Weitere Entscheidung unten: OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08.OVG   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,16540
OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08.OVG (https://dejure.org/2009,16540)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09.09.2009 - 6 A 11097/08.OVG (https://dejure.org/2009,16540)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 09. September 2009 - 6 A 11097/08.OVG (https://dejure.org/2009,16540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,16540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sachverständigen auf Bestimmung zum Sachverständigen nach § 4a der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen - Röntgenverordnung (RöV) im Land Rheinland-Pfalz; Bedürfnisprüfung bei der Bestimmung der Sachverständigen für die Prüfung von ...

  • Judicialis

    RöV § 3 Abs. 1; ; RöV § 4 Abs. 1; ; RöV § 4 Abs. 2; ; RöV § 4a Abs. 1 S. 1; ; RöV § 18 Abs. 1 Nr. 5; ; AtG § 1 Nr. 2; ; AtG § 12 Abs. 1 Nr. 10a; ; GewO § 36; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufsrecht: Röntgenverordnung; Sachverständiger; Bestimmung; Röntgeneinrichtung; Überprüfung; Überwachung; Bedürfnisprüfung; Berufsfreiheit; Auswahlliste; Closed-Shop; Vorauswahlliste; Chancengleichheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08
    Sie müsse - wie der geeignete Insolvenzverwalter (vgl. hierzu BVerfGE 116, 1) - auf die "Auswahlliste" gesetzt werden.

    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 23. Mai 2006 (BVerfGE 116, 1) zur Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter seien auf den Fall der Bestimmung von Sachverständigen nach § 4a Abs. 1 RöV nicht übertragbar.

    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).

    Insofern verfügt er über ein subjektives Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 ).

  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 C 73.86

    Voraussetzungen der Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08
    Hieraus lässt sich unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich verbürgten Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Menschen aus Art. 2 Abs. 1 GG zum einen schließen, dass die Röntgenverordnung nicht vorrangig die Interessen der Sachverständigen, sondern das öffentliche Interesse an der Sicherheit der Röntgeneinrichtungen im Auge hat (vgl. zur Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 C 73/86, GewArch 1989, 162).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit als bestimmter Sachverständiger nur eine Erweiterung der Berufstätigkeit darstellt, die die eigentliche Berufstätigkeit - Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (vgl. § 6 RöV) - unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989, a.a.O.), oder ob diese Tätigkeit als Zweitberuf anzusehen ist (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998, a.a.O., S. 249).

    Sie dient dazu, den Kreis der im Überprüfungswesen tätigen Sachverständigen, die maßgeblichen Einfluss bei der Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Röntgeneinrichtungen haben und damit eine für die Sicherheit der Anlagen wichtige Rolle erfüllen, im Interesse der gebotenen Überwachung durch die Genehmigungsbehörde und im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Überprüfungspraxis überschaubar zu halten (vgl. für die Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge BVerwG, Urteil v. 21. Februar 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 5.97

    Berufsrecht - Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger nach der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08
    Die vorgenannten Normen begründet schon nach ihrem Wortlaut ("bestimmt Sachverständige") keinen Anspruch eines Bewerbers auf Bestimmung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 5/97, GewArch 1998, 247 ).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit als bestimmter Sachverständiger nur eine Erweiterung der Berufstätigkeit darstellt, die die eigentliche Berufstätigkeit - Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (vgl. § 6 RöV) - unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989, a.a.O.), oder ob diese Tätigkeit als Zweitberuf anzusehen ist (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998, a.a.O., S. 249).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08
    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08
    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08
    Wer Sachverstand benötige, werde sich im Zweifelsfall zunächst an öffentlich bestellte Sachverständige wenden (BVerfGE 86, 28 ).
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 6 A 11097/08
    In jedem Fall nämlich ist der Schutzbereich der Berufsfreiheit berührt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 03. August 2004 - 1 BvR 135/00, 1 BvR 1086/00, NJW 2004, 2725 ), weil dem Bewerber durch die Verweigerung der Bestimmung zum Sachverständigen berufliche Betätigungsmöglichkeiten nicht gewährt werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 259/10

    Genehmigungen zur Durchführung des Rettungsdienstes

    Weiter ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - juris; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - juris; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525; zur Teilnahme an einer Marktveranstaltung: OVG Lüneburg, Beschl. v. 17.11.2009 - 7 ME 116/09 -, GewArch 2010, 245).
  • VG Magdeburg, 22.03.2010 - 1 A 363/08

    Genehmigung zur Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

    Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - juris; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - juris; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2009 - 3 M 307/09

    Genehmigung nach dem Rettungsdienstgesetz

    Einmal davon abgesehen, dass in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt ist, dass die Vergabe eines öffentlichen Auftrages an einen Mitbewerber grundsätzlich nicht den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG berührt (BVerfG, Beschl. v. 23.04.2009 - 1 BvR 3424/09 - NVwZ 2009, 835 ), ist in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass Behörden bei der Ausübung ihres Auswahlermessens im Rahmen von Verwaltungsverfahren, welche die Erbringung von auch im öffentlichen Interesse stehenden Leistungen durch Private betreffen, neben den gesetzlichen Auswahlkriterien an den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebunden sind (vgl. zum Personenbeförderungsrecht: OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 18.06.2009 - 1 B 1.08 - [...]; zur Auswahl von Sachverständigen: OVG Koblenz, Urt. v. 09.09.2009 - 6 A 11097/08 - [...]; zur Krankenhausplanung: BVerwG, Urt. v. 25.09.2008 - 3 C 35.07 - NVwZ 2009, 525 ; zum Luftrettungsdienst: OVG Lüneburg, Urt. v. 24.04.2008 - 11 LB 266/07 - NdsVBl. 2009, 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,27587
OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08 (https://dejure.org/2009,27587)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30.09.2009 - 6 A 11097/08 (https://dejure.org/2009,27587)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 30. September 2009 - 6 A 11097/08 (https://dejure.org/2009,27587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,27587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Sie müsse - wie der geeignete Insolvenzverwalter (vgl. hierzu BVerfGE 116, 1) - auf die "Auswahlliste" gesetzt werden.

    Die Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 23. Mai 2006 (BVerfGE 116, 1) zur Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter seien auf den Fall der Bestimmung von Sachverständigen nach § 4a Abs. 1 RöV nicht übertragbar.

    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).

    Insofern verfügt er über ein subjektives Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 ).

  • BVerwG, 21.02.1989 - 1 C 73.86

    Voraussetzungen der Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge -

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Hieraus lässt sich unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlich verbürgten Schutzpflicht des Staates und seiner Organe für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der Menschen aus Art. 2 Abs. 1 GG zum einen schließen, dass die Röntgenverordnung nicht vorrangig die Interessen der Sachverständigen, sondern das öffentliche Interesse an der Sicherheit der Röntgeneinrichtungen im Auge hat (vgl. zur Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge nach der Verordnung über Luftfahrtpersonal BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989 - 1 C 73/86, GewArch 1989, 162).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit als bestimmter Sachverständiger nur eine Erweiterung der Berufstätigkeit darstellt, die die eigentliche Berufstätigkeit - Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (vgl. § 6 RöV) - unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989, a.a.O.), oder ob diese Tätigkeit als Zweitberuf anzusehen ist (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998, a.a.O., S. 249).

    Sie dient dazu, den Kreis der im Überprüfungswesen tätigen Sachverständigen, die maßgeblichen Einfluss bei der Überprüfung der Ordnungsgemäßheit der Röntgeneinrichtungen haben und damit eine für die Sicherheit der Anlagen wichtige Rolle erfüllen, im Interesse der gebotenen Überwachung durch die Genehmigungsbehörde und im Interesse einer möglichst gleichmäßigen Überprüfungspraxis überschaubar zu halten (vgl. für die Anerkennung als Sachverständiger für Überprüfungsflüge BVerwG, Urteil v. 21. Februar 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.01.1998 - 1 C 5.97

    Berufsrecht - Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachverständiger nach der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Die vorgenannten Normen begründet schon nach ihrem Wortlaut ("bestimmt Sachverständige") keinen Anspruch eines Bewerbers auf Bestimmung (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998 - 1 C 5/97, GewArch 1998, 247 ).

    Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit als bestimmter Sachverständiger nur eine Erweiterung der Berufstätigkeit darstellt, die die eigentliche Berufstätigkeit - Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen (vgl. § 6 RöV) - unberührt lässt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1989, a.a.O.), oder ob diese Tätigkeit als Zweitberuf anzusehen ist (so BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1998, a.a.O., S. 249).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87

    Pensionistenprivileg

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Unter welchen Voraussetzungen diese zusätzlichen beruflichen Betätigungsmöglichkeiten eröffnet werden und welchen Inhalt sie haben sollen, bestimmt aber allein das einfache Recht (vgl. BVerfGE 116, 1 mit Verweis auf BVerfGE 78, 214 und BVerfGE 83, 182 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 298/86

    Verfassungswidrige Auslegung von § 36 Abs. 1 GewO i.S. einer konkreten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    Wer Sachverstand benötige, werde sich im Zweifelsfall zunächst an öffentlich bestellte Sachverständige wenden (BVerfGE 86, 28 ).
  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 30.09.2009 - 6 A 11097/08
    In jedem Fall nämlich ist der Schutzbereich der Berufsfreiheit berührt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 03. August 2004 - 1 BvR 135/00, 1 BvR 1086/00, NJW 2004, 2725 ), weil dem Bewerber durch die Verweigerung der Bestimmung zum Sachverständigen berufliche Betätigungsmöglichkeiten nicht gewährt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht