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   OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10.OVG   

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https://dejure.org/2011,2663
OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10.OVG (https://dejure.org/2011,2663)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.04.2011 - 6 A 11131/10.OVG (https://dejure.org/2011,2663)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. April 2011 - 6 A 11131/10.OVG (https://dejure.org/2011,2663)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 5 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 12 Abs 2 GlSpielWStVtrAG RP, § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 5 Abs 2 GlSpielWStVtr
    Fortsetzungsfeststellungsklage; Glücksspielrecht; Staatsmonopol

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit bei Erledigung eines belastenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung kann nur der Zeitpunkt des Erledigungseintritts anerkannt werden; Fehlende Erfüllung der verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Voraussetzungen ...

  • esovgrp.de

    GlüStV § 5,GlüStV § 21,LGlüG § 11,LGlüG § 12,VwGO § 113,VwGO § 113 Abs 1,VwGO § 113 Abs 1 S 4
    Anfechtung, Anfechtungsklage, Annahmestelle, Aussichtslosigkeit, Begrenzung, Begrenzung der Wettleidenschaft, Bekämpfung der Spielsucht, Bekämpfung, berechtigtes Interesse, Beschränkung, Dauerverwaltungsakt, Dauerwirkung, Dienstleistungsfreiheit, Entschädigung, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zeitpunkt des Erledigungseintritts als maßgeblicher Zeitpunkt für ein Feststellungsinteresse der Rechtswidrigkeit bei Erledigung eines belastenden Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Voraussetzungen für eine Beibehaltung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Private Sportwetten 2008

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbot für private Sportwetten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Private Sportwetten durften im Jahr 2008 nicht verboten werden

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Für diesen Zeitpunkt stand der Klägerin zudem unmittelbar der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen, um eventuelle Ersatzansprüche zu verfolgen, nachdem die vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris) eingeräumte Übergangszeit am 31. Dezember 2007 abgelaufen war, in der lediglich damit begonnen werden musste, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten.

    aa) Die Aufrechterhaltung der Untersagungsverfügung unter Geltung dieser Rechtsvorschriften erweist sich im Zeitpunkt des Eintritts ihrer Erledigung als rechtswidrig, weil die organisatorischen und materiell-rechtlichen Vorgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, juris) für eine (dauerhafte) Beibehaltung des Sportwettmonopols für die Zeit nach dem 31. Dezember 2007, zu deren Umsetzung die Bundesländer den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV - geschlossen haben, nicht beachtet worden waren.Insbesondere war der Veranstalter der Sportwette ODDSET in Rheinland-Pfalz nicht in einer den Anforderungen des § 10 Abs. 3 GlüStV genügenden Weise verpflichtet, die Zahl der Annahmestellen zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV zu begrenzen.

    " 1. Die in § 10 Abs. 3 GlüStV festgelegte Aufgabe der Bundesländer, die Zahl der Annahmestellen zur Erreichung der Ziele des § 1 GlüStV zu begrenzen, beruht auf der Kritik des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 28. März 2006 (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) am seinerzeit in Bayern eingerichteten Vertriebssystem der Sportwette ODDSET: Die Ausgestaltung des Vertriebs über ein breites Netz von Annahmestellen, dem das Prinzip "weites Land - kurze Wege" zu Grunde liege, sei nicht auf eine Bekämpfung von Suchtgefahren bzw. auf eine Begrenzung der Wettleidenschaft ausgerichtet.

    Vielmehr finde der Vertrieb in einer Vielzahl von Annahmestellen in bewusster Nähe zum Kunden statt, so dass das Produkt zu einem allerorts verfügbaren normalen Gut des täglichen Lebens werde (BVerfG, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276, Rdnrn. 137 ff.).

    aa) Ob diese gesetzliche Regelung, die keine ausdrücklichen Kriterien für die Begrenzung nennt, schon den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Vorbehalts des Gesetzes nicht genügt, kann (einstweilen) ebenso unerörtert bleiben wie die Zweifel an der Zulässigkeit der Fristbestimmung (30. Juni 2008), die als Verlängerung der vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumten Übergangsfrist zur Herstellung verfassungsgemäßer Verhältnisse betrachtet werden kann.

    Denn die vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumte Übergangsfrist zur Herstellung verfassungsgemäßer Verhältnisse ist längst abgelaufen.

    Eine solche Verlängerung der vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) bis zum 31. Dezember 2007 eingeräumten Übergangsfrist zur Herstellung verfassungsgemäßer Verhältnisse kommt nicht in Betracht.

    Da das Werbeverbot des § 5 Abs. 1 und 2 GlüStV der Bekämpfung von Suchtgefahren bzw. der Begrenzung der Wettleidenschaft (vgl. BVerfG, 1 BvR 1054/01, BVerfGE 115, 276) dient, sind unter dem Begriff "Werbung" sämtliche Maßnahmen zur Akquisition von Glücksspielen zu verstehen, nicht lediglich Anzeigen, Werbespots, Flyer etc. Deshalb sind auch die Umstände der im August 2008 bekannt gemachten "Sponsoring-Aktion" zu Gunsten höherklassiger Amateur-Fußballvereine durch eine von der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH gegründete Stiftung zu beanstanden, die, wie in der Rhein-Zeitung vom 2. August 2008 berichtet wurde, dazu dienen soll "aus dem Diktat des Nichtstuns", also dem Werbeverbot des § 5 GlüStV, herauszukommen, um sich der Sympathie der potenziellen Tipper zu versichern.

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 14.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Dabei handelte es sich um strukturelle Umsetzungsdefizite, nicht um vereinzelte Vollzugsmängel (vgl. BVerwG, 8 C 14.09, juris, Rn. 44).

    Er darf ihr kein positives Image verleihen, indem er beispielsweise auf eine gemeinnützige Verwendung der erzielten Einnahmen hinweist (vgl. EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. - www.curia.europa.eu, juris, Rn. 103; BVerwG, 8 C 14.09, juris, Rn. 78).

    Die Prüfung der Gesamtkohärenz muss sich allerdings auf die Frage erstrecken, ob die gesetzliche Regelung oder die Anwendungspraxis in anderen Glücksspielbereichen, insbesondere solchen mit vergleichbarem oder höherem Suchtpotenzial, die Verbraucher zur Teilnahme am Glücksspiel ermuntert oder anreizt, oder ob sie in anderer Weise - insbesondere aus fiskalischen Interessen - auf eine Expansion gerichtet ist oder diese duldet (BVerwG, 8 C 14.09, juris, Rn. 79, 80).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Dass sich ein gewerbetreibender Unionsbürger, der private Sportwetten grenzüberschreitend an einen Wettveranstalter in einem anderen Mitgliedstaat vermitteln möchte, auf die Dienstleistungsfreiheit berufen kann, hat der Gerichtshof der Europäischen Union wiederholt ausgesprochen (EuGH, C-243/01 - Gambelli -, Slg 2003, I-13031, juris, Rn. 53 f.; EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - www.curia.europa.eu, juris, Rn. 40 f.).

    Diese darf zwar aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses, bei deren Festlegung die Mitgliedstaaten einen weiten Gestaltungsspielraum haben, beschränkt werden (EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - www.curia.europa.eu, juris, Rn. 46).Eine Monopolregelung, die - wie die hier zu beurteilende - auf die Bekämpfung der Spielsucht und den Spielerschutz als zwingende Gründe des Allgemeininteresses gestützt wird, muss aber ebenso wie ihre Anwendung in der Praxis geeignet sein, die Verwirklichung dieser Ziele in dem Sinne zu gewährleisten, dass sie kohärent und systematisch zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beiträgt (vgl. EuGH, C-243/01 u.a., Gambelli u.a., GewArch 2004, 30, juris, Rn. 67; EuGH, C-46/08 - Carmen Media Group - www.curia.europa.eu, juris, Rn. 64; EuGH, C-316/07 u.a. - Stoß u.a. - www.curia.europa.eu, juris, Rn. 98).

  • BVerwG, 03.03.1987 - 1 C 15.85

    Volksfest - Sperrecht - Immissionsschutzrecht - Festsetzung - Versagung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Eine Anfechtungsklage kann aber nur auf die Aufhebung eines im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt gegenüber dem Kläger rechtswidrigen Verwaltungsakts gerichtet sein, nicht allein oder daneben auch auf die Feststellung, dass der angefochtene Verwaltungsakt auch zu einem anderen Zeitpunkt zu beanstanden war (vgl. BVerwG,1 C 15/85, BVerwGE 77, 70, juris; BVerwG, 7 C 24/91, juris; BVerwG, 3 C 8/06, juris).

    a) Diese Untersagungsverfügung verletzte die Klägerin zum maßgeblichen Zeitpunkt in ihren Rechten (vgl. BVerwG,1 C 15/85, BVerwGE 77, 70, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.01.2010 - 1 S 121.09

    Sportwetten; Untersagungsverfügung; vorläufiger Rechtsschutz; Beschwerde;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Denn es handelt sich bei dieser Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. auch BVerfG, 1 BvR 2218/06, juris; VGH BW, 6 S 1110/07, juris; OVG B-B, 1 S 121.09, juris), dessen Regelung nicht auf die Anordnung beschränkt ist, die Wettvermittlung einzustellen und die Annahmestelle zu schließen.

    Dabei ist ihre Rechtmäßigkeit, da die Verfügung vom 23. November 2006 einen Dauerverwaltungsakt darstellte, aufgrund des zwischenzeitlichen In-Kraft-Tretens des Landesglücksspielgesetzes vom 3. Dezember 2007 (GVBl. S. 240 - LGlüG -) nach dessen am 30. Juni 2008 geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen (vgl. auch BVerfG, 1 BvR 2218/06, juris; VGH BW, 6 S 1110/07, juris; OVG B-B, 1 S 121.09, juris).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 7.01

    Versetzung in den einstweiligen Ruhestand; Fortsetzungsfeststellungsklage;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 5 C 1.96, BVerwGE 105, 370, juris; BVerwG, 2 C 7/01, BVerwGE 116, 1, juris) ist Streitgegenstand einer Klage nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO die Behauptung, der Verwaltungsakt sei rechtswidrig gewesen.

    Da der Rechtsschutz mittels eines Urteils nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO funktionsgleich mit dem Rechtsschutz ist, der mit einem Aufhebungsurteil nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO gegen eine Inanspruchnahme aus einem rechtswidrigen Verwaltungsakt gewährt wird, kann mit einer Fortsetzungsfeststellungsklage nicht mehr begehrt werden als erreicht werden könnte, wenn die Erledigung nicht eingetreten wäre (vgl. BVerwG, 2 C 7/01, BVerwGE 116, 1, juris).

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Denn es handelt sich bei dieser Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. auch BVerfG, 1 BvR 2218/06, juris; VGH BW, 6 S 1110/07, juris; OVG B-B, 1 S 121.09, juris), dessen Regelung nicht auf die Anordnung beschränkt ist, die Wettvermittlung einzustellen und die Annahmestelle zu schließen.

    Dabei ist ihre Rechtmäßigkeit, da die Verfügung vom 23. November 2006 einen Dauerverwaltungsakt darstellte, aufgrund des zwischenzeitlichen In-Kraft-Tretens des Landesglücksspielgesetzes vom 3. Dezember 2007 (GVBl. S. 240 - LGlüG -) nach dessen am 30. Juni 2008 geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen (vgl. auch BVerfG, 1 BvR 2218/06, juris; VGH BW, 6 S 1110/07, juris; OVG B-B, 1 S 121.09, juris).

  • BVerwG, 03.06.2003 - 5 C 50.02

    Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier:

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    a) Eine berechtigtes Fortsetzungsfeststellungsinteresse kann auf die Absicht, Ersatzansprüche geltend zu machen, nur gestützt werden, wenn nicht schlechthin auszuschließen ist, dass die Klägerin im Falle einer für sie günstigen Entscheidung den Ausgleich eines Schadens, der ihr durch den rechtswidrigen Verwaltungsakt entstanden ist, beanspruchen kann (vgl. BVerwG, 3 C 25/84, BVerwGE 72, 42, juris; BVerwG, 5 C 50/02, juris; BVerwG, 2 B 109/04, juris).

    Ob angesichts dieser Anforderungen ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse im Hinblick auf eine Amtshaftungsklage zu verneinen ist, weil schon die Billigung des Verwaltungshandelns durch das angefochtene Urteil ein behördliches Verschulden möglicherweise ausschließt (vgl. BVerwG, 5 C 50/02, juris), kann offen bleiben.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Denn es handelt sich bei dieser Untersagungsverfügung um einen Dauerverwaltungsakt (vgl. auch BVerfG, 1 BvR 2218/06, juris; VGH BW, 6 S 1110/07, juris; OVG B-B, 1 S 121.09, juris), dessen Regelung nicht auf die Anordnung beschränkt ist, die Wettvermittlung einzustellen und die Annahmestelle zu schließen.

    Dabei ist ihre Rechtmäßigkeit, da die Verfügung vom 23. November 2006 einen Dauerverwaltungsakt darstellte, aufgrund des zwischenzeitlichen In-Kraft-Tretens des Landesglücksspielgesetzes vom 3. Dezember 2007 (GVBl. S. 240 - LGlüG -) nach dessen am 30. Juni 2008 geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen (vgl. auch BVerfG, 1 BvR 2218/06, juris; VGH BW, 6 S 1110/07, juris; OVG B-B, 1 S 121.09, juris).

  • BVerwG, 28.02.2002 - 5 C 25.01

    Sozialhilferecht, Klage gegen eine Entscheidung der Schieds- stelle nach § 94

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 13.04.2011 - 6 A 11131/10
    Denn zum 1. Januar 2008 ist ein gesetzlicher Parteiwechsel eingetreten (vgl. hierzu BVerwG, IV C 55.70, BVerwGE 44, 148; 5 C 21/00, BVerwGE 114, 326; 5 C 25/01, BVerwGE 116, 78; BayVGH, 60 VIII 77, BayVBl 1978, 763).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

  • BVerwG, 02.11.1973 - IV C 55.70

    Bundesbahnrechtliche Planfeststellung - Durch Planfeststellungsbeschluss

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2008 - Kart 19/07

    Keine Rechtfertigung des staatlichen Wettmonopols durch Bekämpfung der Spielsucht

  • BVerwG, 14.06.2001 - 5 C 21.00

    Verwaltungsprozessrecht, gesetzlicher Parteiwechsel bei gesetzlich angeordneter

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 B 76.04

    Revisionszulassung bezüglich der Frage eines Rechtsschutzinteresses im Rahmen

  • BVerwG, 20.11.1997 - 5 C 1.96

    Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch;; Erstattungsanspruch, öffentlich-

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

  • BVerwG, 03.03.2005 - 2 B 109.04

    Beschwerde gegen Nichtzulassung einer Revision; Rechtsgrundsätzliche

  • BVerwG, 04.05.1984 - 8 C 93.82

    Rechtsschutzinteresse für eine Fortsetzungsfeststellungsklage; Vorbereitung einer

  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

  • BGH, 27.01.2011 - III ZR 337/09

    Fleischgebühren

  • BVerwG, 15.12.1972 - IV C 18.71

    Versagung der Genehmigung für den Bau von zwei sich einander unmittelbar

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03

    Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz

  • EuGH, 05.03.1996 - C-46/93

    Brasserie du pêcheur / Bundesrepublik Deutschland und The Queen / Secretary of

  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

  • BVerwG, 28.04.1967 - IV C 163.65

    Nutzung eines Vorgartens als Abstellfläche für Fahrzeuge - Begründung eines

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 3.78

    Zulässigkeit eines auf Feststellung gerichteten Hilfsantrags bei Änderung der

  • BVerwG, 27.03.1998 - 4 C 14.96

    Bauvorbescheid.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2011 - 4 A 17/08

    Staatsmonopol im Bereich der Sportwetten europarechtswidrig

    vgl. dazu OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. April 2011 - 6 A 11131/10 -, ZfWG 2011, 260.
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2271

    Untersagung der Vermittlung privater Sportwetten aufgehoben

    Dass eine (umfassende) glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung bei Unanwendbarkeit der Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols nicht mit Blick auf das rein formale Fehlen der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV weiter erforderlichen Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter aufrechterhalten werden kann, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden (vgl. BayVGH vom 21.3.2011 Az. 10 AS 10.2499 RdNr. 34 unter Hinweis auf EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a. - RdNr. 115 und BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 RdNr. 72; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 13.4.2011 Az. 6 A 11131/10 RdNr. 50).
  • VGH Bayern, 12.01.2012 - 10 BV 10.2505

    Staatliches Sportwettenmonopol genügt derzeit nicht den unionsrechtlichen

    Dass eine (umfassende) glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung bei Unanwendbarkeit der Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols nicht mit Blick auf das rein formale Fehlen der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV weiter erforderlichen Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter aufrechterhalten werden kann, hat der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH und des Bundesverwaltungsgerichts bereits entschieden (vgl. BayVGH vom 21.3.2011 Az. 10 AS 10.2499 RdNr. 34 unter Hinweis auf EuGH vom 8.9.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a. - RdNr. 115 und BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 RdNr. 72; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 13.4.2011 Az. 6 A 11131/10 RdNr. 50).
  • VGH Bayern, 23.01.2012 - 10 CS 11.923

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher

    Sind die Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts unanwendbar, so kann eine umfassende glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, wie sie die Antragsgegnerin getroffen hat, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dessen Beachtung als gesetzliche Grenze des Ermessens nach § 114 Satz 1 VwGO der gerichtlichen Überprüfung auch bei Ermessensentscheidungen unterliegt, nicht auf das rein formale Fehlen der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderlichen Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter gestützt werden (vgl. BayVGH vom 12.01.2012 Az. 10 BV 10.2271 und 10 BV 10.2505: BayVGH vom 21.03.2011 Az. 10 AS 10.2499 RdNr. 34 unter Hinweis auf EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a. - RdNr. 115 und BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 RdNr. 72; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2011 Az. 6 A 11131/10 RdNr. 50).
  • VGH Bayern, 27.03.2012 - 10 CS 11.2406

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher

    Sind die Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts unanwendbar, so kann eine umfassende glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, wie sie die Antragsgegnerin getroffen hat, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dessen Beachtung als gesetzliche Grenze des Ermessens nach § 114 Satz 1 VwGO der gerichtlichen Überprüfung auch bei Ermessensentscheidungen unterliegt, nicht auf das rein formale Fehlen der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderlichen Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter gestützt werden (vgl. BayVGH vom 12.01.2012 Az. 10 BV 10.2271 RdNr. 58 und 10 BV 10.2505 RdNr. 66: BayVGH vom 21.03.2011 Az. 10 AS 10.2499 RdNr. 34 unter Hinweis auf EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a. - RdNr. 115 und BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 RdNr. 72; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2011 Az. 6 A 11131/10 RdNr. 50).
  • VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 CS 11.2158

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher

    Sind die Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts unanwendbar, so kann eine umfassende glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, wie sie die Antragsgegnerin getroffen hat, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dessen Beachtung als gesetzliche Grenze des Ermessens nach § 114 Satz 1 VwGO der gerichtlichen Überprüfung auch bei Ermessensentscheidungen unterliegt, nicht auf das rein formale Fehlen der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderlichen Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter gestützt werden (vgl. BayVGH vom 12.01.2012 Az. 10 BV 10.2271 und 10 BV 10.2505: BayVGH vom 21.03.2011 Az. 10 AS 10.2499 RdNr. 34 unter Hinweis auf EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a. - RdNr. 115 und BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 RdNr. 72; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2011 Az. 6 A 11131/10 RdNr. 50).
  • VGH Bayern, 25.01.2012 - 10 CS 11.2619

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; unionsrechtlicher

    Sind die Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts unanwendbar, so kann eine glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, wie sie der Antragsgegner getroffen hat, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dessen Beachtung als gesetzliche Grenze des Ermessens nach § 114 Satz 1 VwGO der gerichtlichen Überprüfung auch bei Ermessensentscheidungen unterliegt, nicht auf das rein formale Fehlen der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderlichen Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter gestützt werden (vgl. BayVGH vom 12.01.2012 Az. 10 BV 10.2271 und 10 BV 10.2505: BayVGH vom 21.03.2011 Az. 10 AS 10.2499 RdNr. 34 unter Hinweis auf EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a. - RdNr. 115 und BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 RdNr. 72; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2011 Az. 6 A 11131/10 RdNr. 50).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2011 - 4 A 250/08

    Rechtmäßigkeit der Untersagung einer Sportwettenvermittlung gemäß § 9 Abs. 1 S. 3

    vgl. dazu OVG Rh.-Pf., Urteil vom 13. April 2011 - 6 A 11131/10 -, ZfWG 2011, 260.
  • VGH Bayern, 27.01.2012 - 10 CS 11.2313

    Vermittlung von Sportwetten; Untersagungsverfügung; Fortgeltung des

    Sind die Bestimmungen des staatlichen Sportwettenmonopols im Hinblick auf den Anwendungsvorrang des Unionsrechts unanwendbar, so kann eine umfassende glücksspielrechtliche Untersagungsverfügung, wie sie die Antragsgegnerin getroffen hat, im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, dessen Beachtung als gesetzliche Grenze des Ermessens nach § 114 Satz 1 VwGO der gerichtlichen Überprüfung auch bei Ermessensentscheidungen unterliegt, nicht auf das rein formale Fehlen der nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV erforderlichen Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Veranstalter gestützt werden (vgl. BayVGH vom 12.01.2012 Az. 10 BV 10.2271 und 10 BV 10.2505, vom 21.03.2011 Az. 10 AS 10.2499 RdNr. 34 unter Hinweis auf EuGH vom 08.09.2010 Rs. C-316/07 u.a. - Markus Stoß u.a. - RdNr. 115 und BVerwG vom 24.11.2010 Az. 8 C 13.09 RdNr. 72; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz vom 13.04.2011 Az. 6 A 11131/10 RdNr. 50).
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