim wiederkehrenden Beitrag die unerlässliche Verknüpfung zwischen Beitragslast und Sondervorteil (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O.; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - und Urteil vom 29. September 2009 - 6 A 11340/08.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht (OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -).

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Nach einem Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - (NVwZ-RR 2010, 938) ist sogar ein Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen innerhalb ein und derselben Gemeinde zulässig, sofern abgrenzbare Gebietsteile vorhanden sind.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - 6 C 10085/12

    Abrechnungseinheit, Anbaustraße, Antragsbefugnis, Ausbau, Ausbaubeitrag,

    Der Senat (OVG RP, 6 A 10505/10.OVG, NVwZ-RR 2010, 938, ESOVGRP, juris) hat bereits entschieden, dass sich eine Gemeinde im Straßenausbaubeitragsrecht nicht für ihr gesamtes Gebiet entweder für die Erhebung von Einmalbeiträgen oder von wiederkehrenden Beiträgen entscheiden muss.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.02.2012 - 6 B 11492/11

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge können weiterhin erhoben werden

    Hingegen wird in größeren Gemeinden und insbesondere in Großstädten die Bildung mehrerer Einrichtungen naheliegen, um eine Nähe des Beitragspflichtigen zum Aufwand zu gewährleisten (so schon OVG RP, 6 A 10505/10.OVG, ESOVGRP, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.06.2021 - 6 A 10793/20

    Vorausleistungen auf einen einmaligen Straßenausbaubeitrag;

    Mit dieser Fiktion wird zutreffend zum Ausdruck gebracht, dass der Begriff des Vollgeschosses auf Garagen und Stellplätze grundsätzlich nicht anwendbar ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -, juris Rn. 28, zur Berechnung der Geschossfläche von Garagen).
  • VG Neustadt, 12.10.2016 - 1 K 298/16

    Abrechnung, Abrechnungseinheit, Ausbau, Ausbaubeitragsrecht, Bebauungsplan,

    Es sei mit Blick auf eine Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz (Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - ) fraglich, ob ein Grundstückseigentümer sowohl einmaligen als auch wiederkehrenden Beiträgen unterworfen sein dürfe.

    Die Entscheidung des OVG RP vom 25. August 2010 (a.a.O.) steht dem nur scheinbar entgegen.

  • VG Mainz, 02.03.2012 - 1 L 113/12

    Erhebung jährlich wiederkehrender Beiträge aufgrund des B-Modells; Der im

    Jedenfalls bei verfassungskonformer Ausgestaltung des Beitragsmodelles besteht beim wiederkehrenden Beitrag die unerlässliche Verknüpfung zwischen Beitragslast und Sondervorteil (vgl. OVG RP, Beschluss vom 24. Februar 2012, a.a.O.; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - und Urteil vom 29. September 2009 - 6 A 11340/08.OVG -).

    Vor allem ist zu beachten, dass das aktuelle KAG beim Ausbaubeitrag ein gleichwertiges Nebeneinander von einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen vorsieht ( OVG RP, Urteil vom 13. Dezember 2011 - 6 A 10870/11.OVG - und Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG - ).

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 590/14

    Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge der Stadt Zell unwirksam

    Vielmehr wird der Anschluss an das übrige Straßennetz meist erst über mehrere Verkehrsanlagen vermittelt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20. November 2007 - 6 C 10601/07.OVG -, AS RP-SL 35, S. 209 ; Urteil vom 25. August 2010 - 6 A 10505/10.OVG -, AS RP-SL 39, S. 331 ; Urteil vom 15. März 2011 - 6 C 11187/10.OVG -, AS RP-SL 40, S. 4 ; Beschluss vom 24. Februar 2012 - 6 A 11492/11.OVG -, AS RP-SL 41, S. 69 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2020 - 6 C 10927/19

    Ausbaubeitragsrecht: Orientierungswert für eine einheitliche öffentliche

  • VG Neustadt, 25.03.2015 - 1 K 760/14

    Ausbaubeitragssatzung: Gemeindeanteil von 40 v.H. kann nicht beanstandet werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.2011 - 6 A 10870/11

    Vorläufige Festsetzung eines Ausbaubeitrags - Aufwandsverteilung bei

  • VG Neustadt, 28.05.2018 - 1 K 1037/17

    Grundlagenbescheid gegenüber Miteigentümer in Bezug auf wiederkehrende

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 592/14

    Abgabenrecht: Nichtigkeit einer Ausbaubeitragssatzung im Zusammenhang mit der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 604/14

    Inzidente Prüfung wiederkehrender Beiträge einer Ausbaubeitragssatzung bei der

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 602/14

    Erhebung von Straßenbaubeiträgen als wiederkehrender Beitrag;

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 591/14

    Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von

  • VG Koblenz, 30.09.2014 - 4 K 603/14

    Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Wirksamkeit einer Ausbaubeitragssatzung bei

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