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   OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05   

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https://dejure.org/2005,24580
OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05 (https://dejure.org/2005,24580)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.07.2005 - 6 A 10558/05 (https://dejure.org/2005,24580)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Juli 2005 - 6 A 10558/05 (https://dejure.org/2005,24580)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76

    Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    In Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 14.12.1979, BVerwGE 59, 249 ) billigt der Senat der Gemeinde bei der Beurteilung, ob eine Erschließungsanlage überhaupt und ob sie nach Art und Umfang i.S.d. § 129 Abs. 1 Satz 1 BauGB erforderlich ist, einen weiten Entscheidungsspielraum zu (vgl. Urteil vom 13.03.2001, NVwZ-RR 2002, 266, auch veröffentlicht in ESOVGRP).

    Durch das Merkmal der Erforderlichkeit wird "lediglich eine äußerste Grenze markiert", die erst überschritten ist, wenn die von der Gemeinde im Einzelfall gewählte Lösung, sei es die Anlegung einer bestimmten Erschließungsanlage überhaupt, seien es Umfang und Art ihres Ausbaues, "sachlich schlechthin unvertretbar ist" (BVerwG, Urteil vom 14.12.1979, BVerwGE 59, 249 ).

  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 35.92

    Hinterliegergrundstück - Anbaustraße - Hinterliegergrundstück -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    In dem vom Zulassungsantrag erwähnten Urteil vom 26. Februar 1993 (BVerwGE 92, 157 = NVwZ 1993, 1206) hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass ein Hinterliegergrundstück durch eine Anbaustraße im Sinne des § 133 Abs. 1 Baugesetzbuch - BauGB - erschlossen ist, wenn angenommen werden darf, es sei - das etwaige Erschlossensein durch eine andere Anlage hinweggedacht - gerade ihretwegen bebaubar; diese Bebaubarkeit stellt auf die Voraussetzungen ab, unter denen das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht eine entsprechende Nutzung des Grundstücks erlauben; zu diesen Voraussetzungen zählt eine hinreichende Sicherung der wegemäßigen Erreichbarkeit eines Hinterliegergrundstücks von der abzurechnenden Anbaustraße aus.

    Denn der Kläger als Eigentümer des Anlieger- und des Hinterliegergrundstücks hat es in der Hand, durch geeignete Maßnahmen, beispielsweise die Verbreiterung der Zufahrt, die Erreichbarkeitsvoraussetzungen zu erfüllen, unter denen das Bauordnungsrecht eine erschließungsbeitragsrechtlich relevante Nutzung (auch) des Hinterliegergrundstücks gestattet (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993, BVerwGE 92, 157 = NVwZ 1993, 1206).

  • BVerwG, 15.01.1988 - 8 C 111.86

    Beitragsfähiger Aufwand - Verteilung - Zivilrechtlicher Grundstücksbegriff -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    Bereits im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Januar 1988 (BVerwGE 79, 1 = NVwZ 1988, 630) heißt es, ein Hinterliegergrundstück, das im Eigentum derselben Person steht wie das selbständig bebaubare Anliegergrundstück, gehöre zum Kreis der durch die Anlage i.S.d. § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenen Grundstücke, wenn es entweder tatsächlich eine Zufahrt zu der Anlage besitze oder zusammen mit dem Anliegergrundstück einheitlich genutzt werde.
  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 27.96

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht - Erschlossensein eines durch ein

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    Unter solchen Umständen können die Eigentümer der übrigen erschlossenen Grundstücke nach den im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten bestehenden tatsächlichen Verhältnissen schutzwürdig erwarten, dass auch das Hinterliegergrundstück an der Verteilung des für die abzurechnende beitragsfähige Erschließungsanlage angefallenen umlagefähigen Aufwands teilnimmt, da "typischerweise mit einer Inanspruchnahme der Anbaustraße (auch) durch das Hinterliegergrundstück gerechnet werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1997, NVwZ-RR 1998, 67).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    Um eine solche darzulegen, muss eine Frage gestellt werden, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984, BVerwGE 70, 24 ff.; Beschluss vom 12. August 1993, NJW 1994, 144 f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.09.1987 - 6 A 68/86
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    Eine solche Zusage stellte keinen Abgabenvorausverzicht dar, bei dem - beispielsweise wegen einer Gegenleistung des Beitragsschuldners - bereits über den künftigen Beitragsanspruch verfügt, dieser also schon (bedingt) vernichtet wird, sondern allenfalls die Zusicherung eines (künftigen) Abgabenverzichts (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.10.1983, KStZ 1984, 112 = DÖV 1984, 589; Urteil des Senats vom 08.09.1987 - 6 A 68/86.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 7.73

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen nach Maßgabe des BBauG und des Ortsrechts;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    Sie würde mit der in § 127 Abs. 1 BauGB angeordneten Beitragserhebungspflicht kollidieren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.08.1975, BVerwGE 49, 125 und Urteil vom 25.11.1988, NVwZ-RR 1990, 433), von der die Bestimmung des § 135 Abs. 5 BauGB zwar Ausnahmen zulässt, deren Voraussetzungen hier allerdings nicht erfüllt sind.
  • BVerwG, 25.11.1988 - 8 C 58.87

    Unzulässiger vertraglicher Verzicht auf Erschließungskosten zwischen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    Sie würde mit der in § 127 Abs. 1 BauGB angeordneten Beitragserhebungspflicht kollidieren (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 22.08.1975, BVerwGE 49, 125 und Urteil vom 25.11.1988, NVwZ-RR 1990, 433), von der die Bestimmung des § 135 Abs. 5 BauGB zwar Ausnahmen zulässt, deren Voraussetzungen hier allerdings nicht erfüllt sind.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    Zwar können sich solche auch aus dem Begründungsaufwand des verwaltungsgerichtlichen Urteils ergeben (BVerfG, Beschluss vom 23.06.2000, NVwZ 2000, 1163).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 26.07.2005 - 6 A 10558/05
    Ob die Aufklärungsrüge ordnungsgemäß dargelegt ist (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 14.01.1998, BVerwGE 106, 115 = NVwZ 1998, 628), braucht nicht beantwortet zu werden.
  • BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83

    Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße -

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 174.81

    Gesetzwidriger Beitragsverzicht - Unbeachtlichkeit - Gewährender Verwaltungsakt -

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.08.2007 - 6 A 10527/07

    Ausbau einer Verkehrsanlage - Rechtmäßigkeit eines

    Nach gefestigter Rechtsprechung ist eine öffentliche, für das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art vorgesehene, bis zu 100 m lange und nicht verzweigte Sackgasse, die eine ihrer Ausdehnung angemessene Anzahl von Grundstücken erschließt und damit einer (unselbständigen) Zufahrt ähnelt, grundsätzlich als erschließungsrechtlich unselbständig und als Bestandteil der Anbaustraße anzusehen ist, in die sie einmündet (vgl. BVerwG, 8 C 106/83, NVwZ 1985, 753; zum Ausbaubeitragsrecht: OVG RP, 6 A 13533/95.OVG, AS 26, 229, ESOVGRP; OVG RP, 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2008 - 6 A 11081/08

    Ausbaubeitragsrecht; Entstehung und Gemeindeanteil; Berücksichtigung von

    Wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil bereits zutreffend ausgeführt hat, ist die abgerechnete Maßnahme beitragsfähig und sind die veranlagten Grundstücke des Klägers als Anlieger- bzw. als Hinterliegergrundstücke beitragspflichtig (vgl. hierzu auch OVG R-P, 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP; 6 A 10958/04.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2011 - 6 A 11029/10

    Anlieger der Straße Sonneneck in Koblenz-Ehrenbreitstein müssen vorerst keine

    Der Teil des Privatwegs, der danach den Eindruck der Befahrbarkeit vermittelt, ist zwar immer noch ca. 100 m lang und genügt in dieser Hinsicht noch den Anforderungen an die Selbständigkeit einer privaten Erschließungsanlage (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 6 A 10558/05.OVG -, ESOVG).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2007 - 6 A 10568/07

    Für Bahnhofsgrundstück müssen Anliegerbeiträge bezahlt werden

    Nach Maßgabe dieser gesetzlichen Bestimmungen und der im Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht am 6. November 2002 gültigen Satzung der Beklagten über die Erhebung einmaliger Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung) vom 19. Dezember 1995 in der Fassung der Satzung vom 14. Februar 1996 - ABS - ist die mit dem angefochtenen Bescheid der Beklagten abgerechnete Maßnahme beitragsfähig und sind die veranlagten Grundstücke des Klägers als Anlieger- bzw. als Hinterliegergrundstücke beitragspflichtig, wie das Verwaltungsgericht in seinem Urteil bereits zutreffend ausgeführt hat (vgl. hierzu auch OVG RP, 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP; 6 A 10958/04.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.12.2011 - 6 A 10857/11

    Heranziehung zur Vorausleistung auf einen einmaligen Ausbaubeitrag

    Der Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Regelungen aufgrund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, "ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, daß seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist, das Nichtigkeit zur Folge hat" (BVerwG, VII C 83.57, BVerwGE 8, 329 [330]; BVerwG, IV C 7.73, BVerwGE 49, 125 [128]; BVerwG, 8 C 24/81, BVerwGE 64, 361, juris; vgl. auch OVG RP, 12 B 50/85, KStZ 1985, 233, juris; 6 A 10558/05.OVG, ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2013 - 6 A 10940/12

    Kennzeichen eines Abgabenvorausverzichts; Ausbaubeitragsrecht; Möglichkeiten der

    Kennzeichnend für einen Abgabenvorausverzicht ist jedoch die vollständige oder teilweise Verfügung über einen konkreten künftigen Beitragsanspruch, also dessen (bedingte) Vernichtung, ohne dass seitens des Beitragsgläubigers noch weitere Vollzugsakte notwendig sind (BVerwG, 8 C 174/81, NJW 1984, 2113, KStZ 1984, 112, juris; OVG RP, 6 A 68/86.OVG, esovgrp; OVG RP, 6 A 10558/05.OVG, esovgrp).
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