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   OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,4813
OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07.OVG (https://dejure.org/2007,4813)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2007 - 6 A 10527/07.OVG (https://dejure.org/2007,4813)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG (https://dejure.org/2007,4813)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Ausbaubeitrags-Vorausleistungsbescheids über die Erneuerung von Gehwegen; Vorliegen einer einheitlichen Verkehrsanlage oder mehrerer Verkehrsanlagen nach einem geplanten Ausbau einer Tileinrichtung; Festsetzung von Vorausleistungen ab dem Zeitpunkt ...

  • Judicialis

    KAG § 7; ; KAG § 7 Abs. 5; ; KAG § 10; ; KAG § 10 Abs. 10; ; LStrG § 36; ; LStrG § 36 Abs. 5; ; StVO § 9a

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2008, 54 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 A 11867/02

    Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Ausbaumaßnahme, einmaliger Beitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht ist auch insoweit auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbar, als zu entscheiden ist, ob ein Straßenzug nach einem geplanten Ausbau als eine einzige Verkehrsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht (vgl. OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287 = NVwZ-RR 2004, 70, ESOVGRP).

    Danach muss - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten geprägte Erscheinungsbild abgestellt werden (BVerwG, 8 C 17/94, BVerwGE 101, 12; OVG RP, 6 A 11315/06.OVG, BauR 2007, 925, juris, ESOVGRP; zu den Ausnahmen hiervon: OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287 = NVwZ-RR 2004, 70, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 11406/04.OVG, juris, ESOVGRP).

    Fehlt es in dem vorrangig maßgeblichen Bebauungsplan an relevanten Festsetzungen dazu, so ist nach der auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287 = NVwZ-RR 2004, 70, ESOVGRP) ein in einem Wohngebiet gelegenes Grundstück durch eine Anbaustraße regelmäßig erschlossen, wenn sie die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus zu betreten (BVerwG, 9 C 4/06, NVwZ 2007, 823).

  • BVerwG, 28.03.2007 - 9 C 4.06

    Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorderliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Fehlt es in dem vorrangig maßgeblichen Bebauungsplan an relevanten Festsetzungen dazu, so ist nach der auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. OVG RP, 6 A 11867/02.OVG, AS 30, 287 = NVwZ-RR 2004, 70, ESOVGRP) ein in einem Wohngebiet gelegenes Grundstück durch eine Anbaustraße regelmäßig erschlossen, wenn sie die Möglichkeit eröffnet, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an die Grenze des Grundstücks heranzufahren und es von dort aus zu betreten (BVerwG, 9 C 4/06, NVwZ 2007, 823).

    Wird also ein Hinterliegergrundstück, das im (Mit-)Eigentum (vgl. BVerwG, 9 C 4/06, NVwZ 2007, 823) derselben Person steht wie das selbständig bebaubare Anliegergrundstück, zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt oder besitzt es tatsächlich eine Zufahrt zu der Anbaustraße, gehört es ohne Weiteres zum Kreis der durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke (BVerwG, 8 C 111/86, BVerwGE 79, 1 = NVwZ 1988, 630), wenn diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise und auf Dauer genommen werden kann (BVerwG, 9 C 4/06, NVwZ 2007, 823).

  • BVerwG, 01.03.1991 - 8 C 59.89

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff des "Heranfahrenkönnens" an ein Grundstück

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Wenn aber zwischen der Fahrbahn und dem Grundstück ein nicht zur öffentlichen Straße gehörender Streifen liegt, fehlt es an der erforderlichen Zugänglichkeit (BVerwG, 8 C 59/89, BVerwGE 88, 70 = NVwZ 1991, 1090).

    Insoweit ist der Fußweg nicht anders zu behandeln als ein zwischen der Fahrbahn und dem Grundstück liegender, aber nicht zur öffentlichen Straße gehörender Streifen, der die erforderliche Zugänglichkeit nicht vermittelt (BVerwG, 8 C 59/89, BVerwGE 88, 70 = NVwZ 1991, 1090).

  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Nach gefestigter Rechtsprechung ist eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, bis zu 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse, die eine ihrer Ausdehnung angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt und damit einer (unselbständigen) Zufahrt ähnelt, grundsätzlich als erschließungsrechtlich unselbständig und als Bestandteil der Anbaustraße anzusehen ist, in die sie einmündet (vgl. BVerwG, 8 C 106/83, NVwZ 1985, 753; zum Ausbaubeitragsrecht: OVG RP, 6 A 13533/95.OVG, AS 26, 229, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP).

    Schon sein Erscheinungsbild, wie es sich bei der Einnahme richterlichen Augenscheins präsentierte, hatte keine Ähnlichkeit mit einer unselbständigen Zufahrt (vgl. hierzu BVerwG, 8 C 106/83, NVwZ 1985, 753).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 32.95

    Erschließungsbeitragsrecht - Begriff der beitragsfähigen Erschließungsanlage,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Eine Straße ist nur "zum Anbau bestimmt" im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 des Baugesetzbuchs - BauGB -, wenn und soweit an sie angebaut werden darf, d.h. wenn und soweit sie die an sie angrenzenden Grundstücke nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar oder sonst wie in nach § 133 Abs. 1 BauGB beachtlicher Weise nutzbar macht (vgl. BVerwG, 8 C 32/95, BVerwGE 102, 294 = NVwZ 1998, 69).

    Eine Straße, die nach einer zum Anbau bestimmten Teilstrecke in eine beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke übergeht, verliert von da an ihre Qualität als beitragsfähige Anbaustraße, wenn die beidseitig nicht zum Anbau bestimmte Teilstrecke erstens den Eindruck einer gewissen erschließungsrechtlichen Selbständigkeit vermittelt und zweitens im Verhältnis zu der Verkehrsanlage insgesamt nicht von lediglich untergeordneter Bedeutung ist (BVerwG, 8 C 32/95, BVerwGE 102, 294 = NVwZ 1998, 69; BVerwG, 11 B 46/99, NVwZ-RR 2000, 630 = KStZ 2000, 193).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2005 - 6 A 12088/04

    Straßenbaubeitrag bei Maßnahmen, die nur teilweise in der Straßenbaulast der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Ob nach einem geplanten Ausbau einer Teileinrichtung (Gehwege, Beleuchtung, Straßenentwässerung) eine einheitliche Verkehrsanlage oder mehrere vorliegen, entscheidet sich nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der ausgebauten Teileinrichtung, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (im Anschluss an OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).

    Vielmehr ist die gesamte Straße in den Blick zu nehmen, da Fahrbahn und Gehwege auch bei der Ortsdurchfahrt einer klassifizierten Straße nur in ihrer Gesamtheit eine beitragsfähige Anbaustraße bilden können (vgl. OVG RP, 6 A 12088/04.OVG, KStZ 2005, 234, ESOVGRP).

  • BVerwG, 23.10.1996 - 8 C 40.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossensein eines

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Öffentliche Grünanlagen zählen nicht zu den durch beitragsfähige Erschließungsanlagen erschlossenen Grundstücken, sofern sie entweder kraft einer entsprechenden Festsetzung im Bebauungsplan oder infolge ihrer Widmung für eine öffentliche Nutzung weder bebaubar noch erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind (BVerwG 8 C 40/95, BVerwGE 102, 159 = NVwZ 1998, 72).
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Nach der auf das Ausbaubeitragsrecht übertragbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht (vgl. BVerwG, 8 C 27/96, NVwZ-RR 1998, 67) dürfen die Eigentümer der (übrigen) erschlossenen Grundstücke nach den im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten, auch ein Hinterliegergrundstück nehme an der Verteilung des für die abzurechnende beitragsfähige Erschließungsanlage angefallenen umlagefähigen Aufwands teil, wenn "typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße (auch) durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden muss".
  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Wird also ein Hinterliegergrundstück, das im (Mit-)Eigentum (vgl. BVerwG, 9 C 4/06, NVwZ 2007, 823) derselben Person steht wie das selbständig bebaubare Anliegergrundstück, zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt oder besitzt es tatsächlich eine Zufahrt zu der Anbaustraße, gehört es ohne Weiteres zum Kreis der durch diese Anlage erschlossenen Grundstücke (BVerwG, 8 C 111/86, BVerwGE 79, 1 = NVwZ 1988, 630), wenn diese Verbindung in rechtlich gesicherter Weise und auf Dauer genommen werden kann (BVerwG, 9 C 4/06, NVwZ 2007, 823).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07
    Das Bundesverwaltungsgericht (8 C 24.92, BVerwGE 96, 116 ) hat eine solche Ausnahmesituation bejaht bei einer tatsächlich bestehenden Zufahrt zu der Erschließungsanlage; denn in diesem Fall konnten die Anlieger selbst vor Ort sehen, dass die Straße von dem Grundstückseigentümer im selben Umfang genutzt und in Anspruch genommen wird wie von ihren Grundstücken aus und dass damit auch ihm ein Erschließungsvorteil zuwächst.
  • BVerwG, 25.10.1996 - 8 C 21.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Begriff des Erschlossenseins bei

  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

  • OVG Sachsen, 24.09.2004 - 5 BS 119/04

    Beitrag, Wasserversorgung, öffentliche Einrichtung, materielle Privatisierung,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.1987 - 6 A 44/85
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche

  • BVerwG, 23.03.1984 - 8 C 65.82

    Erschließung - Reihenhaussiedlung - Erschließungsanlage - Erschließungsfunktion -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2002 - 15 A 583/01

    Keine Anliegerbeiträge für neugestaltete Fußgängerzone in Essen

  • VG Dessau, 02.10.2003 - 2 A 61/03
  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 C 58.85

    Ortsdurchfahrten - Anbaustraße - Gehwege - Klassifizierte Straße - Erschlossene

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

  • OVG Sachsen, 23.10.2000 - 1 D 33/00
  • VGH Bayern, 19.09.1991 - 6 B 88.1578
  • VG Würzburg, 03.09.2003 - W 5 S 03.980
  • VG Schleswig, 21.03.2007 - 9 A 636/04

    Straßenausbaubeiträge - Kreisverkehrsanlage

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2003 - 6 A 10310/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.03.2007 - 6 A 11637/06

    Ausbaubeitragsrecht - Abgrenzung zwischen Erneuerung und Instandsetzung einer

  • BVerwG, 25.04.2000 - 11 B 46.99

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; zum Anbau bestimmte Straße; nicht zum

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.08.1996 - 6 A 13533/95

    Unselbständigkeit einer Stichstraße; Einmündung in klassifizierte Straße

  • VGH Hessen, 04.04.1995 - 5 TH 1264/93

    Straßenbeitrag: Ersetzung eines Belages für einen Gehweg - zur Verbesserung bzw

  • VG Schwerin, 20.09.2004 - 8 B 594/03
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2004 - 6 A 11406/04

    Beitragsberechnung bei der Erneuerung einer Verkehrsanlage, Qualifikation der

  • BVerwG, 14.09.1992 - 4 C 15.90

    Bauplanungsrecht: Zurechnung zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil, mit

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 2 S 2228/13

    Vorausleistungsbescheid; Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage;

    Ein Verkehrskreisel, in den mehrere Straßen einmünden und dessen Mittelinsel bautechnisch von der Kreisfahrbahn abgesetzt ist, erscheint im Allgemeinen als eigenständige Verkehrsanlage und als Unterbrechung einer einmündenden Straße (vgl. hierzu: OVG Rheinl.-Pf., Urteile vom 11.12.2012 - 6 A 10870/12 - KStZ 2013, 57 und vom 21.08.2007 - 6 A 10527/07 - KommJur 2008, 221; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 14 Rn. 53 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2020 - 6 A 10583/19

    Straßenausbaubeitrag für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik

    Weist eine Beleuchtungsanlage nach einem Betrieb von mehr als 30 Jahren ver-schleißbedingte Schäden auf, ist eine Gemeinde berechtigt, sich unter Wahrung ihres Einschätzungsspielraums (hierzu OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71) für eine Erneuerung zu entscheiden.

    Vielmehr ergibt sich ein Erneuerungsbedarf typischerweise aus dem Verschleiß und insbesondere aus Schäden an der Straße (oder einer Teileinrichtung), deren Behebung nach der Einschätzung der Gemeinde, für die ihr ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Spielraum zusteht (vgl. OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71), eine Ausbaumaßnahme erfordert.

    Weist eine Beleuchtungsanlage nach einem Betrieb von mehr als 30 Jahren verschleißbedingte Schäden auf, ist eine Gemeinde berechtigt, sich unter Wahrung ihres Einschätzungsspielraums (hierzu OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71) für eine Erneuerung zu entscheiden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

    Keine Ausbaubeitragspflicht besteht für ein unbebautes, einzig mit einer Garage bebaubares Grundstück, von dem aufgrund der konkreten Umstände anzunehmen ist, es werde unbebaut bleiben (wie OVG Koblenz, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07 -, AS 35, 71).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71) besteht eine Ausbaubeitragspflicht nicht für ein unbebautes, einzig mit einer Garage bebaubares Grundstück, von dem aufgrund der konkreten Umstände anzunehmen ist, es werde unbebaut bleiben, beispielsweise weil in dem betreffenden Bereich kein Bedarf mehr für eine Garage besteht oder die besonderen topographischen oder sonstigen Gegebenheiten des Einzelfalls die Errichtung eines solchen Gebäudes als nahezu ausgeschlossen erscheinen lassen (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1996 - 8 C 21.95 -, NVwZ 1998, 73).

    Die Beitragspflicht eines solchen Grundstücks ist jedoch zu verneinen, wenn - wie bereits erwähnt und vom Verwaltungsgericht angenommen - aufgrund der konkreten Umstände anzunehmen ist, es werde unbebaut bleiben (OVG RP, Urteil vom 21. August 2007 - 6 A 10527/07.OVG -, AS 35, 71).

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