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   OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05.OVG   

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https://dejure.org/2005,15385
OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05.OVG (https://dejure.org/2005,15385)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.08.2005 - 6 A 10656/05.OVG (https://dejure.org/2005,15385)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG (https://dejure.org/2005,15385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit einer rückwirkenden Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau öffentlicher Verkehrsanlagen; Ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet als Teil einer Abrechnungseinheit zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge; Gesamtnichtigkeit der ...

  • Judicialis

    KAG § 10; ; KAG § 10 Abs. 1; ; KAG § 10 Abs. 2; ; KAG § 10 Abs. 3; ; KAG § 10 Abs. 3 Satz 1; ; KAG § 10 Abs. 8; ; BauGB § ... 130; ; BauGB § 130 Abs. 2; ; BauGB § 130 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 147; ; BauGB § 147 Satz 3; ; BauGB § 154; ; BauGB § 154 Abs. 1; ; BauGB § 154 Abs. 1 Satz 1; ; BauGB § 154 Abs. 1 Satz 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 40.83

    Sanierungsgebiet - Beitragserhebung - Erschließungsanlage - Ordnungsmaßnahme

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB bezweckt demnach, eine Doppelbelastung zu vermeiden, die sich aus einer Beitragserhebung und einer Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen für ein und dieselbe Maßnahme ergeben würde (BVerwG, Urteil vom 21.10.1983, BVerwGE 68, 130 = KStZ 1984, 73 unter Hinweis auf Bundestags-Drucksache VI/510 S. 30).

    Die Privilegierung des § 154 Abs. 1 Satz 2 BauGB bezweckt (nur), eine Doppelbelastung der Eigentümer von Grundstücken im Sanierungsgebiet zu vermeiden, die sich aus einer Beitragserhebung und einer Heranziehung zu Ausgleichsbeträgen für ein und dieselbe Maßnahme ergeben würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.10.1983, BVerwGE 68, 130 = KStZ 1984, 73 unter Hinweis auf Bundestags-Drucksache VI/510 S. 30).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 10631/03

    Beitrag, Ausbau, Ausbaubeitrag, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    Das in § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG zum Ausdruck kommende solidarische Prinzip der Verteilung der jährlichen Ausbauaufwendungen auf alle Grundstücke in der Abrechnungseinheit rechtfertigt sich durch den gleichen "greifbaren" Sondervorteil, den jeder Grundstückseigentümer durch die qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit des Straßensystems in der Abrechnungseinheit hat, in der sämtliche Straßen auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind (vgl. Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8.10.1993 - 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; Urteile des Senats vom 18.03.2003 - 6 C 10580/02.OVG - AS 30, 291 = NVwZ-RR 2003, 591; und vom 25.11.2003 - 6 A 10631/03.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2003 - 6 C 10580/02

    Normenkontrollantrag, Rechtsverletzung, Rechtsschutzbedürfnis,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    Das in § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG zum Ausdruck kommende solidarische Prinzip der Verteilung der jährlichen Ausbauaufwendungen auf alle Grundstücke in der Abrechnungseinheit rechtfertigt sich durch den gleichen "greifbaren" Sondervorteil, den jeder Grundstückseigentümer durch die qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit des Straßensystems in der Abrechnungseinheit hat, in der sämtliche Straßen auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind (vgl. Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8.10.1993 - 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; Urteile des Senats vom 18.03.2003 - 6 C 10580/02.OVG - AS 30, 291 = NVwZ-RR 2003, 591; und vom 25.11.2003 - 6 A 10631/03.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.10.2001 - 6 C 10292/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    Fehlerhaft ist aber die Satzungsregelung über die Abrechnungseinheit (§ 3 Abs. 2 ABS), was zur Gesamtnichtigkeit der Ausbaubeitragssatzung führt (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 09.03.1995 - 6 A 12513/94.OVG - und vom 16.10.2001 - 6 C 10292/01.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1993 - 10 C 10237/93

    Zusammenfassung von Verkehrsanlagen ; Abrechnungseinheit

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    Das in § 10 Abs. 3 Satz 1 KAG zum Ausdruck kommende solidarische Prinzip der Verteilung der jährlichen Ausbauaufwendungen auf alle Grundstücke in der Abrechnungseinheit rechtfertigt sich durch den gleichen "greifbaren" Sondervorteil, den jeder Grundstückseigentümer durch die qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit des Straßensystems in der Abrechnungseinheit hat, in der sämtliche Straßen auf eine bzw. mehrere die Verkehrsströme bündelnde(n) Verkehrsanlage(n) mit stärkerer Verkehrsbedeutung angewiesen sind (vgl. Urteil des 10. Senats des erkennenden Gerichts vom 8.10.1993 - 10 C 10237/93.OVG, AS 24, 261 [265]; Urteile des Senats vom 18.03.2003 - 6 C 10580/02.OVG - AS 30, 291 = NVwZ-RR 2003, 591; und vom 25.11.2003 - 6 A 10631/03.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 04.04.2005 - 8 K 1992/04

    Ausbaubeitragsrecht, wiederkehrende Beiträge

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom 4. April 2005 - 8 K 1992/04.KO - abgeändert und der Bescheid der Beklagten vom 24. Oktober 2002 in der Fassung, die ihm die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht gegeben hat, aufgehoben.
  • BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 7.98

    Erschließungsanlage im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    Diese Bestimmung schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt: Beschluss vom 21.01.2005, ZfBR 2005, 387, auch veröffentlicht in jurisweb.de) im Sanierungsgebiet die Erhebung nicht nur von Erschließungsbeiträgen, sondern auch von Ausbaubeiträgen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften aus, weil der Gesetzgeber angenommen hat, dass sich der für den Eigentümer mit der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt, den der Eigentümer gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde zu entrichten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1999, KStZ 1999, 189 = NVwZ-RR 1999, 669).
  • BVerwG, 21.09.2004 - 2 WD 11.04

    Unterhaltsbeitrag; Nicht-Würdigkeit.

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    Als Bestimmung, die eine Ausnahme von der Beitragspflicht des § 10 Abs. 3 KAG zulässt, ist sie - wie grundsätzlich jede Ausnahmevorschrift (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.09.2004, DÖV 2005, 345) - einer erweiternden Auslegung nicht zugänglich.
  • BVerwG, 21.01.2005 - 4 B 1.05

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen im Sanierungsgebiet

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.08.2005 - 6 A 10656/05
    Diese Bestimmung schließt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt: Beschluss vom 21.01.2005, ZfBR 2005, 387, auch veröffentlicht in jurisweb.de) im Sanierungsgebiet die Erhebung nicht nur von Erschließungsbeiträgen, sondern auch von Ausbaubeiträgen aufgrund landesrechtlicher Vorschriften aus, weil der Gesetzgeber angenommen hat, dass sich der für den Eigentümer mit der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Erschließungsanlagen im Sanierungsgebiet verbundene Vorteil regelmäßig im Bodenwert niederschlägt und deswegen zu einer Erhöhung des Ausgleichsbetrags führt, den der Eigentümer gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde zu entrichten hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 28.04.1999, KStZ 1999, 189 = NVwZ-RR 1999, 669).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.06.2008 - 6 C 10255/08

    Anforderungen an den Verteilungsmaßstab zur Erhebung wiederkehrender Beiträge

    Grundstücke im Sanierungsgebiet sind danach beitragspflichtig für alle Maßnahmen an Straßen der Abrechnungseinheit, sofern die Maßnahmen nicht zu einer Erhöhung des Bodenwerts im Sanierungsgebiet führen, die gemäß § 154 Abs. 1 Satz 1 BauGB als Ausgleichsbetrag abgeschöpft wird (vgl. OVG R-P, 6 A 10656/05.OVG, AS 32, 312, KStZ 2005, 232, ESOVGRP).

    Soweit der Senat im Verfahren 6 A 10656/05.OVG (AS 32, 312, KStZ 2005, 232, ESOVGRP) entschieden hat, ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet könne nicht Teil einer Abrechnungseinheit zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge sein, lag dem die Schlechterstellung der Grundstücke im Sanierungsgebiet gegenüber den außerhalb des Sanierungsgebiets liegenden übrigen Grundstücken der Abrechnungseinheit nach dem früheren Recht zugrunde.

    Eine solche Regelung, für die bisher die rechtliche Grundlage fehlte (vgl. OVG R-P, 6 A 10656/05.OVG, AS 32, 312, KStZ 2005, 232, ESOVGRP), ist durch § 10a Abs. 5 Sätze 1 und 3 KAG zwar ausdrücklich zugelassen.

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Das OVG Rheinland-Pfalz hatte zum KAG 1995 mit Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG - (AS 32, 312) folgenden Leitsatz aufgestellt:.

    Da nach Auffassung des OVG Rheinland-Pfalz einerseits die Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet für Maßnahmen außerhalb des Sanierungsgebiets zu wiederkehrenden Beiträgen heran gezogen werden dürfen, andererseits die Grundstücke außerhalb des Sanierungsgebiets im Regelfall nicht für Straßenausbaumaßnahmen innerhalb des Sanierungsgebiets heran gezogen werden (vgl. OVG RP, Urteil vom 09.08.2005 - 6 A 10656/05.OVG -, AS 32, 312), ist die "Einheitlichkeit" der öffentlichen Einrichtung insoweit zumindest durchbrochen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2019 - 6 A 11610/18

    Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge für Verkehrsanlagen; Anbaustraßen

    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist ein satzungsrechtlicher Systemwechsel zur Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG -, AS 32, 312 = KStZ 2005, 232; OVG RP, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 6 A 10308/18.OVG -, KStZ 2019, 94).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 6 A 10308/18

    Wiederkehrende Ausbaubeiträge; Systemwechsel vor Entstehen der Beitragspflicht;

    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist ein satzungsrechtlicher Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (wie OVG RP, Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG -, AS 32, 312 = KStZ 2005, 232).

    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist ein satzungsrechtlicher Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG -, AS 32, 312 = KStZ 2005, 232).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.12.2018 - 2 K 1876/16

    Möglichkeit eines satzungsrechtlichen Systemwechsel in Gestalt der Einführung

    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist ein satzungsrechtlicher Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (wie OVG RP, Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG -, AS 32, 312 = KStZ 2005, 232 ).

    Bis zum Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Beitragspflichten zur Entrichtung einmaliger Ausbaubeiträge ist ein satzungsrechtlicher Systemwechsel in Gestalt der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge möglich (zum Ganzen: OVG RP, Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05.OVG -, AS 32, 312 = KStZ 2005, 232 ).

  • VG Münster, 09.09.2009 - 3 K 1923/06

    Doppelbelastung eines Grundstückseigentümers wegen Heranziehung zu

    Vgl. Kleiber, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Band III, Stand 15.01.09, § 154 Rdnr 77; Neuhausen, in: Brügelmann, BauGB, § 156 Rdnr. 11; siehe auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 9. August 2005 - 6 A 10656/05 -, juris Rdnr. 19.
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